• 30.11.2012, 11:34:35
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  • OTS0147 OTW0147

Jetalliance: "Sanierungsverfahren für den Flugbetrieb aufgezwungen"

Rechtsmittel gegen "eklatante behördliche Fehlentscheidung"

Utl.: Rechtsmittel gegen "eklatante behördliche Fehlentscheidung" =

Wien (OTS) - Die Jetalliance Gruppe wird gegen Feststellungen der
Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse im Rahmen eines
GPLA-Verfahrens alle zu Gebote stehenden Rechtsmittel ergreifen. Im
Zuge dieser Prüfung hatte die NÖ GKK bei der Jetalliance Flugbetriebs
GmbH für die Jahre 2007-2009 einen Rückstand von 6,4 Mio. EUR an
Lohnsteuer, Sozialversicherungsabgaben und Lohnnebenabgaben ermittelt
- "eine eklatante behördliche Fehlentscheidung, da die Personen, für
die dieser Rückstand ermittelt wurde, gar keine Dienstnehmer der
Jetalliance Flugbetriebs GmbH waren", so der CEO der weltweit tätigen
Jetalliance Gruppe, Lukas Lichtner-Hoyer.

"Durch diesen Willkürakt der Behörde, die die weitreichenden
Folgen dieser Entscheidung auf den Standort und die Arbeitsplätze
offenbar nicht bedacht hat, müssen wir Rückstellungen bilden, die uns
- wenn auch nur bis zur Revision durch die Instanz - ein negatives
Eigenkapital bescheren. Das wiederum kann den Verlust unserer
Fluglizenzen nach sich ziehen, weshalb wir jetzt für den Flugbetrieb
ein Sanierungsverfahren mit Selbstverwaltung beantragen müssen, um
die Einstellung des Geschäftsbetriebes zu vermeiden. Gleichzeitig
beantragen wir selbstverständlich eine Aussetzung der Einhebung und
prüfen weitere rechtliche Maßnahmen", erläutert Lichtner-Hoyer. Die
anderen Unternehmen der Jetalliance Gruppe sind davon nicht
betroffen.

"Die Jetalliance Flugbetriebs GmbH fungiert lediglich als
Betreiber und nicht als Eigentümer. Sie kümmert sich um alle
notwendigen Abläufe wie etwa Wartungen, Genehmigungen oder Rechnungen
und reicht diese Kosten an den jeweiligen Flugzeugeigentümer weiter.
Sie verfügt über keine eigenen Flugzeuge, und auch die
Personalauswahl (inklusive Einsatzort, Gehalt, Urlaub, etc.) wird vom
jeweiligen Flugzeugeigentümer getroffen. Die Jetalliance Flugbetriebs
GmbH kann hier gar nicht mit entscheiden", so Lichtner-Hoyer weiters.

"Das bedeutet an einem konkreten Beispiel: Ein Flugzeug gehört
einem afrikanischen Geschäftsmann, steht in Nigeria und wird von
einem südafrikanischen Piloten im internationalen Verkehr geflogen.
Dieser Pilot besitzt für Österreich weder eine Aufenthaltsgenehmigung
noch Ansprüche an das österreichische Sozialsystem. Trotzdem sollen
wir jetzt für diesen Piloten Sozialversicherungsabgaben, Kommunal-
und Lohnsteuer entrichten. Hier wird ein inländisches
Dienstverhältnis behauptet, das gar nicht existiert. Für unsere
Beschäftigten in Österreich haben wir ja immer pünktlich unsere
Abgaben entrichtet."

Der CEO der Jetalliance Gruppe ortet in dieser behördlichen
Vorgangsweise "Rechtswidrigkeiten und Verfahrensmängel". So habe NÖ
GKK etwa die Stellungnahme der Jetalliance bereits Anfang Oktober
beantwortet, aber nicht weggeschickt, oder nach zweieinhalbjähriger
Prüfung noch immer behauptet, dass die Jetalliance eigene Flugzeuge
besitze.

Die Jetalliance Gruppe hat wird nun einen Aussetzungsantrag beim
zuständigen Finanzamt und dem Sozialversicherungsträger einbringen.
"Ich bin erschüttert, dass man einem heimischen Luftfahrtunternehmen,
das die Wertschöpfung seiner nationalen wie auch internationalen
Tätigkeit hier in Österreich erbringt und dafür auch entsprechende
Steuern zahlt, ein Sanierungsverfahren aufzwingt. Diese
Behördenwillkür konterkariert unser langjähriges Bekenntnis zum
Standort Österreich - wir werden das nicht kampflos hinnehmen", so
Lichtner-Hoyer abschließend.

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