• 30.11.2012, 09:38:34
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Industrie begrüßt Enforcement-Umsetzung

IV-GS Neumayer: zweistufiges Verfahren ist effizientes Modell - Stärkung des österreichischen Kapitalmarkts wichtige Finanzierungsquelle für Unternehmen

Utl.: IV-GS Neumayer: zweistufiges Verfahren ist effizientes Modell
- Stärkung des österreichischen Kapitalmarkts wichtige
Finanzierungsquelle für Unternehmen =

Wien (OTS/PdI) - "Die Industrie begrüßt die heutige Einigung zur
Einrichtung einer Enforcement-Stelle. Die von uns seit langem
geforderte Umsetzung dieser EU-Richtlinie ist ein wichtiges Signal
zur Stärkung des österreichischen Kapitalmarkts", so der
Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV) Mag. Christoph
Neumayer anlässlich des gestrigen, Donnerstag, Beschlusses des
Rechnungslegungs-Kontrollgesetz im Finanzausschuss des Parlaments.
Dieses Gesetz sei die Antwort auf eine EU-Richtlinie für mehr
Qualität und Transparenz bei der Rechnungslegung von börsennotierten
Unternehmen. Es sei erfreulich, "dass diese Standards nun auch in
Österreich umgesetzt sind. Wir benötigen einen starken Kapitalmarkt -
als wesentliche Finanzierungsquelle für die Unternehmen und damit
Sicherung von Wachstum und Arbeitsplätzen für die Zukunft", sagte der
IV-Generalsekretär.

In der Gestaltung des Enforcement wird - in Anlehnung an das
effiziente deutsche Modell - auf ein zweistufiges Verfahren
zurückgegriffen: ein selbstständiger und unabhängiger Verein, die
sogenannte "Österreichische Prüfstelle für Rechnungslegung" prüft in
freiwilliger Mitwirkung der Unternehmen deren Bilanzen in erster
Instanz. Sollten erhebliche Zweifel an dem Ergebnis der Prüfung
vorliegen, oder Unternehmen ihre Mitwirkung verweigern, so greift in
zweiter Instanz die Finanzmarktaufsicht (FMA) ein. Sie darf
allerdings, gemäß Gesetz, auch dann tätig werden, wenn in
Einzelfällen "öffentliches Interesse" an der Richtigkeit der
Rechnungslegung besteht. "Diese Bestimmung des öffentlichen
Interesses darf nicht Tür und Tor für automatische Kriminalisierung
von Unternehmen durch die Aufsicht bedeuten", betonte Neumayer. "Die
Prüfstelle soll stark und von der FMA unabhängig genug sein, um eine
Richtigstellung der Unternehmensbilanzen im Normalfall zu bewirken."
Die Industrie begrüßt daher auch die gestern beschlossenen Änderungen
zum ursprünglichen Gesetzesvorschlag hinsichtlich der Anzeigepflicht.
Bei ordnungsgemäßer Bekanntmachung von festgestellten Fehlern und
veröffentlichten Richtigstellungen kann eine Anzeige unterbleiben. In
diesem Zusammenhang regt Neumayer auch eine Reform des
Bilanzstrafrechts insgesamt an.

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