• 15.11.2012, 08:40:59
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Wlodkowski: Nachhaltige Modernisierung der Einheitswerte ist gut gelungen

Pauschalierung erspart bäuerlichen Betrieben immensen Bürokratieaufwand

Utl.: Pauschalierung erspart bäuerlichen Betrieben immensen
Bürokratieaufwand=

Wien (OTS) - "Das Parlament hat nun die dringend notwendige Reform
des Einheitswert-Systems beschlossen, womit die notwendige
Hauptfeststellung der Einheitswerte (EHW) rechtzeitig mit 01.01.2014
durchgeführt werden kann. Zentrales Ziel der Bauernvertretung war es,
die Pauschalierung zu erhalten und der überwiegenden Mehrzahl der
Betriebe einen zusätzlichen Bürokratieaufwand zu ersparen. Das ist
uns gelungen, denn für den Großteil von ihnen wird auch in Zukunft
das landwirtschaftliche Einkommen auf Basis der Einheitswerte
pauschal ermittelt. Neu ist, dass ab 2014 flächenmäßig größere und
viehstarke Betriebe Aufzeichnungen führen müssen. Hinzu kommt, dass
die neuen Einheitswerte künftig auch die EU-Betriebsprämien
berücksichtigen und nicht wie bisher auf der reinen Bodenbewertung
begründet sind. Die Bauernvertretung ist überzeugt, dass mit dieser
Neuregelung die Rechtssicherheit für das Einheitswert-System und die
Einkommenssteuer-Pauschalierung gestärkt wird und künftig noch viel
flexibler auf die jährlichen Ertragsveränderungen reagiert werden
kann", begrüßte Gerhard Wlodkowski, Präsident der LK Österreich, den
Beschluss der Bewertungsgesetzesnovelle.

Die Reform des Einheitswertes beinhaltet eine Neugewichtung der
wesentlichen Einheitswertkomponenten wie Bodenklimazahl,
Betriebsprämien, Zuschläge für Viehhaltung und eine Absenkung der
Pauschalierungsgrenzen für die Voll- und Teilpauschalierung. Die
Kernpunkte der nun beschlossenen Bewertungsgesetzesnovelle beziehen
sich auf die "natürlichen und wirtschaftlichen Ertragsbedingungen",
das sind Bodengüte, Klimazahl etc. Sie tragen in Hinkunft mit 83% zum
EHW bei. Der Anteil der "Öffentlichen Zahlungen aus der Ersten Säule
der GAP" wird mit 13% bewertet und die "Vieheinheitenzuschläge"
machen 4% aus. Weiters sinkt die Einheitswert-Grenze für die
Vollpauschalierung von aktuell EUR 100.000,- auf 75.000,-. Dazu
kommen als Grenzen die Betriebsgröße mit 60 ha reduzierte
landwirtschaftliche Nutzfläche (RLN), 120 Vieheinheiten und 10 ha
Obst. Schließlich bleibt die Teilpauschalierung für Betriebe mit
einem EHW zwischen EUR 75.000,- und 130.000,- als Option bestehen. Um
die Einheitswerte künftig stets auf dem aktuellen Stand zu halten und
Verwaltungskosten einzusparen, wurde eine laufende Fortschreibung
vereinbart. Umgesetzt wird dies in Zukunft mithilfe der Daten aus der
Finanzverwaltung, der AMA und der Sozialversicherung, so Wlodkowski.

Einheitswerte neu gibt Bauern Sicherheit und spart Bürokratie

"Für die Bauern ist Grund und Boden nicht Selbstzweck, sondern der
Ausgangspunkt und die Grundlage ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit.
Österreichs bäuerliche Familienbetriebe definieren sich nicht über
den Verkauf von Äckern, Wiesen oder Wäldern, sondern über deren
nachhaltige Bewirtschaftung. Insgesamt wird der Druck auf die
bäuerliche Landwirtschaft in den nächsten Jahren noch weiter
zunehmen. Einerseits resultiert diese Verschärfung aus der wachsenden
Volatilität der Märkte, die sich in Summe gesehen negativ auf die
Einkommen der bäuerlichen Betriebe auswirkt, und andererseits auch
durch den Umstieg Österreichs vom historischen auf das Regionalmodell
bei den Direktzahlungen. In einer solchen Situation ist es
unabdinglich, dass die Einheitswerte die Basis der Besteuerung
bleiben und das ist nun mit der Neuregelung des Bewertungsgesetzes
gelungen", erklärte Wlodkowski abschließend.
(Schluss)

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