• 29.11.2012, 15:45:17
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Harmonisierung im Jugendschutz

Steidl: Ausgehzeiten flexibler gehandhabt / Alkoholkonsum für Jugendliche in übrigen Bundesländern verschärft

Utl.: Steidl: Ausgehzeiten flexibler gehandhabt / Alkoholkonsum für
Jugendliche in übrigen Bundesländern verschärft =

Salzburg (OTS) - Bei der gestern, Mittwoch, 28. November, in Graz
abgehaltenen Konferenz zum Thema Jugendschutz haben sich sieben von
neun Bundesländern (nicht dabei sind Tirol und Vorarlberg) auf eine
Harmonisierung im Jugendschutz geeinigt. "Damit wurde eine
langjährige Forderung aus Salzburg endlich fast zur Gänze umgesetzt.
Immerhin konnten sich sieben Länder auf eine gemeinsame Position
einigen", betonte Sozialreferent Landesrat Walter Steidl. "Sechs der
Bundesländer sind einem Vorschlag Salzburgs gefolgt, auch für unter
14-jährige eine Stunde länger Ausgang zu ermöglichen", so Steidl
weiter.

Das heißt für die Jugendlichen der an der Novelle beteiligten
Länder kommt eine entscheidende Verbesserung. Beispielsweise bewegen
sich jetzt Jugendliche unter 14 Jahren, die bis nach 22.00 Uhr unter
Woche an einem Sporttraining oder an gemeinschaftlichen
Freizeitaktivitäten teilnehmen, im "rechtswidrigen Bereich", weil sie
laut Jugendschutzgesetz zu spät unterwegs sind. Mit der Novellierung
wird sich das ändern. "Die Bestimmungen für die Ausgehzeiten wurden
flexibler gestaltet", ist Steidl überzeugt. Die Vorschriften im
Alkoholkonsum hingegen wurden in den anderen Bundesländern
verschärft. Auch hier war Salzburg Vorbild.
"Jugendliche vom Alkohol fern zu halten dafür aber offener bei den
Ausgehzeiten zu sein, ist der richtige Weg", ist Sozialreferent
Steidl überzeugt.

Konkret können sich Jugendliche unter 14 Jahren künftig an
allgemein zugänglichen Orten (Plätze, Straßen, Freiland etc.), in
Handelsbetrieben, Gastbetrieben, Vereinslokalen ohne Begleitung einer
Aufsichtsperson bis 23.00 Uhr aufhalten. Vom vollendeten 14.
Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr bis 01.00 Uhr, ab dem
16. Lebensjahr unbegrenzt.

Der Erwerb und Besitz sowie Konsum von alkoholischen Getränken und
Tabakwaren ist Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16.
Lebensjahr verboten. Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18.
Lebensjahr ist der Erwerb, Besitz und Konsum von Getränken mit
"gebrannten Alkohol", insbesondere Alkopops und industrielle
vorbereiteten Mischungskomponenten verboten.

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