• 13.12.2012, 12:34:35
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VP-Feldmann: Wiener Verwaltungsgericht am Gängelband der SPÖ Wien

Verfassungswidrige Gesetze vor Beschlussfassung durch Rot-Grün

Utl.: Verfassungswidrige Gesetze vor Beschlussfassung durch Rot-Grün =

Wien (OTS) - Als mittleren Skandal bezeichnete heute ÖVP Wien
Gemeinderätin Barbara Feldmann die beiden im heutigen Landtag zum
Beschluss vorgelegten Gesetzesentwürfe über das Wiener
Verwaltungsgericht sowie das Wiener
Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz. Wir hätten heute die Chance
gehabt, so Feldmann, "die große österreichweite Reform der
Etablierung von wirklich unabhängigen Verwaltungsgerichten in allen
Bundesländern, die eine entscheidende Weiterentwicklung der
Unabhängigen Verwaltungssenate bedeuteten würde, auch auf Wiener
Landesebene umzusetzen. Ein wirklich unabhängiges Verwaltungsgericht,
das über Behördenentscheidungen in zweiter Instanz urteilt, das für
rechtssuchende Bürger und Unternehmer eine vertrauenswürdige
Institution schafft, aber auch zum Ansehen der öffentlichen Hand
insgesamt beitragen könnte.

Doch was bekommen wir stattdessen? Ein Verwaltungsgericht, dem man in
dieser Form - in dieser SPÖ-Variante - das Attribut "Unabhängigkeit"
nicht zubilligen kann, das augenscheinlich in eine Abhängigkeit zum
Magistrat und damit zur Stadtregierung gehievt werden soll. Und wie
verhalten sich die Grünen? Bei diesem Gesetz geht es um Werte und
Themen, die den Grünen laut ihrem Eigenverständnis eigentlich genuin
eine Herzensangelegenheit sein sollen. Diese ignorieren aber das
Thema. "Wir bekommen zwei verfassungswidrige Gesetze vorgelegt.
Diese beiden Gesetze, welche die rot-grüne Stadtregierung zu
verantworten haben, sind ein Schlag ins Gesicht jedes rechtsstaatlich
denkenden Menschen, jedes Menschen, der an ein wirklich unabhängiges
Gericht glaubt, jedes seriösen Juristen und letztlich jedes Bürgers
unserer Stadt", zeigt sich Feldmann empört und brachte auch zwei
Abänderungsanträge ein, die zahlreiche der Kritikpunkte bereinigen
würden.

Die Kritikpunkte im Einzelnen:

1. Der/Die Präsident/in des Gerichts wird mit einer nicht notwendigen
Machtfülle ausgestattet. Bei der Ernennung - er oder sie wird an
einer der wichtigsten und sensibelsten Schaltstellen unserer Stadt
stehen - ist er/sie völlig unnötig den allermindesten
Transparenzerfordernissen unterworfen: kein echtes Hearing, kein
nachvollziehbares Procedere bei seiner Bestellung. Die
Landesregierung entscheidet und ernennt der/die Präsident/in.
Besser: Die Regierungsfraktionen unter der Vorgabe der SPÖ Wien.

2. Die Zusammensetzung des wichtigen und sensiblen
Geschäftsverteilungsausschusses ist unserer Meinung nach
verfassungswidrig. Der Ausschuss soll in Wien aus nur vier
Mitgliedern bestehen, von denen zwei der/die Präsident/in und der/die
Vizepräsident/in sein sollen; dabei soll der/die Präsident/in ein
Dirimierungsrecht erhalten. Somit ist immer eine Mehrheit der
politisch bestellten Amtsträger gesichert. Dies ist mit den
verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine unabhängige
Gerichtsbarkeit unvereinbar und läuft den Zielen der Reform zuwider.

3. Dieses Gericht wird unzählige neue Kompetenzen bekommen. Es wird
über jene Fälle entscheiden, die bisher in Wien
Spezialberufungsinstanzen wie der Berufungssenat, die
Abgabenberufungskommission, die Bauoberbehörde aber auch der
Vergabekontrollsenat entschieden haben. Qualitativ und quantitativ
also ein "mehr". Und was macht die rot-grüne Stadtregierung: Sie
stockt aufgrund des Mehraufwands in diesen hochsensiblen Bereichen
nicht etwa die Richter-Dienstposten deutlich auf, sondern macht aus
dem Verwaltungsgericht ein "Rechtspflegergericht".

4. Die Rechtspfleger selbst: Man muss sie unterstützen, sich als
wirkliche Bestandteile dieses neuen, unabhängigen Gerichts zu
entwickeln. Viele werden aus dem Magistrat kommen - und nach wie vor
gehaltsmäßig, betreffend Beförderungen und dienstrechtlich viel zu
eng an diesen gekoppelt sein und abhängig bleiben.

"Die beiden Gesetzesentwürfe für das künftige Verwaltungsgericht
bedeuten in dieser Form einen klaren Rückschritt hinter die aktuellen
Standards des bestehenden UVS. Rot-Grün dreht das Rad der Zeit in
längst vergangen geglaubte Zeiten zurück. Es drohen massenhafte
Entscheidungen, die aufgrund wahrscheinlicher Verfassungswidrigkeiten
angefochten und aufgehoben werden könnten", so Feldmann abschließend.

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