- 13.12.2012, 14:05:19
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19. Wiener Landtag (4)
Entwurf eines Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien
Utl.: Entwurf eines Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien =
Wien (OTS) - LAbg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ) kritisierte den
vorliegenden Entwurf. Etliche Paragraphen seien so formuliert, dass
die Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit angezweifelt werden
müsste. Schon der erste Entwurf habe im Begutachtungsverfahren
"ungenügend" abgeschnitten. "Heftige Kritik" sei von der
Richtervereinigung, dem Bundeskanzleramt und auch vom ÖGB gekommen,
ergänzte er. Im besonderen kritisierte Kowarik den Paragraphen 4, der
die Funktion des Landesrechtspflegers beschreibe und den Paragraphen
14, welcher sich mit dem Geschäftsverteilerausschuss auseinandersetze
. Die Bestimmungen im letzt genannten Paragraphen bezeichnete er als
"verfassungswidrig". Bei Entscheidungen gelte bei Stimmengleichheit
die Entscheidung des Präsidenten. Grundsätzlich sei es ihm
unverständlich, dass sich das Land nicht am Entwurf des
Bundesverwaltungsgesetzes gehalten habe. Die Landesverwaltung und die
Politik würden mit dem Vollzug dieses Gesetzes Einfluss auf die
Gerichtsbarkeit nehmen. Aufgrund der ungenügenden Umsetzung dieses
Gesetzes stellte er einen Antrag auf Zurückstellung des
Geschäftsstückes. Dem Abänderungsantrag der ÖVP werde er seine
Zustimmung geben, schloss er.
LAbg. Dr. Wolfgang Aigner (Klubungebunden) betonte, es sei "traurig",
dass dieses Gesetz aus der Verwaltung komme. Denn genau diese
Verwaltung solle von diesem Gesetz kontrolliert werden. Er sprach
sich dagegen aus, dass der vorliegende Gesetzesentwurf
RechtspflegerInnen ermögliche, über Strafen zu entscheiden. Er
glaube, der vorliegende Gesetzesentwurf würde einer
verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht standhalten. Der vorliegende
Entwurf habe mit einer Verfassungskonformität nichts zu tun, ergänzte
er.
Der Diskussionsprozess über dieses Gesetzes dauere schon viele Jahre,
sagte Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ). Dieses Gesetz bedeute eine neue
Struktur für den Bund und auch die Länder. Es habe zum Ziel, die
chronische Überlastung der Gerichte zu bekämpfen, Verfahren zu
beschleunigen und den Bürgerservicecharakter zu stärken. Zudem solle
damit auch der Rechtsschutz erhöht werden. Er sprach von einem
gelungen Gesetz. Vorwürfe, es enthalte verfassungswidrige
Gesetzespassagen, würden jeglicher Grundlage entbehren. Zur
Einsetzung der RechtspflegerInnen erklärte er, diese sollten vor
allem die RichterInnen in ihrer Tätigkeit entlasten. In den
Bezirksgerichten habe dies bereits sehr gut funktioniert, denn dort
würden dreiviertel aller Verfahren von RechtspflegerInnen vollzogen.
Mit dem Vollzug dieses Gesetzes sei in jedem Fall die Unabhängigkeit
der Richter gegeben. (Forts.) hl/gse
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