- 28.11.2012, 13:57:18
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RH-Ausschuss thematisiert das Pensionskonto und AMS-Schulungen
Hundstorfer: Zahl der Arbeitnehmer über 60 Jahre nahm 2012 um 10 % zu
Utl.: Hundstorfer: Zahl der Arbeitnehmer über 60 Jahre nahm 2012 um
10 % zu =
Wien (PK) - Der Rechnungshofausschuss startete heute Vormittag mit
der Behandlung von Prüfberichten zum Arbeits- und Sozialministerium
in einen langen Sitzungstag. In einem kritischen Bericht über das
2005 eingeführte Pensionskonto riet Rechnungshofpräsident Josef Moser
zu mehr Transparenz zwischen altem und neuem Pensionssystem sowie zu
benutzerfreundlicheren Internetzugängen und unterbreitete Vorschläge
für eine effizientere Datenerfassung. Sorge bereitete Moser die
Entwicklung des Pensionsantrittsalters, das seit 2005 neuerlich sank,
wobei Rechnungshofpräsident Josef Moser den Abgeordneten vorrechnete,
dass der Aufwand für krankheitsbedingte Pensionen um 388 Mio. €
gesenkt werden könnte, blieben die Versicherten um ein Jahr länger im
Erwerbsleben. Moser plädierte für Prävention und Rehabilitation statt
Frühpension und drängte einmal mehr auf weitere Fortschritte bei der
Harmonisierung des Pensionsrechts, insbesondere in manchen
Bundesländern, bei den ÖBB, beim ORF, der Notenbank und bei den
Sozialversicherungen. Sozialminister Hundstorfer berichtete über die
Umstellung des Pensionskontos bis 2014, über Erfolge bei der
Beschäftigung älterer Arbeitnehmer und bei der Rehabilitation,
erinnerte an die Einführung von Pensionssicherungsbeiträgen in der
Nationalbank und bei den Sozialversicherungen und machte darauf
aufmerksam, dass Eingriffe in bestehende Pensionsverträge aus
verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich seien.
Das zweite Beratungsthema bildete die Beschaffung von Kursen durch
das Arbeitsmarktservice (AMS). Hier plädierte der Rechnungshof auf
intensivere Marktbearbeitung. Laut Bericht, den der Ausschuss
einhellig vertagte, fehle es an österreichweiten Preis- und
Leistungsvergleichen, auch empfahlen die Prüfer dem AMS eine
betriebswirtschaftlich ausgerichtete Finanzierung mehrjähriger Kurse
sowie einheitliche Richtlinien für Auftragsvergaben und für die
Abgeltung von Personal- und Sachaufwand der Bildungsträger. Zudem
verlangte der Rechnungshof einfachere Verfahren und mehr Wettbewerb.
Handbücher, Checklisten und IT-Unterstützung sollten eine effiziente
Abrechnung der Kurse in den Landesgeschäftsstellen erleichtern,
schreibt der Rechnungshof und spricht sich für die Wahrung des Vier-
Augen-Prinzips bei den Landesgeschäftsstellen aus. In der Debatte
standen Malversationen bei einem Kursanbieter im Mittelpunkt des
Interesses. Minister Hundstorfer informierte über personelle
Konsequenzen beim AMS Wien, über Gerichtsurteile sowie über die
Einführung eines vollkommen neuen Vergabeverfahrens und eine
verstärkte Qualitätskontrolle. AMS-Schulungen seien nachweislich ein
wichtiger Teil der aktiven Arbeitsmarktpolitik, betonte der Minister
und berichtete, dass die Hälfte der Schulungsteilnehmer bereits nach
drei Monaten wieder in Beschäftigung gebracht werden können.
