• 12.12.2012, 18:29:05
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  • OTS0266 OTW0266

Hauptausschuss befasst sich mit National- und Entschädigungsfonds

Ex-VfGH-Präsident Adamovich wird Parteien-Transparenz-Senat leiten

Utl.: Ex-VfGH-Präsident Adamovich wird Parteien-Transparenz-Senat
leiten =

Wien (PK) - Einen weiteren Schwerpunkt der heutigen Sitzung des
Hauptausschusses bildeten die Jahresberichte 2011 des Zukunftsfonds,
des Nationalfonds, des Entschädigungsfonds und des Fonds zur
Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe. Zudem nahmen die Abgeordneten
den von Bundeskanzler Werner Faymann vorgelegten Besetzungsvorschlag
für den unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat an.

Dem Vorschlag zufolge soll der ehemalige Präsident des
Verfassungsgerichtshofs Ludwig Adamovich den Senat als Vorsitzender
leiten. Als sein Stellvertreter ist Gunther Gruber, ehemaliger
Senatspräsident des Verwaltungsgerichtshofs, als weiteres Mitglied
die Vizepräsidentin des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages
Marcella Prunbauer-Glaser vorgesehen. Als Ersatzmitglieder werden der
ehemalige Verfassungsrichter Kurt Heller, Marianne Händschke vom
Verwaltungsgerichtshof und Landtagsdirektor Engelbert Rauchbauer
genannt. Der Beschluss im Hauptausschuss fiel einstimmig, die formale
Ernennung der Senatsmitglieder erfolgt durch den Bundespräsidenten.

Der Parteien-Transparenz-Senat ist gemäß § 11 Parteiengesetz beim
Bundeskanzleramt einzurichten. Er entscheidet aufgrund der vom
Rechnungshof übermittelten Unterlagen über die Verhängung von
Geldbußen und Geldstrafen im Falle eines Verstoßes gegen die neuen
strengen Offenlegungs- und Rechenschaftspflichten für Parteien. Die
Mitglieder und Ersatzmitglieder des Senates sind in Ausübung ihres
Amtes unabhängig und an keine Weisungen gebunden, sie werden für die
Dauer von fünf Jahren ernannt.

Mittel des Zukunftsfonds reichen noch für vier Jahre

Die aktuellen Geschäftsberichte des Zukunftsfonds, des Nationalfonds,
des Entschädigungsfonds und des Fonds zur Instandsetzung der
jüdischen Friedhöfe wurden ebenfalls - jeweils einstimmig - zur
Kenntnis genommen.

Zunächst stand der Zukunftsfonds zur Debatte, der seit 10. Jänner
2011 einem neuen Kuratorium unter dem Vorsitz von Kurt Scholz
untersteht Er hat in dieser Funktion die Nachfolge von Waltraud
Klasnic angetreten. Das Amt des Generalsekretärs hat Herwig Hösele
mit 1. März 2011 von Richard Wotava übernommen. Der Fonds präsentiert
bereits seinen 6. Bericht.

Wie Scholz aufgrund von Fragen des Abgeordneten Harald Walser (G)
ausführte, wurden bislang rund 1.300 Projekte geprüft, 800 davon
betreut und realisiert. Die Arbeit werde nicht leichter, gab er zu
bedenken, da die Mittel für die Forschungsförderung vor allem im
Bereich der Geisteswissenschaften gekürzt wurden. Dies schmerze
besonders, so Scholz. Der Fonds arbeite überdies mit einer schlanken
Verwaltung, von 13 Personen arbeiten 9 ehrenamtlich.

Bei den Veranlagungen sei man sehr vorsichtig und konservativ
vorgegangen, betonte er, derzeit habe man noch ca. 11 Mio. € zur
Verfügung. Das reiche für die nächsten vier Jahre, dann müsse die
Entscheidung fallen, ob man den Fonds weiterführen werde oder nicht.

