Wien (OTS) - Mit 1.1.2013 werden die seit 1.10.2012 bestehenden
flächendeckenden Kurzparkzonen in den Bezirken 14, 16 und 17
ausgeweitet. Anträge von BewohnerInnen auf Ausstellung eines
Parkpickerls können ab sofort am besten online oder schriftlich oder
persönlich im zuständigen Magistratischen Bezirksamt gestellt werden.
Auch Betriebe und Beschäftigte können ab sofort Parkkarten in der MA
65 beantragen.
Zu den neuen Grenzen der Kurzparkzonen und den konkreten
Antragsvoraussetzungen wird auf die entsprechenden Informationsseiten
von www.wien.gv.at verwiesen. Bereits erteilte
Ausnahmebewilligungen gelten auch für die erweiterten Kurzparkzonen
und Überlappungszonen der betreffenden Bezirke. In gesondert
beschilderten Geschäftsstraßen müssen Parkpickerlbesitzer des
betreffenden Bezirkes keine Parkgebühr entrichten, sie müssen aber
die höchstzulässige Kurzparkdauer von 1,5 Stunden einhalten und durch
eine Parkuhr nachweisen.
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