- 19.11.2012, 15:58:23
- /
- OTS0233 OTW0233
Neues Familienrecht wird gleich nach Inkrafttretten vom VGH zu prüfen sein.
Linz (OTS) - Die Neue, im Familienrecht, vorgesehene Regelung, wonach
der mit der hauptsächlichen Obsorge betraute Elternteil ohne weitere
Prüfung mit dem Kind ans andere Ende der Welt oder
überverhältnissmäßig weit weg ziehen kann, verstößt gegen das in der
Verfassung garantierte Recht der Kinder auf beide Elternteile. Es
Ermöglicht ein legales Kidnapping des Kindes und eröffnet eine
Möglichkeit jedes Gerichtsurteil durch einen Wohnortwechsel
auszuhebeln und wird bereits Heute häufig eingesetzt um Väter zu
erpressen und Besuchsrechtsbeschlüsse zu untergraben.
Im Sinne des Kindeswohls muss dem Wohnortstabilen Elternteil die
Möglichkeit gegeben werden bei Verzug des Anderen Elternteils die
hauptsächliche Obsorge zu übernehmen. Die heutige Regelung wonach nur
ein Elternteil alle Fahrtkosten alleine zu tragen hat, muss zur
Bewußtseinsbildung durch eine Regelung ersetzt werden, bei der beide
Elternteile die Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten) zu tragen haben bzw.
nach dem Verursacherprinzip verteilt werden.
Wenn die Justiz schon über die Ressourcen verfügt, jeden
Obsorgefall einzeln zu prüfen, dann wird es wohl auch die Ressourcen
geben die Fälle eines außergewöhnlichen Wohnortwechsels zu
überprüfen.
Die jetzt vorgesehene Regelung wird mit Sicherheit nicht lange
halten und gleich nach dem Inkrafttreten an den VGH herangetragen
werden.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VER