Als Erfolg hätten sich die so genannten Werkstattgespräche erwiesen,
mit denen man versuche, die Arbeit des Fonds in nach außen zu
kommunizieren. Bei diesen Veranstaltungen zähle man jeweils rund 200
und mehr BesucherInnen.

Aufgabe des Zukunftsfonds, der im Jänner 2006 seine Arbeit
aufgenommen hat, ist es, in erster Linie Projekte zu fördern, "die
den Interessen und dem Gedenken der Opfer des nationalsozialistischen
Regimes, der Erinnerung an die Bedrohung durch totalitäre Systeme und
Gewaltherrschaft sowie der internationalen Zusammenarbeit dienen".
Darüber hinaus sollen Projekte unterstützt werden, "die zu einer
Förderung der Achtung der Menschenrechte und der gegenseitigen
Toleranz auf diesen Gebieten beitragen". Auch wissenschaftliche
Arbeiten zu diesen Themen sollen mit Mitteln des Zukunftsfonds
finanziert werden.

Laut Bericht sind bis zum 31. Dezember 2011 insgesamt 1.051 Anträge
eingelangt, wovon 632 genehmigt wurden. 15 Projekte waren zu diesem
Zeitpunkt noch offen, 366 wurden abgelehnt, 33 zurückgezogen. 425
Projekte konnten bis dahin abgeschlossen werden, 207 waren noch im
Laufen. Die genehmigten Förderungen beliefen sich auf 12,39 Mio. €.
Im Jahr 2011 wurde für 149 neue Projekte insgesamt ein Betrag von
rund 2,17 Mio. € genehmigt, tatsächlich ausbezahlt wurden rund 1,67
Mio. €, worin auch Teilzahlungen für mehrere Jahre laufende Projekte
enthalten sind.

Alle genehmigten Projekte sind in einer Kurzzusammenfassung auf der
Homepage des Zukunftsfonds verfügbar (www.zukunftsfonds-austria.at).

Die Projekte befassen sich schwerpunktmäßig mit der Aufarbeitung der
NS-Diktatur und dem Holocaust sowie mit Untersuchungen totalitärer
Regime im Allgemeinen. Zur Beurteilung von Projekten, die mit einer
großen Fördersumme einhergehen, sowie bei Themen, für die sich weder
die Kuratoriumsmitglieder noch der Förderungsbeirat genügend
kompetent erachten, werden hochqualifizierte externe
WissenschaftlerInnen als GutachterInnen herangezogen.

Großen Wert legt man zudem auf Projekte, die pädagogischen Zielen
dienen, um dem immerwährenden historischen Auftrag des "Niemals
wieder" gerecht zu werden. Einen ebenso hohen Stellenwert nehmen in
der Arbeit des Fonds die Quellensicherung sowie frauenspezifische
Projekte ein. Der Zukunftsfonds hat aber auch selbst Projekte
ausgeschrieben, die sich der Thematik "Emigration/Exil" widmen. Zudem
werden Projekte zum Thema Menschenrechte unterstützt. Einen weiteren
Schwerpunkt bildeten im vergangenen Jahr Projekte über autochthone
Volksgruppen in Österreich wie Roma und Slowenen, die nicht nur
während der NS-Zeit verfolgt wurden, sondern auch in den Jahren
danach mannigfaltigen Diskriminierungen ausgesetzt waren.

Wie in den Vorjahren wirkten Mitglieder des Fonds sowohl bei der
Neugestaltung der Österreichischen Gedenkstätte in Auschwitz als auch
bei der Renovierung der Gedenkstätte KZ-Mauthausen mit.

Gespeist wird der Zukunftsfonds aus Restmitteln des Fonds für
freiwillige Leistungen der Republik Österreich an ehemalige Sklaven-
und ZwangsarbeiterInnen des nationalsozialistischen Regimes
(Österreichischer Versöhnungsfonds), der seine Tätigkeit im Jahr 2005
beendet hat. Die Abwicklung der restlichen Agenden des
österreichischen Versöhnungsfonds konnte mit Ende 2010 abgeschlossen
werden.

