- 11.12.2012, 14:38:36
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Über 100 Gemeinden fordern verpflichtende Volksabstimmung bei Gemeindefusionen in der Steiermark
Über 100 gleichlautende Gemeinderatsbeschlüsse an LH Voves und LHStv. Schützenhöfer übergeben

Utl.: Über 100 gleichlautende Gemeinderatsbeschlüsse an LH Voves und
LHStv. Schützenhöfer übergeben =
Graz (OTS) - Die Steirische Gemeindeinitiative zur
Gemeindestrukturreform hat heute mehr als 100 gleichlautende
Gemeinderatsbeschlüsse an LH Voves und LHStv. Schützenhöfer
übergeben. Damit ist die Landesregierung und der Landtag nach Prüfung
verpflichtet, die Initiative zu behandeln. Das Ziel ist die
Gemeindeordnung so zu ändern, dass mittels Gesetz keine
Zwangsfusionen von Gemeinden mehr durchgeführt werden können.
Außerdem fordert die Initiative, dass auch bei freiwilligen
Zusammenschlüssen von Gemeinden eine verbindliche Volksabstimmung
durchzuführen ist. Die Bevölkerung als Eigentümer entscheidet in
letzter Konsequenz über Weiterbestand oder Fusionierung ihrer
Gemeinde.
"Die Gemeindestrukturreform in der Steiermark ist aus unserer
Sicht schlecht vorbereitet. Die Bürger und die Gemeindevertreter sind
durch die die vielen Unklarheiten und den auferlegten Zeitdruck stark
verunsichert. Es gibt keinen Grund, warum bis 31.1. 2013 die
Gemeinde-Landkarte der Steiermark neu gezeichnet werden muss. 9
Koordinatoren sollen mit 455 Gemeinden in einem sehr kurzen Zeitraum
zu einem qualitativ hochwertigen und vor allem langfristig
tragfähigem Ergebnis kommen. Das ist aus unserer Sicht nicht
möglich", so Bürgermeister Otmar Hiebaum aus Markt Hartmannsdorf
(Oststeiermark), der Sprecher der Initiative.
Die Initiative fordert daher, dass Zwangsfusionierungen von Gemeinden
gesetzlich untersagt werden und in letzter Konsequenz die Bürger
durch eine verbindliche Volksabstimmung entscheiden, ob ihre Gemeinde
weiter bestehen bleibt.
Gemeindevertreter sind durch Vorgehensweise des Landes
verärgert
Über 100 Gemeinden vom Ausseerland bis in die Südsteiermark haben
sich der Initiative angeschlossen und einen gleichlautenden
Gemeinderatsbeschluss gefasst.
Besonders kritisiert wird die diktatorische Vorgehensweise der
Reformpartner. Die gewählten Mandatare in den Gemeinden werden vor
vollendete Tatsachen gestellt. Ein Diskussionsprozess ist nicht
gewünscht. Alternativen zu Fusionen, wie zum Beispiel
Mehrzweckverbände oder andere Kooperationen dürfen nicht diskutiert
werden.
Koordiniert wird die Initiative vom Forum St.Lambrecht, einer
überparteilichen Organisation für Gemeinde- und Regionalentwicklung.
"In Niederösterreich gab es in den 80er Jahren Zwangsfusionen, die in
der Folge vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurden, weil die
Bevölkerung nicht ausreichend eingebunden war und keine klar
ersichtlichen Verbesserungen für die Bürger entstanden sind," sagt
Prof. Max Taucher, geschäftsführender Obmann des Forum St. Lambrecht.
"Wenn man das Volk zu Thema Bundesheer befragt, dann muss man die
Bürger erst recht bei der Auflösung Ihrer Gemeinde durch eine
Volksabstimmung einbeziehen."
Die gesetzliche Grundlage für die Initiative und das weitere
Vorgehen
Das steiermärkische Volksrechtegesetz (§47 Abs.1) sieht vor, dass
Gemeinden die Möglichkeit haben durch eine Gemeindeinitiative
Gesetzesänderungen zu beantragen. Voraussetzung dafür sind mindestens
80 gleichlautende Gemeinderatsbeschlüsse. Innerhalb eines Monats
muss die Landesregierung diese Initiative prüfen und einen Bescheid
dazu erlassen. Im Volksrechtegesetz ist vorgesehen, dass der Landtag
die Initiative innerhalb eines Jahres ab Anerkennung behandeln muss.
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