- 14.11.2012, 13:59:45
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Meinl Bank zu weiterem massiven Rechtstaatsbruch im MEL-Verfahren: Illegitime EUR 100 Mio - Meinl - Kaution weiterhin einbehalten
Wien (OTS) -
- Meinl Vorstand Peter Weinzierl: "Nach fünf Jahren ergebnisloser
staatsanwaltlicher Ermittlungen, fast vier Jahre nach unrechtmäßiger
U-Haft wird Kaution weiter einbehalten- das ist ein unwürdiges
Schauspiel für einen Rechtstaat"
- "Völliges Versagen der gesetzlich vorgesehenen
Kontrollmechanismen"
- Fehlerbehaftetes Vorgutachten, befangener und unzuständiger
Gutachter sowie Polizeibericht mit Falschinformationen waren Vorwand
für unrechtmäßige U-Haft und absurde Kaution
- Weinzierl: "Verantwortliche Richterin, Rat Bettina Deutenhauser,
pervertiert mit fadenscheinigen Behauptungen das Grundrecht der
Unschuldsvermutung - wissentlich gefälschte Dokumente in Entscheidung
verwendet"
- Pressekonferenz: Morgen, Donnerstag 15. November, 10:00 Uhr mit
den Anwälten Dr. Herbert Eichenseder, Dr. Georg Schima und Bank
Vorstand Peter Weinzierl mit Details und Ersten Einschätzungen der
juristischen Konsequenzen; Ort: Bauernmarkt 2 - 1010 Wien
Wie heute bekannt wurde, wird die im April 2009 im Zuge der
unrechtmäßigen U-Haft gegen Julius Meinl verhängte, absurd hohe
Kaution von EUR 100 Mio auch nach fast vier Jahren nicht
zurückerstattet. Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: "Nach fünf
Jahren ergebnisloser Ermittlungen unter ständigem Bruch der
Unschuldsvermutung wird mit der aktuellen Entscheidung ein den
Rechtstaat entwürdigendes Schauspiel fortgesetzt und eine schwere
Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien prolongiert. Dem Ansehen des
Justizsystems wird dadurch nachhaltig Schaden zugefügt. Diese
Entscheidung zeigt auf dramatische Weise, dass im MEL- Diskurs weder
das System des Haft- und Rechtschutzrichters noch die Dienstaufsicht
durch die Oberbehörden und das Justizministerium funktionieren." Es
sei offensichtlich, so Weinzierl, dass die zuständige Richtern, Frau
Rat Bettina Deutenhauser, nur sich selbst schütze und ihre
Fehlentscheidung vor fast vier Jahren, (Rat Deutenhauser unterschrieb
damals Anordnung zur U-Haft und Kaution; Anm.) kaschiere anstatt die
Rechte der Betroffenen zu schützen.
Weiters zeige die aktuelle Entscheidung, dass die vorverurteilende
Kampagne, die zwei Staatsanwälte, Markus Fussenegger und Bernhard
Löw, in den letzten Jahren gegen Meinl gefahren haben, weiterhin
Früchte trägt, sagte Weinzierl.
"Pervertierung der Unschuldsvermutung"
Weinzierl: "Seit mehr als einem Jahr (der Antrag auf zumindest
teilweise Rückerstattung der Kaution wurde im September 2011
eingebracht; Anm.) untersucht die dafür zuständige Recht- und
Haftschutzrichterin die Angelegenheit. Trotz dramatischer zutage
getretener Rechtsbrüche der Staatsanwaltschaft verfügt die Richterin
ohne substantielle Begründung die weitere Einbehaltung der Kaution.