Das vielfältige Aufgabengebiet des Nationalfonds

Der Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des
Nationalsozialismus hat bis Ende 2011 insgesamt rund 32.800 Anträge
auf Anerkennung einer Gestezahlung in Höhe von jeweils 5.087,10 € und
rund 23.000 Anträge auf Abgeltung von Vermögensverlusten für den
Entzug von Wohnungen und gewerblichen Geschäftsräumlichkeiten,
Hausrat und persönlichen Wertgegenständen in der Höhe von 7.630 €
bearbeitet. Das geht aus dem Geschäftsbericht des Fonds für das Jahr
2011 hervor.

Nationalratspräsidentin Barbara Prammer betonte in ihrer Funktion als
Vorsitzende des Kuratoriums gegenüber Abgeordnetem Harald Walser (G),
man sei außerordentlich darauf bedacht, die Regelkreise sowohl
finanziell als auch personell penibel auseinanderzuhalten, was
angesichts der Vielzahl der Aufgaben des Fonds nicht leicht sei. Im
Hinblick auf die Diskussion um ein Kompetenzzentrum bekräftigte sie,
dass es ein solches nicht geben werde, der Fonds stehe ohnehin für
Fragen, die an ihn herangetragen werden, zur Verfügung. Der Fonds
werde aber von WissenschaftlerInnen von außen als ein solches
gesehen, ergänzte Generalsekretärin Hannah Lessing. Man sei auch
gegenüber einer angedachten externen Evaluierung offen, stellte sie
nach einer entsprechenden Frage Walsers fest.

Die so genannten Gestezahlungen als Ausdruck der Verantwortung
Österreichs und der Anerkennung des erlittenen Unrechts stellen eine
zentrale Tätigkeit des Fonds dar. Es werden auch laufend bereits
einmal abgelehnte Anträge überprüft um auf etwaige Änderungen in der
Spruchpraxis Bedacht zu nehmen bzw. um diese auch auf eine mögliche
Anspruchsberechtigung im Hinblick auf eine Auszahlung aus dem
Kunstverwertungserlös hin zu überprüfen. Die genannte Abgeltung für
Vermögensverluste ist zum Großteil abgeschlossen, im Berichtsjahr
2011 erfolgten noch verbleibende Nachzahlungen an ErbInnen
mittlerweile verstorbener AntragstellerInnen. Die MitarbeiterInnen
des Fonds sind auch ständig bemüht, noch nicht bekannte ErbInnen
ausfindig zu machen.

Mittels des Härteausgleichsfonds, der aus Projektmitteln des
Nationalfonds dotiert wird, können Personen unterstützt werden, die
die Voraussetzungen für eine Zuerkennung nach dem Nationalfondsgesetz
zwar weitgehend, aber nicht zur Gänze erfüllen. Bis Ende 2011 wurden
aus diesem Topf insgesamt 442.577 € zuerkannt, mit Jahresende
verfügte der Härteausgleichfonds noch über Mittel in der Höhe von
66.132 €.

Darüber hinaus förderte der Nationalfonds im Jahr 2011 insgesamt 48
Projekte und Programme. Darunter fallen sozialmedizinische und
psychotherapeutische Programme zugunsten von überlebenden Opfern,
Projekte zur wissenschaftlichen Erforschung des Nationalsozialismus
und des Schicksals seiner Opfer sowie Erinnerungs- und
Gedenkprojekte. Besonderes Augenmerk wird zudem auf Projekte mit
Bildungshintergrund gelegt. Die Bandbreite reicht von Schulprojekten
und Workshops über Ausstellungen, Kunstprojekte, Filmproduktionen,
Opern- und Theaterprojekte bis zur Errichtung und Erhaltung von
Gedenkstätten.