Dann kam die relativ hohe Arbeitslosenquote junger Erwachsener (20
bis 24 Jahre) und die besonderen Job-Probleme dieser Gruppe bei
Konjunktureinbrüchen zur Sprache. Eine Untersuchung in sieben
ausgewählten regionalen AMS-Geschäftsstellen in Tirol und der
Steiermark zeigte laut Rechnungshof, dass das AMS nicht auf einzelne
Zielgruppen (Jugendliche, Ältere, Frauen) ausgerichtet sei, sondern
auf die Bewältigung genereller Herausforderungen und dabei
insbesondere auf die Verhinderung von Langzeitarbeitslosigkeit. Zwar
bemühe sich das AMS, junge Arbeitslose ihrer Ausbildung entsprechend
zu vermitteln und kooperiere auch verstärkt mit dem
Unterrichtsressort, um Schüler in AMS-Berufsinformationszentren bei
der Berufswahl zu unterstützen. Dem AMS fehle aber eine
Bundesrichtlinie für die Betreuung junger Erwachsener. Daher
empfiehlt der Rechnungshof dem AMS Österreich, die Definitionen der
Begriffe "Jugendliche" und "junge Erwachsene" mit dem Sozialressort
abzustimmen und einen strategischen Schwerpunkt für diese Zielgruppe
zu bilden.
Josef Moser mahnt Harmonisierung beim Pensionsrecht ein
Am 1. Jänner 2005 wurde das Pensionskonto eingeführt. Es erfasst für
jeden Versicherten ab dem Geburtsjahrgang 1955 die eingezahlten und
aufgewerteten Beiträge sowie die erworbenen Leistungsansprüche. Für
die erstmals ab 2005 Versicherten war es ausreichend transparent,
lobt der Rechnungshof in seinem Prüfbericht (III-264 d.B.). Für alle
anderen war die Transparenz infolge der Parallelrechnung zwischen
altem und neuem System aber erheblich beeinträchtigt. Die Nutzung der
Online-Abfrage des Kontos sei äußerst gering gewesen, stellten die
Prüfer kritisch fest: Sie lag im Jahr 2009 mit 37.000 Zugriffen auf
5,1 Millionen Pensionskonten bei 0,73 %.
Der Aufwand für die Befüllung der Pensionskonten betrug in den Jahren
2005 bis 2009 bei der Pensionsversicherungsanstalt, die 90 % der
Pensionskonten betreute, insgesamt 46,1 Mio. €, davon 39,7 Mio. € an
Personalkosten, wobei der Personalstand im Jahr 2004 mit 151
Vollzeitäquivalenten um 42 Vollzeitäquivalente höher war als
erforderlich.
Der mit der Pensionssicherungsreform 2003 erwartete Anstieg des
Pensionsantrittsalters sei noch nicht eingetreten, kritisieren die
Prüfer, im Gegenteil: Seit 2005 sank das Antrittsalter für
Alterspensionen wieder, bei den Männern bis 2009 um 0,9 Jahre auf
62,5 Jahre, bei den Frauen um 0,2 Jahre auf 59,3 Jahre. 2009 lag das
Antrittsalter für alle Eigenpensionen für Männer bei 59,1 Jahren und
für Frauen bei 57,1 Jahren. 38,2 % der Männer gingen im
Durchschnittsalter von 53,6 Jahren und 23,7 % der Frauen im
Durchschnittsalter von 50,2 Jahren krankheitshalber in Pension. Durch
einen um ein Jahr längeren Verbleib der Versicherten im Erwerbsleben
könnte der Aufwand für krankheitsbedingte Pensionen um 388 Mio. €
gesenkt werden, gibt der Rechnungshof zu bedenken.
Im Einzelnen lauten die Empfehlungen des Rechnungshofes an die
Pensionsversicherungsträger, die Transparenz des Pensionskontos und
der Kontomitteilung zu verbessern und den Versicherten Einsprüche zu
ermöglichen. Die erworbenen Versicherungszeiten, Beitragsgrundlagen
und geleisteten Beiträge der letzten drei Jahre sollten genauer
dargestellt werden. Online-Abfragen auf den Homepages der
Pensionsversicherungsträger sollten erleichtert werden, insbesondere
für Versicherte mit Handy-Signatur und für registrierte Benutzer von
FinanzOnline.
Um das besonders niedrige Antrittsalter für krankheitsbedingte
Pensionen anzuheben, schlägt der Rechnungshof vor, die Prävention und
Rehabilitation zu verstärken. Ein wesentlicher Beitrag zur
nachhaltigen Sicherung der Finanzierbarkeit der gesetzlichen
Pensionsversicherung wäre es, das tatsächliche Antrittsalter der
Pensionen auf das Regelpensionsalter anzuheben, sagte der
Rechnungshofpräsident, der einmal mehr auch auf weitere Fortschritte
bei der Harmonisierung der Pensionssysteme drängte, insbesondere auch
bei der Nationalbank und bei den Sozialversicherungen, bei denen er
auf ein Einsparungspotential von 1,4 Mrd. € hinwies.
Die Abgeordneten Heinz-Peter Hackl (F) und Martina Schenk (B)
befassten sich mit Verbesserungsmöglichkeiten beim Online-Zugang zum
Pensionskonto, während Abgeordneter Karl Öllinger (G) seine
ursprüngliche Kritik am Pensionskonto vom Rechnungshof bestätigt sah.
Demgegenüber sprach Abgeordneter Josef Lettenbichler (V) von einem
wichtigen Schritt und erkundigte sich angesichts der aufgezeigten
Probleme nach den geplanten Umstellungen, die dafür sorgen sollen,
dass die Konten ab 2014 online einsehbar sein werden.
Bundesminister Rudolf Hundstorfer bestätigte die Kritik des
Rechnungshofs, die aber nur mehr historische Bedeutung habe, weil die
Parallelrechnung abgeschafft und das Pensionskonto bis 2014
umgestellt wird. 2013 werde er sich mit einem Brief an 2,5 Mio.
Versicherte mit der Bitte wenden, ihre Daten zu ergänzen, damit das
Pensionskonto ab 2014 über valide Daten informieren könne. Er nehme
die Empfehlungen des Rechnungshofs für einen verbesserten
Internetzugang ernst, sagte Hundstorfer, der aber auch darauf
aufmerksam machte, dass er für einen entsprechenden Datenschutz
sorgen müsse. Auf Fragen der Abgeordneten Alois Gradauer (F) und Karl
Öllinger (G) nach der zu erwartenden Wirkung des Pensionskontos
führte der Minister aus, es werde Arbeitnehmer unter anderem darüber
informieren, dass sie ihre Pension mit jedem weiteren Erwerbsjahr um
rund 8 % erhöhen können. An dieser Stelle wandte Abgeordneter Karl
Öllinger (G) ein, es hänge in vielen Fällen nicht von der
Entscheidung des Arbeitnehmers ab, ob er bis zum gesetzlichen
Pensionsantrittsalter erwerbstätig bleibe, sondern meist von den
konjunkturellen Bedingungen.
Eine Frage des Abgeordneten Erwin Kaipel (S) nach der Entwicklung bei
den Invaliditätspensionen beantwortete der Minister mit dem Hinweis
auf verstärkte Rehabilitationsanstrengungen und die schrittweise
Einführung des Programms Fit2Work, mit dem es gelungen sei, bereits
1.000 Menschen in einen Rehabilitationsprozess zu bringen. Auch das
Interesse der Betriebe an diesem Programm sei groß, erfuhren die
Abgeordneten. Zudem berichtete der Minister, dass es gelungen sei,
die Zahl der Beschäftigten über 60 Jahre im Jahr 2012 gegenüber dem
Vorjahr um 10 % zu erhöhen.
Rechnungshofpräsident Josef Moser beurteilte den Umstellungsprozess
beim Pensionskonto ebenso positiv wie die Maßnahmen für die Anhebung
des Pensionsantrittsalters. Mosers Kritik galt dem Umstand, dass die
vereinbarte Harmonisierung der Pensionssysteme noch nicht überall
umgesetzt wurde, wobei Moser manche Bundesländer, ÖBB, ORF,
Nationalbank und Sozialversicherungen nannte. Bei den
Sozialversicherungen bezifferte Moser das Einsparungspotential einer
Pensionsharmonisierung mit 1,4 Mrd. €.
An dieser Stelle wies Sozialminister Rudolf Hundstorfer darauf hin,
dass die Pensionsrechte in der Notenbank und bei den
Sozialversicherungen vertragsrechtlich massiv abgesichert seien und
man nur mit einer verfassungsgesetzlichen Änderung des allgemeinen
Vertragsrechts eingreifen könnte. Dafür stehe er nicht zur Verfügung.
Er habe aber sowohl bei der Notenbank als auch bei den
Sozialversicherungen Pensionssicherungsbeiträge eingeführt. Auch
machte Hundstorfer darauf aufmerksam, dass Sonderbestimmungen nur
aufgrund alter Verträge gelten. Neue Mitarbeiter unterliegen
pensionsrechtlich dem ASVG. Zwar habe die Gemeinde Wien bei der
Pensionsharmonisierung einen längeren Umstellungszeitraum als der
Bund. Anders als der Bund verzichte Wien aber auf eine
Hacklerregelung, wie sie beim Bund gelte.
Mehr Wettbewerb für Kursanbieter beim Arbeitsmarktservice
Aktive Marktbearbeitung hatte bei der Beschaffung von Kursen beim
Arbeitsmarktservice (AMS) nur geringen Stellenwert, stellt der
Rechnungshof in seinem Bericht III-277 d.B. fest. Es fehlten
österreichweite Preis- und Leistungsvergleiche. Dadurch wurden
regional begrenzte Teilmärkte mit wenigen Bildungsträgern und höheren
Preisen begünstigt. Die Wirtschaftlichkeit der Beschaffungsvorgänge
sei aufgrund fehlender Kennzahlen und Auswertungen durch das
Arbeitsmarktservice Österreich nicht beurteilbar gewesen, merkten die
Prüfer an und kritisierten die Steigerung des Geschäftsumfangs mit
einem privaten Erwachsenenbildner geringer Bonität um 5,34 Mio. €
(122 %) auf 11,86 Mio. € von 2005 bis 2007.
Im Detail empfahl der Rechnungshof dem AMS eine
betriebswirtschaftlich ausgerichtete Finanzierung mehrjähriger Kurse
des AMS sowie einheitliche Richtlinien zur Vergabe von
Bildungsmaßnahmen und zur Abgeltung von Personal- und
Sachaufwendungen bei Bildungsträgern. Zudem verlangte der
Rechnungshof eine einheitliche Vergabestrategie, einfachere
Vergabeverfahren und mehr Wettbewerbsverfahren. Die Kosten bei der
Beschaffung von Kursen wären im Interesse der Effizienz gemeinsam mit
den Landesgeschäftsstellen zu erheben und zu evaluieren.
Informationen aus der aktiven Bearbeitung des Weiterbildungsmarktes
seien für eine wirtschaftlichere Beschaffung der Kurse zu nutzen.
Konkret empfiehlt der RH dem AMS Österreich einen koordinierten
Vergleich der Angebotspreise zwischen den Landesgeschäftsstellen, die
interne Festlegung höchstzulässiger Einkaufspreise sowie einen
Vergleich von Qualität und Vertragstreue der Bildungsträger.
In den Werkverträgen sollten verbindliche Erfolgskriterien
festgelegt, der Grad der Detaillierung in der "Richtlinie zur
Abgeltung von Personal- und Sachaufwendungen bei Bildungsträgern"
kritisch hinterfragt und frei werdende Personalressourcen vermehrt
für die Qualitätssicherung bei den Kursen eingesetzt werden.
Vertiefte Angebotsprüfungen von Best- und Billigstbieter sollten nur
bei erheblichen Preisdifferenzen (mehr als 50 %) gegenüber anderen
Angeboten vorgesehen werden.
Außerdem empfahl der Rechnungshof die Herausgabe von Handbüchern und
Checklisten mit Standards für eine effiziente Abrechnung von Kursen
in den Landesgeschäftsstellen sowie eine einheitliche IT-
Unterstützung für die Abrechnung der Kurse durch die
Landesgeschäftsstellen und eine einheitliche Vorgangsweise für die
Wahrung des Vier-Augen-Prinzips bei den Landesgeschäftsstellen.
In der Debatte erinnerte Abgeordneter Karl Öllinger (G) an den
Kriminalfall rund um einen Kursanbieter und zeigte sich verwundert
darüber, wie lange es gedauert habe, bis das AMS bemerkt habe, dass
es sich um einen unseriösen Anbieter handle. Öllinger erkundigte sich
nach Konsequenzen und Verantwortungen beim AMS Wien.
Abgeordneter Johann Singer (V) unterstützte die Empfehlung des
Rechnungshofs nach einer einheitlicheren Vorgangsweise der AMS-
Landesstellen bei der Vergabe von Schulungsaufträgen und
interessierte sich für die Bewertung des Erfolgs von Schulungen.
Abgeordneter Alois Gradauer (F) wollte wissen, wie hoch der Schaden
zu beziffern sei, der aus den Malversationen eines Kursanbieters zu
beziffern sei.
Bundesminister Rudolf Hundstorfer informierte die Abgeordneten über
die Verurteilung der für die Malversationen Verantwortlichen und
teilte mit, dass der finanzielle Schaden nicht beim AMS, sondern bei
der Buchhaltungsagentur des Bundes zu Buche geschlagen habe. Sowohl
die Buchhaltungsagentur als auch das AMS haben aus dieser Erfahrung
gelernt. Keine der damals führenden Persönlichkeiten seien noch in
ihren Funktionen, teilte der Minister mit, das Vergabeverfahren wurde
vollkommen neu gestaltet. Inhaltlich habe es gegen die Leistungen des
Kursanbieters beim AMS keine Beschwerden gegeben, berichtete
Hundstorfer. Die Schulung von Arbeitnehmern sei ein unverzichtbares
Instrument einer aktiven Arbeitsmarkpolitik, hielt der
Arbeitsminister generell fest und wies darauf hin, dass 50 % der
Schulungsteilnehmer nach drei Monaten bereits wieder in Beschäftigung
gebracht werden können. Eine langfristige Studie über AMS-Schulungen
zeigten, "dass wir sehr gut unterwegs sind", berichtete Hundstorfer.
Rechnungshofpräsident Josef Moser erklärte Abgeordnetem Karl Öllinger
(G), dass der Rechnungshof auf die Malversationen bei dem genannten
Kursanbieter in seinem Bericht nur insofern eingehen konnte, als die
Vorgänge dokumentiert wurden.
Vermittlung junger Arbeitsloser durch das AMS auf dem Prüfstand
Der Beurteilung der Vermittlungsaktivitäten von sieben ausgewählten
regionalen AMS-Geschäftsstellen in Tirol und der Steiermark
hinsichtlich junger Arbeitsloser (20 bis 24 Jahre) widmete sich ein
weiteres Kapitel des Rechnungshofberichts, der nach einer
ausführlichen Debatte einstimmig zur Kenntnis genommen wurde.
