- 13.12.2012, 16:02:15
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Oberlandesgericht Wien bestätigt: Hausdurchsuchung am 11. September 2012 bei DLA Piper Weiss-Tessbach war rechtswirdig
Wien (OTS) - Am 11. September 2012 wurden die Kanzleiräumlichkeiten
der DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH in Wien von Beamten
des Landespolizeikommandos Niederösterreich im Zusammenhang mit
Ermittlungen gegen Organe der Meinl Bank AG durchsucht. Rechtliche
Grundlage für die Bewilligung der entsprechenden Hausdurchsuchung
durch die zuständige Richterin war der von der Staatsanwaltschaft
Wien behauptete dringende Tatverdacht gegen Dr. Oskar Winkler,
Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei, im Rahmen der untersuchten
Dividendenausschüttung unter anderem durch Vorbereitung der damit
zusammenhängenden Hauptversammlungsprotokolle einen Tatbeitrag
geleistet zu haben.
Dr. Oskar Winkler, in dieser Causa vertreten durch Rechtsanwalt
Mag. Martin Dohnal, hat nach Vollzug der Hausdurchsuchung am 11.
September 2012 Beschwerde gegen den Hausdurchsuchungsbeschluss beim
OLG Wien eingelegt, in der er geltend machte, dass kein dringender
Tatverdacht gegen seine Person bestehen könne, die Hausdurchsuchung
somit rechtswidrig wäre und durch die rechtswidrige Hausdurchsuchung
die gesetzlich garantierte anwaltliche Verschwiegenheitspflicht
ebenfalls rechtswidrig umgangen würde.
Mit seinem Beschluss vom 10. Dezember 2012, der heute bei der
Kanzlei DLA Piper Weiss-Tessbach eingelangt ist, gab das OLG Wien der
Beschwerde von Dr. Oskar Winkler in vollem Umfang recht, hob den
Beschluss des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 23. August 2012
auf und wies den Antrag der Staatsanwaltschaft vom 20. August 2012
auf Bewilligung der Anordnung der Hausdurchsuchung ab. Als Folge
dieser Entscheidung des OLG Wien müssen auch sämtliche im Rahmen der
Hausdurchsuchung beschlagnahmten oder sichergestellten Unterlagen,
Gegenstände und Daten, die bis zur Entscheidung des OLG Wien
versiegelt sind, an die Kanzlei DLA Piper Weiss-Tessbach
zurückgestellt werden.
Dr. Claudine Vartian, Managing Partnerin von DLA Piper
Weiss-Tessbach Wien: "Wir sind erleichtert, dass das OLG Wien der
Beschwerde unseres Partners Dr. Oskar Winkler stattgegeben hat. Wir
haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass die Hausdurchsuchung vom
11. September 2012 rechtswidrig war, sind aber selbstverständlich
dennoch unserer gesetzlichen Verpflichtung zur Kooperation mit der
Staatsanwaltschaft nachgekommen. Es war uns aber enorm wichtig, dass
das OLG Wien die Rechtswidrigkeit der Hausdurchsuchung feststellt, da
ansonsten zu befürchten wäre, dass das besonders geschützte
anwaltliche Berufsgeheimnis in Zukunft durch die bloße Behauptung,
aber nicht weitere Substantiierung eines Tatverdachts gegen
Rechtsanwälte regelmäßig umgangen werden kann."
"Ich bin sowohl für unsere Kanzlei als auch für mich persönlich sehr
froh, dass das OLG Wien diese richtige Entscheidung getroffen hat.
Ich möchte in diesem Zusammenhang meinem Kollegen Mag. Martin Dohnal
meinen Dank für die hervorragende Arbeit in dieser Angelegenheit
aussprechen", kommentiert Dr. Oskar Winkler die Entscheidung des OLG
Wien. Neben Mag. Martin Dohnal als Vertreter von Dr. Oskar Winkler
war auch Rechtsanwalt Dr. Thomas Kralik als Vertreter der Kanzlei DLA
Piper Weiss-Tessbach erfolgreich in der Sache tätig.
Über DLA Piper
DLA Piper ist eine der weltweit größten und führenden
Anwaltskanzleien. Mit über 4.200 Juristen an 77 Standorten in 31
Ländern in Europa, Asien, Australien dem Nahen Osten und den USA
bietet DLA Piper ein umfassendes Rechtsberatungsangebot. In
Österreich ist die Kanzlei durch DLA Piper Weiss-Tessbach mit einem
Büro in Wien (etwa 60 Juristen) vertreten.
Weiterführende Informationen: www.dlapiper.com/austria.
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