Eine wichtige Aufgabe nimmt der Nationalfonds auch im Rahmen des
Kunstrestitutionsgesetzes wahr. Sein Auftrag ist es, erblose
Kunstobjekte, die während des nationalsozialistischen Regimes ihren
EgentümerInnen entzogen wurden, zu verwerten und den Erlös den Opfern
des Nationalsozialismus zuzuwenden. Mit 31. Dezember 2011 betrugen
die Mittel der Kunstverwertungserlöse 137.127 €.

In der 2006 eingerichteten Kunstdatenbank (www.artrestitution.at),
die vom Nationalfonds betreut und weiterentwickelt wird, sind derzeit
Informationen über rund 9.000 Objekte abrufbar. Sie ermöglicht Opfern
des NS-Kunstraubs oder deren Nachkommen, gezielt nach entzogenen und
zur Rückstellung geeigneten Kunstobjekten zu suchen. Die Datenbank
steht auch in englischer Sprache zur Verfügung. Darüber hinaus nehmen
MitarbeiterInnen des Nationalfonds an den Sitzungen der Kommission
zur Provenienzforschung und der Wiener Rückstellungskommission teil
und helfen somit bei der Aufklärung von Sachverhalten und
Rückgabefragen. 2011 wurde ferner ein Kooperationsvertrag mit den
Oberösterreichischen Landesmuseen geschlossen.

Neben all diesen Aufgaben war der Nationalfonds weiterhin mit der
Koordinierung der Neugestaltung der österreichischen Ausstellung im
ehemaligen Konzentrations- und Vernichtungslager und nunmehrigem
staatlichen Museum Auschwitz-Birkenau befasst, darunter fielen 2011
vor allem die Vorbereitung der Beauftragung der
Ausstellungskonzeption und -realisierung, die fotografische
Dokumentation der bestehenden Ausstellung sowie die Aufklärung des
Sanierungsbedarfs. Hinzu kommt die Wahrnehmung der Aufgaben des Fonds
zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich (siehe
unten). Schließlich sind auch die bildungspolitischen Aktivitäten im
Rahmen der Task Force for International Cooperation on Holocaust
Education, Remembrance and Research im Geschäftsbericht dargestellt.

Jüdische Friedhöfe in Deutschkreuz und Stockerau werden saniert

Die beiden jüdischen Friedhöfe in Deutschkreuz (Burgenland) und
Stockerau (Niederösterreich), sind die ersten, die aus Mitteln des
"Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich"
wieder instand gesetzt werden. In Summe wurden dafür im Jahr 2011
74.908 € aufgewendet. Wie Generalsekretärin Hannah Lessing ausführte,
sind in der Zwischenzeit 8 Instandhaltungsverträge abgeschlossen
worden, für 2013 seien sehr interessante Projekte in Aussicht
genommen.

Dieses Ergebnis befand Abgeordneter Albert Steinhauser (G)
"ernüchternd", man habe 2011 nur 10% der möglichen Mittel
ausgeschöpft. Seine Skepsis, mit dem er dem Gesetz zugestimmt habe,
habe sich bewahrheitet, merkte er an, die Voraussetzungen für die
Ausschüttung der Mittel seien zu komplex. Er regte daher an, sich
nochmals mit den gesetzlichen Grundlagen zu befassen. Dem stimmte
Nationalratspräsidentin Barbara Prammer zu. Man sollte in den Dialog
eintreten, sagte sie, räumte aber gleichzeitig ein, dass man auf
Hinweise und die Unterstützungsarbeit des Bundesdenkmalamts Rücksicht
nehmen müsse. Auch die Vergaberichtlinien seien einzuhalten. Die
Geschäftsführung gehe hier sehr gewissenhaft vor, lobte sie die
Arbeit des Fonds.

