- 17.12.2012, 13:14:19
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OLG Wien stellt fest: Hausdurchsuchung bei DI Pöchhacker rechtswidrig
Durchsuchung der ÖBB-Büroräumlichkeiten hätte nicht stattfinden dürfen
Utl.: Durchsuchung der ÖBB-Büroräumlichkeiten hätte nicht
stattfinden dürfen =
Wien (OTS) - Das Oberlandesgericht Wien hat mit einem am 13. Dezember
2012 eingegangenen Beschluss eindeutig festgestellt, dass eine am 5.
Oktober 2011 in den Aufsichtsratsräumlichkeiten von ÖBB-AR-Präsident
DI Pöchhacker durchgeführte Hausdurchsuchung rechtswidrig war und die
Bewilligung der diesbezüglichen Anordnung daher ersatzlos aufgehoben
wurde. Das Gericht hat damit der Beschwerde von DI Pöchhacker in
einem wesentlichen Aspekt Recht gegeben.
"Es war aus unserer Sicht insbesondere zu kritisieren, dass damit
widerrechtlich auf ÖBB-Server zugegriffen wurde und versucht wurde,
Unterlagen sicherzustellen, die nicht einmal ansatzweise mit dem
vorgehaltenen Sachverhalt in der Causa Terminal Tower Linz zu tun
hatten. Über die diesbezüglichen Motive dieser mehr als
ungewöhnlichen und nun als rechtswidrig erkannten Maßnahme können wir
nur spekulieren - das wollen wir derzeit aber nicht", so der
Rechtsvertreter von DI Pöchhacker, Univ.-Prof. Dr. Richard Soyer.
In der Causa Terminal Tower Linz selbst wurde bereits im Oktober
2012 eine Sachverhaltsdarstellung wegen Verleumdung und wiederholter
Falschaussage gegen den früheren Porr-Vorstandskollegen Mag. Martin
Huber eingebracht, da der dringende Verdacht besteht, bei mehreren
Vernehmungen und im Untersuchungsausschuss des Parlaments mutmaßlich
wissentlich falsch ausgesagt zu haben.
"Weiterhin unverständlich ist, dass der zuständige Staatsanwalt
die gegen den 'Kronzeugen' Mag. Huber erstattete Strafanzeige zur
weiteren Bearbeitung nicht an eine andere staatsanwaltliche Behörde
abtritt", so Soyer abschließend.
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