- 06.12.2012, 15:28:35
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Flick Privatstiftung zur aktuellen Anklageerhebung
Wien/Klagenfurt (OTS) - Die Flick Privatstiftung ist heute von der
Staatsanwaltschaft Klagenfurt über die Erhebung einer Anklage auf
Basis des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes im Zusammenhang mit dem
Erwerb von Vorzugsaktien der Hypo Alpe-Adria-Leasing Holding AG im
Mai und Juni 2007 informiert worden. Die Anklageschrift wurde bislang
noch nicht zugestellt.
Wie bereits mitgeteilt hat die Flick Privatstiftung schon im
September 2012 o.Univ.-Prof.Dr. Josef Zechner als unabhängigen
Gutachter mit der Klärung des Sachverhalts dahingehend beauftragt, ob
der Flick Privatstiftung ein unrechtmäßiger Vorteil zugekommen ist.
Das Gutachten wird weiterhin bis Jahresende erwartet.
Die bisherigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Klagenfurt gründen
sich darauf, dass ehemalige Organe und Berater der Hypo Alpe Adria
zum Zeitpunkt des Erwerbs der Hypo Vorzugsaktien durch die Flick
Privatstiftung auch als Vorstandsmitglieder der Flick Privatstiftung
tätig waren. Diese Personen sind zwischenzeitlich aus dem Vorstand
der Flick Privatstiftung ausgeschieden.
Die Flick Privatstiftung hat von sich aus sämtliche Umstände des
Sachverhalts gegenüber den Behörden mit voller Transparenz
offengelegt und wird die Behörden auch weiterhin im Rahmen ihrer
Ermittlungstätigkeiten vollinhaltlich unterstützen. Sollte sich wider
Erwarten herausstellen, dass ehemalige Vorstandsmitglieder
rechtswidrig handelten und der Flick Privatstiftung ein
unrechtmäßiger Vorteil zugekommen wäre, so wird die Flick
Privatstiftung diese Beträge zurückerstatten. Die Flick
Privatstiftung hat hierzu bereits im September 2012 freiwillig einen
Betrag in Höhe der vereinnahmten Dividendenzahlungen bis zur
vollständigen Klärung des Sachverhalts treuhändig bei einem Notar
hinterlegt.
Darstellung des Hintergrunds:
Die Flick Privatstiftung erwarb im Mai und Juni 2007 von der Hypo
Alpe-Adria-Bank International AG Vorzugsaktien der Hypo
Alpe-Adria-Leasing Holding AG. Als Bedingung für den Erwerb der
Vorzugsaktien verlangte die Hypo Alpe-Adria-Bank International AG
eine Call-Option, um die Vorzugsaktien zu einem späteren Zeitpunkt
(beginnend ab 2009) zum Nennbetrag wieder zurückerwerben zu können.
An einer Wertsteigerung der Vorzugsaktien konnte die Flick
Privatstiftung sohin nicht partizipieren (da im Wertsteigerungsfall
mit der Ausübung der Call-Option zu rechnen war). Da die
Vorzugsaktien nicht börsennotiert waren und sich sohin eine spätere
Verwertung der Vorzugsaktien als unrealistisch darstellte, wurde eine
Put-Option mit der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG vereinbart.
Diese erlaubte es der Flick Privatstiftung, die Vorzugsaktien zum
Nennbetrag an die Hypo Alpe-Adria-Bank International AG
zurückzuverkaufen. Die von der Hypo Alpe-Adria-Leasing Holding AG vor
dem Erwerb durch die Flick Privatstiftung an die Hypo Alpe-Adria-Bank
International AG ausgegebenen Vorzugsaktien sahen eine
Höchstdividende in Höhe von 6% bzw. 6,25% (je nach Tranche) vor. Die
Flick Privatstiftung trug das Ausfallsrisiko der Hypo
Alpe-Adria-Leasing Holding AG bzw. der Hypo Alpe-Adria-Bank
International AG; in einem Insolvenzfall bestand somit das Risiko bis
zum Totalverlust des Investments. Das Risikoinvestment wurde Anfang
2009 durch Ausübung der Call-Option der Hypo Alpe-Adria-Bank
International AG glattgestellt. Das gesamte Investment hat sich aus
Sicht der Flick Privatstiftung als ein normales Risikoinvestment in
die Hypo Alpe-Adria Gruppe mit einer risikoadäquaten Rendite
dargestellt.
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