• 07.12.2012, 09:25:49
  • /
  • OTS0029 OTW0029

AK zu Kündigung am Krankenbett: Herzlos - Arbeitgeber wird zum Arbeitnehmer

Wien (OTS) - "Herzlos und zu keiner Zeit und schon gar nicht zur
Vorweihnachtszeit passend ist ein besonders krasser Fall einer
Kündigung im Krankenstand bei Schwangerschaft", ärgert sich Alexander
Tomanek, Arbeitsrechtsexperte in der AK Wien: "Es ist ein Fall von
vielen, denn die Kündigungen im Krankenstand oder der Druck zu einer
einvernehmlichen Lösung im Krankheitsfall werden immer häufiger."
Dadurch werden die ArbeitnehmerInnen, die sich ohnedies schon in
einer Ausnahmesituation befinden, zusätzlich massiv belastet.

Eine Arbeitnehmerin ist seit Mai 2012 als Fußpflegerin für 40
Stunden in der Woche angestellt. Ihr Brutto-Lohn beträgt knapp über
1.100 Euro. Da sie in einer Wohnung des Arbeitgebers wohnt, geht ein
Großteil des Gehalts wieder in Form der Miete an den Arbeitgeber
zurück. Am 26.11. hat die Arbeitnehmerin erfahren, dass sie schwanger
ist und hat am 29.11. den Arbeitgeber über die Schwangerschaft
informiert. An diesem Tag hatte S. Blutungen, hat aber trotzdem den
ganzen Tag gearbeitet. Da die Beschwerden nicht nachließen, fuhr sie
am nächsten Tag ins Spital und meldete dem Arbeitgeber per sms, dass
sie nicht zur Arbeit kommen könne. Am 2.12. hat sich der Arbeitgeber
per sms erkundigt, in welchem Zimmer sie liege. In der Folge hat er
sie im Spital besucht und ihr schriftlich die Kündigung übergeben.
Diese Vorgangsweise ist für die betroffene Frau, sie hat bereits zwei
Kinder verloren, eine kaum zu ertragende zusätzliche psychische
Belastung. Selbst die Tatsache, dass eine Kündigung in der
Schwangerschaft rechtsunwirksam ist, kann da nur eine kleine
Erleichterung sein.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel