- 12.12.2012, 12:05:33
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FP-Hernals: Parkpickerl im 17. Bezirk widerrechtlich eingeführt
Beschluss zur Parkraumbewirtschaftung daher ungesetzlich
Utl.: Beschluss zur Parkraumbewirtschaftung daher ungesetzlich =
Wien (OTS) - "Jetzt haben wir es Schwarz auf Weiß: Das Parkpickerl
im 17. Bezirk ist widerrechtlich eingeführt worden", erklärt die
Hernalser FPÖ-Klubobfrau Ulrike Raich. Als Rot-Grün im März 2012 den
Antrag auf Parkraumbewirtschaftung in das Bezirksparlament
eingebracht hatte, erklärte die FPÖ wiederholt die eindeutige
Rechtslage: Die Bezirksvertretung ist gemäß Stadtverfassung für die
Beantragung und Beschlussfassung zur Einführung von Gebühren nicht
zuständig. Derartige Anträge können nur im Gemeinderat eingebracht
und dort beschlossen werden.
"In geradezu realsozialistischer Manier wischte Rot-Grün die
Rechtslage vom Tisch und erklärte frank und frei, dass es sich beim
Parkpickerl keinesfalls um eine Gebühr handle - und führte die
Autofahrerabzocke mit Oktober 2012 ein", so Raich weiter. Außerdem
wird schon die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung eifrigst
vorbereitet, sodass mit Jänner 2013 in fast ganz Hernals für das
Parken bezahlt werden muss. Die FPÖ-Hernals brachte daher im Dezember
den Antrag in die Bezirksvertretung ein, die Parkraumbewirtschaftung
nicht nur nicht auszuweiten, sondern gänzlich aufzuheben.
"Und jetzt kommt es: Rot-Grün lässt den Antrag mit Verweis, dass es
sich bei der Abstimmung zum Parkpickerl um eine Beschlussfassung zu
Gebühren handle, nicht zu!" zeigt sich Raich empört. Rot-Grün legt
das Recht aus, wie es gerade opportun ist. Solange ein politisches
Ziel damit erreicht werden kann, setzt sich Rot-Grün knallhart über
die eindeutige Rechtslage hinweg. Ist das Ziel erreicht, wird die
Opposition mit genau der gegenteiligen Rechtsauslegung behindert.
"Solche Rechtsverdrehungen waren bislang nur in Diktaturen üblich",
ist Raich fassungslos.
Fest steht: Der am 7. März 2012 eingebrachte und von Rot-Grün
beschlossene Antrag auf Parkraumbewirtschaftung in Hernals ist
ungültig zustande gekommen. Bei dem rot-grünen Beschluss handelt es
sich um einen klaren Bruch der Verfassung der Stadt Wien. "Daraus
folgt der klare Auftrag, das Parkpickerl zum Wohle und zur Beruhigung
der zu Recht verärgerten Bürgerinnen und Bürger sofort rückgängig zu
machen", hält Raich fest. (Schluss)otni
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