Abgeordneter Stefan Prähauser (S) hatte einige Verständnisfragen und
erkundigte sich insbesondere nach der Kooperation mit dem
Unterrichtsministerium. - Abgeordnete Martina Schenk (B) wiederum
wollte wissen, warum die von Hundstorfer angekündigte
Ausbildungspflicht erst ab 2015 kommen soll. - Abgeordneter Thomas
Einwallner (V) bemängelte die fehlende zielgruppenorientierte
Betreuung der jungen Menschen, was u.a. auch dazu führe, dass man die
Effizienz der Maßnahmen nicht überprüfen könne. - Abgeordnete Dagmar
Belakowitsch-Jenwein (F) war der Auffassung, dass man viel früher
ansetzen müsste, und zwar schon im Schulsystem. Es gebe eine große
Zahl an jungen Menschen, die nicht einmal die Pflichtschule beenden,
wobei die Anzahl der Migranten überproportional sei. Außerdem
befürchtete sie, dass eine gesetzlich vorgeschriebene
Ausbildungspflicht für 15- bis 18-Jährige das Problem nur nach hinten
verschiebe. - Wenn man endlich eine gute Schulreform umsetzen würde,
dann könnte man sich viele Kosten ersparen, meinte Abgeordneter Karl
Öllinger (G).
Sozialminister Rudolf Hundstorfer gab zunächst bekannt, dass die
Arbeitslosenrate bei den 15- bis 19-Jährigen im ganzen letzten Jahr
rückläufig war. Er führte diesen Erfolg auf eine Reihe von wichtigen
Maßnahmen zurück, wie etwa auf die Einführung von Produktionsschulen,
die überbetrieblichen Lehrwerkstätten sowie die Umstellung der
betrieblichen Lehrstellenförderung. Derzeit haben 130.000 Jugendliche
einen Lehrvertrag, wobei 121.000 in Betrieben tätig sind, informierte
er. Jene kleine Gruppe von Jugendlichen, die eine ÜBA
(überbetriebliche Lehrausbildung) absolvieren, verbleiben dort meist
nur ein Jahr lang.
Es sei auch nicht richtig, dass es keine zielgruppenorientierte
Unterstützung der Jugendlichen gibt, betonte Hundstorfer. Jede
Landesstelle habe diesbezüglich genaue Vorgaben, erläuterte der
Minister, es sind zudem spezialisierte Betreuer im Einsatz und in
Wien gibt es sogar ein eigenes AMS für Jugendliche. Außerdem habe man
im letzten Jahr das Projekt "Jugendcoaching" auf die Beine gestellt,
das bereits sehr gut laufe und über 8.000 Teilnehmer verzeichnen
könne. Generell sei es sein Ziel, das alle jungen Menschen zwischen
15 und 18 Jahren eine Ausbildung machen, die über die Pflichtschule
hinausgeht, unterstrich der Sozialminister mit Nachdruck. Eine solche
gesetzlich vorgeschriebene Ausbildungspflicht, die es etwa auch in
Holland gibt, müsse aber sorgfältig vorbereitet werden, weshalb er
das Jahr 2015 anpeile.
Rechnungshofpräsident Josef Moser wies eingangs darauf hin, dass die
Arbeitslosenrate bei der Gruppe der 20- bis 24-Jährigen schon immer
deutlich höher liege als die Gesamtarbeitslosenquote. Auch die
aktuellen Zahlen vom Oktober 2012 belegen dies - 9,1 % (Jugendliche)
im Vergleich zu 6,7 % (gesamt). Die Prüfer seines Hauses haben
festgestellt, dass das AMS weder eine Bundesrichtlinie zur Regelung
der Vermittlung junger Arbeitsloser hat noch über eine einheitliche
Definition der Begriffe Jugendliche und junge Erwachsene verfügt.
Auch habe man es verabsäumt, auf den positiven Vorarbeiten des AMS
Tirol, wo es u.a. eigene Jugendbetreuer gibt, aufzubauen und dieses
Modell als Bench-mark zu übernehmen. Ein Handlungsbedarf wurde auch
hinsichtlich der Kooperation mit den Schulen und dem mangelnden
Besuch von Berufsinformationszentren festgestellt, merkte Moser an,
deshalb sei es erfreulich, dass im letzten Jahr entsprechende
Maßnahmen eingeleitet wurden. (Fortsetzung)
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