- 30.10.2012, 11:36:36
- /
- OTS0110 OTW0110
FPK-Gallo: Linke Einheitspartei unternimmt alles, um nächste Landtagswahl anfechtbar zu machen
Erneut zwei verfassungswidrige Gesetze im Budgetausschuss durchgepeitscht
Utl.: Erneut zwei verfassungswidrige Gesetze im Budgetausschuss
durchgepeitscht=
Klagenfurt (OTS) - Nach dem Ortsbildpflegegesetz und dem
Naturschutzgesetz wurden im heutigen Budgetausschuss von der Linken
Einheitspartei (SPÖ/ÖVP und Grüne) zwei weitere verfassungswidrige
Gesetze wider besseres Wissen beschlossen. Darauf machte heute der
Dritte Landtagspräsident LAbg. Johann A. Gallo aufmerksam. "Unter dem
Motto, denn sie wissen nicht was sie tun, unternehmen diese Parteien
derzeit offensichtlich alles, um die nächste Landtagswahl anfechtbar
zu machen", warnt Gallo.
Konkret geht es um die Änderung der Landtagswahlordnung sowie das
Parteienförderungsgesetz, wobei der Verfassungsdienst des Landes
Kärnten mit Gutachten vom 2.10.2012 schriftlich auf die
Verfassungswidrigkeit hinwies und Landtagsdirektor Mag. Robert Weiß
sowie der Leiter des Verfassungsdienstes Dr. Edwin Primosch in der
heutigen Sitzung des Budgetausschusses die Abgeordneten des Kärntner
Landtages darüber aufklärten, dass der Beschluss der Einheitspartei
im Widerspruch zur österreichischen Bundesverfassung steht.
Dass Teile der heute beschlossenen Gesetze durch
Bundesverfassungsgesetze bereits in Rechtskraft sind, mache die Sache
nicht besser, sondern beweise lediglich, dass die heutigen Beschlüsse
ein untauglicher Mix aus Alibiaktion und Doppelspiel bedeuten. Diesen
Beweis habe insbesondere die ÖVP erbracht, die ihren Antrag, eine
verfassungskonforme Regelung betreffend Beschränkung der
Wahlkampfkosten, über die alle Parteien Einvernehmen bekundet hatten,
zurückgezogen habe.
Mit den heutigen Beschlüssen der Chaostruppe werde sowohl den Medien
wie auch der Bevölkerung einmal mehr Sand in die Augen gestreut, in
dem man bekunde, ohnedies alles zu unternehmen, um Plakate, Inserate
und Kosten vor der nächsten Landtagswahl einzuschränken, in Wahrheit
jedoch nichts dergleichen erreiche, sondern in erster Linie die
Landtagswahl anfechtbar mache, was zusätzliche Kosten bedinge,
schließt Gallo.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | FLK






