- 29.11.2012, 12:12:43
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ISPA: Leistungsschutzrecht wäre eine "lose-lose Situation" für alle
Statt über Sonderlösungen für Teilbereiche soll über EU-weit einheitliche und einfache Lizenzmodelle für sämtliche Inhalte nachgedacht werden
Utl.: Statt über Sonderlösungen für Teilbereiche soll über EU-weit
einheitliche und einfache Lizenzmodelle für sämtliche Inhalte
nachgedacht werden =
Währingerstraße 3/18, 1090 Wien (OTS) - Die Einführung eines
Leistungsschutzrechts sei in Österreich nicht spruchreif, kommentiert
ISPA Generalsekretär Maximilian Schubert die derzeit laufende
Diskussion: "Wir diskutieren hier auf Basis eines von ExpertInnen
umstrittenen Gesetzesentwurfs der Bundesrepublik Deutschland, der
heute in erster Lesung im deutschen Bundestag diskutiert wird",
erläutert Schubert.
Zwl.: Leistungsschutzrecht wäre eine "lose-lose Situation" für alle
"Würde aber ein Gesetz, wie es derzeit in Deutschland diskutiert
wird, in Österreich eingeführt werden, wäre dies eine "lose-lose
Situation" für alle Beteiligten. Nutzerinnen und Nutzer fänden
weniger Inhalte, BloggerInnen und Diensten wie der kritischen
Medienbeobachtung "Kobuk" würde ihre Arbeitsgrundlage entzogen und
Verlage würden letztlich weniger statt mehr Werbeeinnahmen
lukrieren", erläutert der ISPA Generalsekretär.
Zwl.: Gesetz würde den Wettbewerb behindern
Die Auswirkungen für die heimische Wirtschaft wären generell
nachteilig, gibt Schubert zu bedenken: "Die Einführung eines
derartigen Rechts würde nicht nur zu einer Einschränkung der
Informationsvielfalt führen, sondern auch einen Wettbewerbsnachteil
für heimische Unternehmen nach sich ziehen. Diese würden gegenüber
jenen Unternehmen ausgebremst werden, die ihre Inhalte in jenen
Ländern anbieten, in denen es derartige Beschränkungen nicht gibt.
Dies wäre eine künstlich herbeigeführte Behinderung des Wettbewerbs."
Zwl.: Statt an abstrusen Regelungen soll konstruktiv an der Reform
des Urheberrechts gearbeitet werden
Auch diese Diskussion zeige, wie dringend notwendig es sei, das
"Urheberrecht internetfit" zu machen, sagt Schubert: "Statt ständig
neue abstruse Regelungen für Teilbereiche einführen zu wollen, die an
der Realität der Nutzerinnen und Nutzer bzw. der Anbieter
vorbeigehen, muss konstruktiv an einer Reform des Urheberrechts
gearbeitet werden. Statt nationalstaatliche Sonderlösungen zu
ersinnen, sollte die Energie besser dazu verwendet werden, um etwa
über EU-weit einheitliche und einfache Lizenzmodelle für alle Formen
von Inhalten, also Filme, Musik etc., nachzudenken".
Zwl.: Über das Leistungsschutzrecht
Der "Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des
Urheberrechtsgesetzes" wird am 29.11.2012 in erster Lesung im
deutschen Bundestag diskutiert. Mittels dieses Entwurfs soll
festgelegt werden, dass in Hinkunft einzig Hersteller von
Presserzeugnissen (Verlage) berechtigt sind, ihre Presseerzeugnisse
oder Teile davon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu
machen.
Führende UrheberrechtsexpertInnen unter der Ägide des
Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht haben
sich deutlich gegen diesen Entwurf ausgesprochen. In ihrer
"Stellungnahme zum Gesetzesentwurf für eine Ergänzung des
Urheberrechtsgesetzes durch ein Leistungsschutzrecht für Verleger"
merken sie an: "Gesamthaft betrachtet scheint der Regierungsentwurf
nicht durchdacht. Er lässt sich auch durch kein sachliches Argument
rechtfertigen." Es fehle "jede Grundlage dafür, die vorgeschlagene
Regelung zu verabschieden".
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