- 09.11.2012, 10:26:27
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BKS untermauert Forderungen der ORF-JournalistInnen nach raschen ORF-Gesetzänderungen
Der ORF-Redakteursrat zu Unzuständigkeitserklärung der Medienbehörde
Utl.: Der ORF-Redakteursrat zu Unzuständigkeitserklärung der
Medienbehörde=
Wien (OTS) - Der Bundeskommunikationssenat (BKS) hat zur Beschwerde
des ORF-Redakteursrats wegen eklatanter Verletzungen des
ORF-Redakteursstatuts bei der Installierung journalistischer
Tätigkeiten in der technischen (!) Direktion ebenso wie zuvor die
KommAustria eine inhaltliche Behandlung verweigert und bloß deren
Unzuständigkeitserklärung bestätigt.
Dazu erklären die ORF-Redakteursräte Fritz Wendl und Dieter
Bornemann: "Der BKS hat sich der KommAustria-Ansicht angeschlossen,
dass die Medienbehörde a) nicht für - noch so schwerwiegende -
Verletzungen des Redakteursstatuts zuständig sei und b) die
Redakteursvertretung kein Beschwerderecht habe. Das heißt, das
derzeitige ORF-Gesetz ermöglicht die - zweifellos fragwürdige -
Auslegung, dass vom Gesetz zwar unmissverständlich Mitwirkungsrechte
der ORF-Journalistinnen und -Journalisten vorgeschrieben werden, aber
die für die Einhaltung des ORF-Gesetzes zuständige Behörde, für die
Einhaltung dieser Mitwirkungsrechte unzuständig ist. Dieser
BKS-Spruch ist eine eindrucksvolle Untermauerung der Forderung nach
raschen Änderungen des ORF-Gesetzes, an die die ORF-Journalistinnen
und -Journalisten erst gestern wieder Bundeskanzler, Vizekanzler und
Medienstaatssekretär anlässlich der heutigen Regierungsklausur
erinnerten."
Die behördliche Verweigerung Redakteursstatutsverletzungen zu
verfolgen, wird der Redakteursausschuss (die Redkteurssprecherinnen
und -sprecher aus allen ORF-Bereichen) bei seiner Sitzung am Dienstag
behandeln. Möglich sind die Einsetzung eines im Redakteursstatut
vorgesehenen Schiedsgerichts und die Anrufung von Verfassungs-
und/oder Verwaltungsgerichtshof.
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