• 31.10.2012, 12:32:52
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HOSI Wien: Ungleicher Diskriminierungsschutz ist klare Menschenrechtsverletzung

Wien (OTS) - "Anlässlich der bevorstehenden Entscheidung über eine
Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes im Ministerrat fordern wir die
ÖVP auf, die ausgerechnet beim Schutz vor Diskriminierung gesetzlich
verankerte Diskriminierung endlich zu beseitigen", erklärt Christian
Högl, Obmann der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien. Die letzte
diesbezügliche Gesetzesänderung scheiterte ja im Jänner 2011 im
Nationalrat am ÖVP-Klub. Dieser desavouierte damals den eigenen
Parteiobmann und Außenminister Michael Spindelegger, der sich eine
Woche später, am 26. Jänner 2011, anlässlich der periodischen
universellen Menschenrechtsüberprüfung Österreichs durch den
Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf heftiger Kritik
ausgesetzt sah. Und es war das zweite Mal nach 2007, dass die
zuständigen UNO-Gremien Österreich für diese Menschenrechtsverletzung
gerügt - um nicht zu sagen verurteilt - haben. Artikel 26 des
UNO-Menschenrechtspakts lässt in der Tat keinerlei
Interpretationsspielraum offen: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz
gleich und haben ohne Diskriminierung Anspruch auf gleichen Schutz
durch das Gesetz. In dieser Hinsicht hat das Gesetz jede
Diskriminierung zu verbieten und allen Menschen gegen jede
Diskriminierung (...) gleichen und wirksamen Schutz zu
gewährleisten", lautet dieser.

Außenminister Spindelegger Blamage ersparen

Im Vorjahr erteilte der UNO-Menschenrechtsrat Österreich
ausdrücklich den Auftrag, diese Ungleichbehandlung beim Schutz vor
Diskriminierung zu beseitigen. Demnächst wird Österreich dem
Menschenrechtsrat über die Fortschritte bei der Umsetzung
vollständiger Menschenrechte wieder berichten müssen. "Wir
appellieren daher an die MinisterInnen und Nationalratsabgeordneten
der ÖVP, der geplanten Novelle der Gleichbehandlungsgesetzgebung
zuzustimmen und nicht nur Österreich, sondern auch ihrem Parteiobmann
und Außenminister Spindelegger eine neuerliche Blamage in Genf zu
ersparen", so Högl weiter. "Es wäre wichtig, dass die ÖVP von der
Wirtschaft und ihren VertreterInnen zum Umdenken bewegt wird -
immerhin haben die Sozialpartner, also auch die Wirtschaftskammer,
der geplanten Novelle bereits zugestimmt -, damit sie bei ihren
eigenen Bemühungen in den Bereichen Diversity Management und
gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen ('Corporate Social
Responsibility') glaubwürdig bleiben."

Kein juristisches Neuland

"Die Argumente der GegnerInnen eines einheitlichen Schutzniveaus
für alle Diskriminierungsmerkmale, wie sie auch in den letzten Tagen
wieder in den Medien vorgebracht wurden, sind teilweise abstrus und
hanebüchen", betont HOSI-Wien-Generalsekretär Kurt Krickler. "Denn
die Angleichung des Diskriminierungsschutzes stellt ja keineswegs
juristisches Neuland dar. Daher ist es überhaupt nicht
nachvollziehbar, warum etwas, was sich in Österreich für ethnische
Herkunft, Geschlecht oder Behinderung bewährt hat, plötzlich für
Alter, Religion, Weltanschauung oder sexuelle Orientierung
unüberwindbare Probleme schaffen sollte. Außerdem beweisen viele
EU-Staaten, dass einheitlicher Schutz vor Diskriminierung sehr wohl
möglich ist und funktioniert - etwa Belgien, Bulgarien, Deutschland,
Estland, Irland, Großbritannien, Litauen, Luxemburg, Niederlande,
Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien und Ungarn. Und in Österreich
sehen ja sämtliche Landesgesetze - außer in NÖ - ebenfalls bereits
einheitlichen Schutz vor. Wenn beispielsweise 'Wiener Wohnen' jetzt
schon verpflichtet ist, niemanden wegen der sexuellen Orientierung
beim Zugang zu Wohnraum zu diskriminieren, kann man ja wohl auch
private Hausverwaltungen und Hausherren gesetzlich dazu
verpflichten."

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | HOI

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