Der genannte Fonds, für den im Jahr 2010 die gesetzliche Grundlage
geschaffen wurde, hat seine Arbeit im Jahr 2011 aufgenommen. Damit
wird eine aus dem Washingtoner Abkommen resultierende
völkerrechtliche Verpflichtung Österreichs umgesetzt. Über einen
Zeitraum von 20 Jahren sollen mit Unterstützung des Fonds insgesamt
mehr als 60 jüdische Friedhöfe in ganz Österreich vor dem Verfall
bewahrt werden. Der Bund überweist dem Fonds dafür jährlich einen
Betrag in der Höhe von einer Million Euro ab dem Jahr 2011.

Die Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe ist in erster Linie
Ausdruck des Respekts und dient dem ehrenden Andenken an die
Verstorbenen, heißt es im ersten Geschäftsbericht für das Jahr 2011.

Die meisten jüdischen Friedhöfe - nach derzeitigem Stand insgesamt 61
- befinden sich in Niederösterreich (28) und im Burgenland (14). In
Wien sind 5 bekannt, in der Steiermark ebenfalls 5, in Oberösterreich
4 in Tirol 2 und in Kärnten, Salzburg und Vorarlberg jeweils 1.

Die Förderanträge können durch die Eigentümer der Friedhöfe beim
Fonds eingebracht werden.

Laut Gesetz sind Kuratorium und Generalsekretärin des Fonds identisch
mit den entsprechenden Organen des Nationalfonds der Republik
Österreich für Opfer des Nationalsozialismus. Anstelle des
Nationalfonds-Komitees tritt ein Beirat, der unter dem Vorsitz der
Präsidentin des Bundesdenkmalamtes Barbara Neubauer mittels
Empfehlungen die Entscheidungen des Kuratoriums vorbereitet. Im
Beirat sind neben der Israelitischen Kultusgemeinde Wien sowohl Bund
als auch Länder, Städte und Gemeinden vertreten. Den Vorsitz im
Kuratorium führt Nationalratspräsidentin Barbara Prammer. Auch der
Personal- und Sachaufwand des Fonds wird vom Nationalfonds getragen.

Noch im Mai 2011 hat das Kuratorium Richtlinien für die Zuerkennung
von Leistungen des Fonds festgelegt, im Juni des selben Jahres wurden
die Grundsätze der Finanzgebarung des Fonds beschlossen. Die laufende
Finanzkontrolle erfolgt durch den Kontrollausschuss des Kuratoriums,
dem Richard Bock und Staatssekretär a.D. Alfred Finz angehören.

Entschädigungsfonds läuft mit 2018 aus

Ein umfangreiches Aufgabengebiet, vor allem was die aufwendige
Recherche betrifft, hat auch der 2001 eingerichtete Allgemeine
Entschädigungsfonds zu bewältigen, wie der Geschäftsbericht für 2011
einmal mehr unter Beweis stellt. Der Fonds wird seine Arbeit im Jahr
2018 endgültig beenden, entsprechende Regelungen für dessen Auflösung
wurden erst kürzlich vom Nationalrat beschlossen. Für die Jahre 2014
bis 2018 wird der Fonds noch einen Bundeszuschuss von 9,88 Mio. €
benötigen. Das restliche Fondsvermögen soll dem Nationalfonds
übertragen werden und jedenfalls Opfern des Nationalsozialismus
zugutekommen.

Was das Archiv des Fonds betrifft, darüber müsse noch entschieden
werden, hielt Nationalratspräsidentin Barbara Prammer fest, ihrer
Meinung nach wäre das Staatsarchiv der beste Platz dafür. Bei all dem
seien überdies im Vorfeld datenschutzrechtliche Fragen zu klären.
Durch den Wechsel eines Archivmitarbeiters in den Nationalfonds gehe
kein Knowhow verloren, bekräftigte Hannah Lessing nach einer
diesbezüglich geäußerten Befürchtung von Abgeordnetem Harald Walser.

