- 30.10.2012, 13:47:55
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Bures: Ministerrat beschließt Straßenpaket für mehr Verkehrssicherheit und Verwaltungsvereinfachung
Wien (OTS/BMVIT) - Die Regierung hat heute im Ministerrat ein von
Verkehrsministerin Doris Bures vorgelegtes Straßenpaket beschlossen.
Darin enthalten ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie über die
Arbeitszeit von Kraftfahrern. In Zukunft gelten für selbständige
Kraftfahrer die gleichen maximalen wöchentlichen Arbeitszeiten wie
für unselbständig beschäftigte LenkerInnen von Bussen oder Lkws.
"Damit wird sichergestellt, dass sich LenkerInnen, egal ob
selbständig oder unselbständig, nicht übermüdet ans Steuer setzen.
Das ist ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit", betont die
Verkehrsministerin. ****
Weitere unionsrechtliche Anpassungen: Es wird die gesetzliche
Grundlage geschaffen für die Einrichtung und den Betrieb eines
einzelstaatlichen elektronischen Verkehrsunternehmensregisters. Das
Register erfasst die im Inland konzessionierten
Güterbeförderungsunternehmen, darin werden auch schwerwiegende
Verstöße und die Namen der Personen, die für ungeeignet erklärt
wurden, die Verkehrstätigkeit eines Unternehmens zu leiten,
registriert. Und es werden die Regelungen für Zuverlässigkeit,
finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung von
VerkehrsunternehmerInnen entsprechend der EU-Richtlinie im
Kraftfahrliniengesetz und im Güterbeförderungsgesetz angepasst.
Außerdem wird für Micro-Cars die Winterreifenpflicht eingeführt.
Bisher waren die sogenannten Mopedautos nicht von der im
Kraftfahrgesetz für Pkws festgelegten "situativen
Winterausrüstungspflicht" umfasst.
Schließlich bringt das Verkehrspaket auch eine Reihe von
Verwaltungsvereinfachungen. Unter anderem muss eine Bewilligung für
die L17 Ausbildung nicht mehr wie bisher bei der zuständigen Behörde
beantragt werden, sondern wird direkt von der Fahrschule bei der
Behörde beantragt und dem Kandidaten gleich von der Fahrschule
mitgegeben. Und es wird eine §57a-Begutachtungsplakettendatenbank
geschaffen. In der werden auch die Gutachten abgelegt und für die
Zulassungsstellen abrufbar. Dadurch entfällt die Vorlage der
Papierversion im Zuge eines Zulassungsvorganges (Schluss)
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