• 05.11.2012, 16:29:14
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Möbelfirma Lutz missachtet Urheberrechte österreichischer Musiker

Wien (OTS) - "aus unserer Sicht liegt keine urheberrechtsverletzung
vor, rechte wurden abgegolten. gegebenenfalls werden das Gerichte
entscheiden, auch wenn das nicht unser art ist Angelegenheiten zu
bereinigen."
Mit diesen Worten schmettert Thomas Saliger, Unternehmenssprecher der
XXXLutz Gruppe, die Urheberrechtsforderungen der österr. Musiker
Gerhard Breit und Günther Schönberger (Ex-EAV) ab.

In den Werbespots der Firma Lutz mit dem Claim "Möbel Morgana"
wurde die Musik des Liedes "Fata Morgana" der Ersten Allgemeinen
Verunsicherung (EAV) vollständig plagiiert bzw. ohne Zustimmung der
Mitkomponisten Breit und Schönberger verwendet. Zwar wurden
Ver-handlungen mit Universal Music Publishing GmbH und Partners4music
GmbH geführt, diese beiden Firmen verfügen aber nur über die Rechte
der Mitkomponisten Klaus Eberhartinger und Thomas Spitzer und konnten
daher nur für diese beiden Urheber abschließen. Die Rechte der
Komponisten Gerhard Breit, Nino Holm und Günther Schönberger liegen
bei ihnen persönlich und wurden weder mündlich noch schriftlich
jemals von den Inhabern zur Verwendung freigegeben.
Auch nach regem Briefwechsel hat sich am Standpunkt des Unterneh-mens
bis jetzt nichts geändert (s.o.). Sollte die Firma Lutz weiterhin auf
ihrer Ansicht beharren, dass im Zuge des "Morgana"-Spots keine Rechte
verletzt worden seien (obwohl das nachweislich geschehen ist),
behalten sich die Komponisten rechtliche Schritte vor.

Breit und Schönberger halten diese Vorgangsweise auch vor dem
Hintergrund eines zunehmend ausgehöhlten Urheberrechts für eine
gesellschaftliche Pflicht. Damit wollen sie insbesondere für junge
Künstler in Zeiten der Gratiskultur ein Zeichen setzen.

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