Durch diesen Beschluss wird für alle Beschuldigten ohne Einhaltung
des vorgesehenen Verfahrens ein Zustand über Jahre hinweg erhalten,
der de facto einer Verurteilung und Haftstrafe entspricht. Um einer
derartigen ungesetzlichen Situation zu entkommen muss man sich
entgegen den fundamentalen Regeln des Rechtstaats freibeweisen. Auf
diese Beweise wird dann jedoch von der Haft- und Rechtschutzrichterin
überhaupt nicht eingegangen und sie werden ohne Begründung vom Tisch
gewischt. Das ist nichts anderes als eine Verhöhnung der
Unschuldsvermutung und substantieller verfassungsmäßig geschützter
Rechte in diesem Land." An die Spitze getrieben werde dieser Befund
durch die Tatsache, dass die Richterin offensichtlich gefälschte
Unterlagen der Staatsanwaltschaft in ihre Entscheidung mit
aufgenommen habe, so der Bank Vorstand.
Trotz der Abberufung des befangenen und tendenziös agierenden
Gerichtssachverständigen Havranek im Jahr 2009, beeinflusse dessen
fehlerbehaftetes Gutachten offenbar weiterhin die
Entscheidungsfindung der Behörden und behindere dort noch immer eine
objektive und nüchterne Betrachtung der Fakten, so Weinzierl. "Die
letztlich für die Verhängung der U-Haft und Festsetzung der mit EUR
100 Mio absurd hohen Kaution maßgebliche Staatsanwaltschaft Wien hat
großen Schaden angerichtet. Die heutige Entscheidung setzt diesen
Schaden fort. Diese Vorgehensweise ist durch nichts gerechtfertigt
und wir werden uns dagegen weiterhin zur Wehr setzen", erklärt
Weinzierl weiter.
Weinzierl kündigte an, im Zuge einer kurzfristig für morgen
Donnerstag 15. November, 10:00 Uhr in der Meinl Bank anberaumten
Pressekonferenz, gemeinsam mit den Anwälten Herbert Eichenseder und
Georg Schima Details der Entscheidung bekannt zu geben.
Unrechtmäßige U-Haft und Serie von Vorverurteilungen
Peter Weinzierl erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass die
bisherigen Eckpunkte des MEL- Verfahrens dessen Fragwürdigkeit
belegen:
- eine laut Univ.-Prof. Heinz Mayer unrechtmäßige U-Haft gegen Julius Meinl, - die absurd unverhältnismäßige Kaution von EUR 100 Mio, - eine fortgesetzt tendenziöse Verwendung von Unterlagen in Gerichtsakten, - eine unrechtmäßige Hausdurchsuchung in der Slowakei, - eine von einem Polizisten erfundene, gegen das Institut gerichtete Zeugenaussage, - ein klar nachweisbarer Versuch des Staatsanwalts, einen renommierten Gutachter inhaltlich in eine - für die Beschuldigten - negative Richtung zu beeinflussen, - die Verwendung eines gefälschten Meinl- Schreibens in der Argumentation des verantwortlichen Staatsanwalts, - im März 2012 stellte das OLG- Wien fest, dass im MEL- Verfahren das Grundrecht auf ein zügiges Verfahren durch den Staatsanwalt gebrochen wurde. Das Gericht spricht von einem "massiven Verstoß" gegen das Beschleunigungsgebot. - Im September 2012 berichtete das Wochenmagazin "News" (Ausgabe vom 27.09.2012; Anm.)dass der von der Staatsanwaltschaft Wien im MEL- Verfahren eingesetzte Gutachter, Martin Geyer, seine Befähigung zum Sachverständigen durch eine plagiierte Diplomarbeit und andere undurchsichtige Maßnahmen zu Unrecht erworben hat. Offenbar handelt es sich hier um einen Justizskandal der über den MEL-Diskurs hinausreicht, da Martin Geyer auch in anderen Fällen als Gutachter der Staatsanwaltschaft fungierte.
"Dass die zuständigen Staatsanwälte, Markus Fussenegger und
Bernhard Löw, sowie die zuständige Richterin, Bettina Deutenhauser
trotz dieser offensichtlichen Fehler keine Konsequenzen ziehen, ist
aus rechtsstaatlicher Sicht ein Skandal. Unabhängig von Bedeutung
oder Ansehen der Person müsse klar sein, dass Behördenfehler - umso
mehr als es sich hier um unrechtmäßigen Freiheitsentzug handelt - so
rasch wie möglich korrigiert werden. Die logische Reaktion hätte die
Aufhebung der U-Haft und die Einstellung des Verfahrens sein müssen.
