• 05.12.2012, 16:18:01
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Elektronische Rechnungstellung - Höllinger: Die WKÖ informiert Unternehmen dazu umfassend

E-Rechnung Thema eines gut besuchten Kongresses mit Experten aus Verwaltung und Wirtschaft - Zum Nachsehen: Video on Demand auf http://wko.at/e-rechnung

Utl.: E-Rechnung Thema eines gut besuchten Kongresses mit Experten
aus Verwaltung und Wirtschaft - Zum Nachsehen: Video on Demand
auf http://wko.at/e-rechnung =

Wien (OTS/PWK908) - Ab 1. Jänner 2013 kommt es auch in Österreich zu
einer Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung: Spätestens
zu diesem Termin müssen laut einer EU-Richtlinie elektronische und
Papierrechnung rechtlich gleichgestellt sein. Die entsprechende
Regierungsvorlage wurde bereits von Nationalrat und Bundesrat
beschlossen und wird in Kürze veröffentlicht. Die komplexen
Anforderungen an E-Rechnungen hinsichtlich Signatur und Archivierung
stellten bisher vor allem kleine und mittlere Unternehmen vor große
Herausforderungen. "Die künftigen Vereinfachungen sollen auch die
weitere rasche Verbreitung der elektronischen Rechnung in Österreich
ermöglichen. Daher begrüßen wir die Gleichstellung der E-Rechnung mit
der Papierrechnung. Damit wird auch eine langjährige Forderung der
WKÖ endlich Realität", so Herwig Höllinger, stellvertretender
Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

"Denn das wirtschaftliche Potenzial der E-Rechnung ist enorm, aber
noch wenig ausgeschöpft", zeigte Höllinger in seinem Statement beim
gut besuchten Kongress "E-Rechnung 2013/2014" auf: "Eine von der WKÖ
in Auftrag gegebene Studie hat ein jährliches Nutzenpotenzial der
E-Rechnung in Österreich von bis zu 8 Milliarden Euro errechnet.
Allein in der Verwaltung beträgt das Einsparungspotenzial bis zu 590
Millionen Euro pro Jahr".

Immerhin rund drei Viertel der österreichischen Unternehmen haben
bereits Rechnungen in elektronischer Form erhalten, fast immer aber
im grafischen PDF-Format, das nicht automatisch weiterverarbeitet
werden kann. Nur ein Drittel der Unternehmen erstellt jedoch aktiv
selbst elektronische Rechnungen. Die Verbreitung der E-Rechnung ist
dabei zuletzt angestiegen: So hat sich der Anteil der E-Rechnungen an
der Zahl herkömmlicher Papierrechnungen verdoppelt und liegt nunmehr
bei rund 20 Prozent. Auch die elektronische Archivierung in
Archivsystemen hat gegenüber der reinen Archivierung auf Festplatten
zugenommen, was erfreulicherweise vom Sicherheitsbewusstsein der
österreichischen Unternehmen zeugt, führte Höllinger aus.

Der Bund hat schon begonnen, dieses Nutzen-Potenzial aufzugreifen.
Ab dem nächsten Jahr wird die Rechnungsstellung von strukturierten
E-Rechnungen an den Bund möglich sein, ab dem Jahr 2014 wird sie
aufgrund des IKT-Konsolidierungsgesetzes sogar verpflichtend für die
knapp 60.000 österreichischen Unternehmen, die als Lieferanten des
Bundes tätig sind. "Die WKÖ unterstützt diesen Schritt, denn der
öffentliche Sektor war und ist einer der wesentlichen Treiber für den
allgemeinen, großflächigen Einsatz der elektronischen Rechnung in
allen EU-Ländern", so WKÖ-Generalsekretär-Stellvertreter Höllinger.

"Bisher durften Unternehmen Rechnungen auf elektronischem Weg nur
unter Anwendung einer elektronischen Signatur im Sinne des
Signaturgesetzes oder im Wege des so genannten Elektronischen
Datenaustausch-Verfahrens (EDI) übermitteln", erläuterte Stefan
Melhardt, Leiter der Abteilung Umsatzsteuer im Finanzministerium und
verantwortlich für die Entstehung der Gesetzesvorlage, beim Kongress
in der WKÖ: "Ab 2013 können Unternehmerinnen und Unternehmer
elektronische Rechnungen auf jede Art und Weise und in jedem Format
übermitteln, wenn der Empfänger der Rechnung zustimmt. Voraussetzung
ist, dass der Unternehmer ein innerbetriebliches Steuerungsverfahren
hat. Dies bedeutet im Wesentlichen, dass der Unternehmer
innerbetrieblich zu überprüfen hat, ob der Zahlungsanspruch zu Recht
besteht. Dies kann zum Beispiel durch Vergleich des Lieferscheins mit
der Rechnung bzw. Bestellung erfolgen. Die anderen Übermittlungswege
- Papier, mittels Signatur im Sinne des Signaturgesetzes oder mittels
EDI-Verfahren - sind weiterhin möglich."

Generalsekretär-Stellvertreter Höllinger verwies in seinen
Ausführungen weiters darauf, "dass auf http://wko.at/e-rechnung zwei
Onlineberatungs-Systeme zur Verfügung stehen, die bereits an die neue
Rechtslage angepasst wurden." Dabei handelt es sich zum einen um
einen Online-Ratgeber zum Thema E-Billing, der eine erste
Einschätzung der individuellen Situation ermöglichen soll <
http://wko.at/ebusiness/ratgeber/e-billing/ > sowie um ein Angebot
speziell für Rechnungsempfänger <
http://wko.at/ebusiness/ratgeber/rechnungsempfaenger/>.

Die Wirtschaftskammer Österreich wird übrigens nach Inkrafttreten
der neuen Regelungen regelmäßig evaluieren, ob die neue Rechtslage
auch wirklich dazu führt, dass der Verwaltungsaufwand für die
Unternehmen sinkt", so Höllinger abschließend.

Für all jene, die dem Kongress "E-Rechnung 2013/2014" weder vor
Ort in der WKÖ noch via Video-Livestream folgen konnten, wird ab
Freitag auf http://wko.at/e-rechnung eine Aufzeichnung der
Veranstaltung als Video on Demand zur Verfügung stehen. (JR)

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