Das Archiv erfüllt eine wichtige dokumentarische Aufgabe, es
verwaltet den Aktenbestand des Nationalfonds und des Allgemeinen
Entschädigungsfonds und umfasst 38.646 AntragstellerInnen. Das Archiv
fungiert neben der archivarischen Betreuung der Dokumente auch als
Verteilungszentrale für alle neu eingelangten Anträge sowie
antragsrelevanten Materialien und Dokumente.

Grundlage für den Fonds, der zur umfassenden Lösung noch offener
Fragen der Entschädigung von Opfern des Nationalsozialismus für
Verluste und Schäden, die als Folge von oder im Zusammenhang mit
Ereignissen auf dem Gebiet der heutigen Republik Österreich während
der Zeit des Nationalsozialismus entstanden sind, eingerichtet wurde,
ist ebenfalls das Washingtoner Abkommen vom Jänner 2001.

Der Fonds entschädigt für insgesamt zehn verschiedene Kategorien von
möglichen Verlusten oder Schäden, die jeweils individuell berechnet
werden. Bis Ende 2011 langten 20.702 Anträge ein, die zum Teil
mehrere ursprünglich geschädigte EigentümerInnen betrafen. Insgesamt
hatten die MitarbeiterInnen des Fonds demnach rund 120.000 einzelne
Forderungen in den verschiedenen Kategorien zu bearbeiten und zu
bewerten, wobei Entschädigungszahlungen aus früheren Maßnahmen
ebenfalls zu berücksichtigen waren.

All die eingegangenen Anträge konnten 2011 fertig recherchiert und
elektronisch erfasst werden. Dem Antragskomitee lagen bis dahin
insgesamt 20.695 vorbereitete Entscheidungen vor, 20.692
Entscheidungen wurden bereits getroffen. An 22.660 Personen erfolgte
die Zustellung der Schlusszahlungsangebote, 20.380 Begünstigte
erhielten Zahlungen. Seitens der Erbenabteilung wurden 3.574
Entscheidungen des Antragskomitees zur Verfahrensfortsetzung
getroffen, so die vorliegende zahlenmäßige Bilanz über die bisher
geleistete Arbeit des Fonds.

Die Mittel des Fonds belaufen sich auf 210 Mio. US Dollar. Die
Auszahlungen erfolgen aber nicht, wie ursprünglich geplant, erst nach
Entscheidung und Bewertung aller Anträge an die AntragstellerInnen,
sondern es wurde die Möglichkeit von vorläufigen Leistungen an
Personen geschaffen, deren Anträge bereits entschieden sind. Diese
Vorauszahlungen wurden 2009 eingestellt. Um die Durchführung der
Abschlusszahlungen zu beschleunigen, wurde das Gesetz 2009
dahingehend geändert, dass die Republik Österreich für jene Anträge,
die bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht entschieden waren, zusätzlich
Geldmittel zur Verfügung stellt. Wie der Bericht ausführt, sind die
anerkannten Forderungsbeträge der 20.702 Anträge in Summe wesentlich
höher als jener Betrag, der dem Fonds zur Verfügung steht, sodass
jeder und jede Antragstellende nur einen aliquoten Teil seiner bzw.
ihrer Forderungen erhält.

Die Antragsfristen auf Naturalrestitution von Liegenschaften
sämtlicher öffentlicher EigentümerInnen, die sich der Schiedsinstanz
unterworfen haben, sind in der Zwischenzeit abgelaufen. Insgesamt
sind bis Ende 2011 2.235 diesbezügliche Anträge eingelangt, 1.136
Anträge konnten bereits entschieden werden. Bei 90 materiellen
Anträgen wurde eine Empfehlung ausgesprochen, die anderen wurden
abgelehnt bzw. zurückgewiesen. Der Wert des bis Ende 2011
rückgestellten Liegenschaftsvermögens belief sich auf geschätzte 42
Mio. €. (Fortsetzung Hauptausschuss)

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Tel. +43 1 40110/2260, Fax. +43 1 40110/2640
e-Mail: pk@parlament.gv.at, Internet: http://www.parlament.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA

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