Offensichtlich werden von den Staatsanwälten und der Richterin aber
auch weiterhin Fakten ignoriert und die Serie an Vorverurteilungen
prolongiert.", sagte Weinzierl
Staatsanwaltschaft in Widerspruch zu heimischen und
internationalen Institutionen
Mit der Entscheidung die U-Haft nicht aufzuheben, verstricken sich
die zuständigen Behörden immer weiter in Widersprüchlichkeiten und
befinden sich damit diametral im Widerspruch zu den Erkenntnissen der
für den MEL-Diskurs relevanten Institutionen, die die Rechtsposition
der Meinl Bank vertreten:
- Die österreichische Übernahmekommission stellte fest, dass das
österreichische Übernahmegesetz auf MEL nicht anwendbar sei. Damit
wird bestätigt, dass MEL von einem eigenständigen unabhängigen
Management in Jersey gesteuert wurde, und nicht etwa von Julius Meinl
oder der Meinl Bank.
- Die Finanzprokuratur, also der Rechtsanwalt des Staates Österreich
sowie
- der Unabhängige Verwaltungssenat Wien bestätigen die Position der
Meinl Bank, dass der Rückkauf der MEL-Zertifikate 2007 nicht
veröffentlichungspflichtig war.
- Die Österreichische Kontrollbank und die Wiener Börse teilen die
Rechtsmeinung der Bank in der Frage der Unterscheidung von Aktien und
Zertifikaten: Inhaber von Zertifikaten sind in allen zentralen
Aktionärsrechten unmittelbaren Aktionären gleichgestellt.
- In einer Erklärung vom 22.12.2010 stellte die "Jersey Financial
Services Commission" (Finanzmarktaufsicht von Jersey) als Ergebnis
einer langen und intensiven Untersuchung fest, dass die im Jahr 2007
erfolgten Rückkäufe von an der Wiener Börse gelisteten
MEL-Zertifikaten (ADC'S) keinen Bruch des Aktiengesetzes darstellten
und daher rechtskonform waren. Am 7. Februar 2012 wurden die
Untersuchungen hinsichtlich MEL endgültig eingestellt.
- Im Dezember 2011 entschied das Internationale Schiedsgericht in
Wien, dass Gebühren der Meinl Bank für Airports International und
Power International rechtskonform waren - da diese Gebühren im
Prinzip denjenigen der MEL entsprachen, ergibt sich daraus, dass auch
das diesbezügliche Verfahren eingestellt werden müsste.
- Im März 2012 bestätigte das OLG- Wien, dass der Staatsanwalt das
Recht der Beschuldigten auf ein zügiges Verfahren massiv gebrochen
hat.
Soziale Vergleiche für unerfahrene Kleinanleger
Unabhängig von diesem Verfahren habe das Institut im Sommer 2010
als einziges Institut in Österreich in einer Rahmenvereinbarung mit
der Bundesarbeiterkammer begonnen, einen sozialen Ausgleich für
Kleinanleger, welche infolge der internationalen Finanz- und
Wirtschaftskrise Geld verloren haben, umzusetzen. "Bislang haben wir
für 5.893 Anleger knapp EUR 30 Mio. aufgewendet. Als klares Signal
von sozialer Verantwortung ist die Meinl Bank auch bereit, solche
Vergleiche für weitere etwa 1.400 MEL-Kleinanleger, die
MEL-Zertifikate via Meinl Bank, aber beraten durch unabhängige
Finanzdienstleister, bezogen haben, zu ermöglichen", erklärte
Weinzierl abschließend.
Hintergrundinformation:
Meinl Bank AG:
Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die
Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen
Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind mit 17% mehr als
doppelt so hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene
Eigenmittelunterlegung. Damit ist die Bank für die Zukunft gut
positioniert.
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