• 30.11.2012, 13:00:32
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  • OTS0209 OTW0209

Kunstrückgabebeirat beschließt vier neue Empfehlungen

Rückgabe in drei Fällen befürwortet, in einem Fall verneint.

Utl.: Rückgabe in drei Fällen befürwortet, in einem Fall verneint. =

Wien (OTS) - Der Kunstrückgabebeirat empfahl in seiner heutigen
Sitzung (30. November 2012) die Rückgabe eines Bücherkastens aus dem
Bundesmobiliendepot an die Erben nach Oskar Pöller, die Rückgabe
dreier Aquarelle von Franz Xaver Petter aus der Albertina an die
Erben nach Erich Lederer, die Rückgabe eines Werks von Rudolf von Alt
aus der Albertina und die Rückgabe von vier Objekten aus dem MAK an
die Rechtsnachfolger nach David Goldmann. Die Voraussetzung einer
Rückgabe von sieben Objekten aus dem Kunsthistorischen Museum an die
Rechtsnachfolger von Oskar Bondy sah der Beirat nicht gegeben.

Der Kunstrückgabebeirat empfahl bereits mit Beschluss vom 22.
November 1999 die Übereignung von verschiedenen Möbeln aus dem
Bundesmobiliendepot, die aus dem Besitz des Bauunternehmers Oskar
Pöller, der 1942 ermordet wurde, stammen. Nun konnte ein
Bücherkasten, der als verloren galt, aufgefunden und Oskar Pöller
zugeordnet werden.

Der Beirat hatte sich bereits im Jahr 1999 über eine Rückgabe der
drei Aquarelle von Franz Xaver Petter an die Rechtsnachfolger nach
Erich Lederer auseinandergesetzt. Die damals vorliegenden Unterlagen
ließen jedoch nicht den Schluss zu, dass die Widmung dieser Aquarelle
an die Albertina im Jahr 1950 im Zusammenhang mit einem Verfahren
nach dem Ausfuhrverbotsgesetz stand. Durch ein nun vorliegendes
Schreiben und neue Recherchen der Kommission für Provenienzforschung,
die auf einen internen Bericht des Bundesdenkmalamtes stieß, konnte
nun der Zusammenhang zwischen dieser Widmung und der
Ausfuhrbewilligung für die übrigen, ehemals entzogene Sammlung
hergestellt werden.

Weiters empfahl der Kunstrückgabebeirat die Rückgabe von einem
Aquarell Rudolf von Alts aus der Albertina (Selbstbildnis des
Künstlers) sowie von zwei Werken der Wiener Porzellanmanufaktur und
von zwei Glaspokalen aus dem MAK-Österreichisches Museum für
angewandte Kunst/Gegenwartskunst. Diese stammen aus der
Wohnungseinrichtung David Goldmanns, der noch im März 1938 aus
Österreich flüchten musste. Nach 1945 kam es zu Rückstellungen der
Sammlung David Goldmanns, im Jahr 1948 wurden jedoch durch die
Handhabung des Ausfuhrverbotsgesetzes ein Tausch dieser fünf Objekte
gegen Werke aus dem MAK bzw. der Albertina verabredet. Der Beirat
sieht daher den Tatbestand nach § 1 Abs. 1 Z 1 Kunstrückgabegesetz
erfüllt, eine Rückgabe an die Erben steht jedoch unter der
Voraussetzung, dass die im Tausch an David Goldmann gegebenen
Gegenstände gemäß § 1 Abs. 2 Kunstrückgabegesetz ebenfalls
rückgestellt werden.

Schließlich sah der Kunstrückgabebeirat die Voraussetzungen für
eine Rückgabe von Werken aus der Sammlung von Oscar Bondy, die durch
das Kunsthistorische Museum von dessen Witwe erworben wurden, nicht
gegeben. Bei den vom Beirat behandelten Objekten handelt es sich um
drei historische Musikinstrumente, einen Münzfund, ein Gemälde von
Bernardo Bellotto sowie ein Relief des Andreas Lackner und einen
besonders bedeutenden romanischen Kommunionkelch mit Patene, der
ursprünglich aus der Erzabtei St. Peter in Salzburg stammte. Oscar
Bondy hatte vor seiner Flucht eine außerordentlich reiche
Kunstsammlung aufgebaut, die nach 1945 an dessen Witwe Elizabeth
Bondy zurückgestellt wurde. Große Teile dieser Sammlung wurden mit
Bewilligungen des Bundesdenkmalamtes ausgeführt und 1949 in New York
versteigert. Das Kunsthistorische Museum hatte seit 1948 Interesse an
einem Ankauf der aus St. Peter stammenden Objekte, im Jahr 1949 wurde
der Preis für den Kelch mit US $ 60.000,- festgesetzt. Zur
Finanzierung dieses Betrages verkaufte das Kunsthistorische Museum
nach längeren Verhandlungen Sammlungsstücke an amerikanische Museen,
sodass der Erwerb erst 1954 abgeschlossen werden konnte. Das Gemälde
von Bernardo Bellotto wurde nicht von Elizabeth Bondy, sondern von
einem Kunsthändler erworben, der Münzfund wurde 1949 von Elizabeth
Bondy dem Münzkabinett geschenkt, die Musikinstrumente von der
Sammlung alter Musikinstrumente erst nach ihrer Übergabe an eine
Spedition erworben. Die Stücke der rückgestellten Sammlung waren
mehrfach Gegenstand von Bewilligungen nach dem Ausfuhrverbotsgesetz,
der Beirat sah jedoch keinen Zusammenhang zwischen diesen Verfahren
des Bundesdenkmalamtes und den Erwerbungen des Kunsthistorischen
Museums, sodass kein Tatbestand des Kunstrückgabegesetzes erfüllt
ist.

Die Empfehlungen sind im Wortlaut auf der Website der Kommission
für Provenienzforschung unter www.provenienzforschung.gv.at
wiedergegeben.

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