• 12.12.2012, 15:57:01
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Schmuckenschlager: Mitnahmepflicht beim Traktor-Führerschein repariert

Praxisferne Regelung aufgehoben - Verkehrsausschuss beschließt Reparatur

Utl.: Praxisferne Regelung aufgehoben - Verkehrsausschuss beschließt
Reparatur =

Wien (OTS) - Wien, 12. Dezember 2012 (aiz.info). - "Mit dem Traktor
auf's Feld und retour zum Hof fahren - dass dabei Landwirte bei jeder
einzelnen Fahrt den Führerschein einstecken müssen, hat sich als
völlig praxisfern erwiesen. Mit der jetzigen Reparatur kehren wir zur
alten Ausnahmeregelung für die Landwirtschaft zurück, wonach für
Fahrten im Umkreis von zehn Kilometern kein Führerschein dabei sein
muss", begrüßte Johannes Schmuckenschlager, der Vizepräsident des
Österreichischen Bauernbundes, den Beschluss im heutigen
Verkehrsausschuss. Die seit Sommer 2011 gültige Regelung hatte vielen
Landwirten das Leben unnötig schwer gemacht. Auf massives Bestreben
des Bauernbundes konnte man sich nun im Parlament mit der SPÖ auf
eine Änderung des Führerscheingesetzes verständigen.

Parlament beschließt im Jänner die Änderung des
Führerscheingesetzes

"Politik muss praxistauglich sein und darf den Bürgern keine
überflüssigen Pflichten auferlegen. Völlig zu Recht hat die
Landwirtschaft diese Mitnahmepflicht kritisiert", so
Schmuckenschlager. "Gerade in der Erntezeit wechseln Landwirte meist
mehrmals am Tag ihre Arbeitsmaschinen. Der Führerschein kann somit
leicht verschmutzt werden oder beim Arbeitseinsatz überhaupt verloren
gehen. Die Konsequenz sind unnötige Behördenwege."

Nach der Beschlussfassung in der Jänner-Plenarsitzung und der
Kundmachung gilt somit wieder die alte Gesetzeslage mit den
Ausnahmebestimmungen für die Landwirtschaft. Diese sehen im Detail
vor, dass Lenker von Zugmaschinen, Motorkarren und selbstfahrenden
Arbeitsmaschinen auf Fahrten im Umkreis von nicht mehr als zehn
Kilometern vom dauernden Standort des Fahrzeuges von der
Mitnahmepflicht des Führerscheins ausgenommen werden.
(Schluss)

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