• 28.10.2012, 10:58:58
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  • OTS0018 OTW0018

Kirche betont: Auch Religionsgemeinschaften zahlen Grundsteuer

Klarstellung des Medienverantwortlichen der Bischofskonferenz nach Aussagen von BZÖ-Obmann Bucher

Utl.: Klarstellung des Medienverantwortlichen der Bischofskonferenz
nach Aussagen von BZÖ-Obmann Bucher=

Wien, 28.10.12 (KAP) Die katholische Kirche zahlt in Österreich die
Grundsteuer in der gleichen Höhe wie alle anderen Eigentümer auch.
Von der Grundsteuer ausgenommen sind nur jene Grundstücke und
Gebäude, für die das Gesetz eine Befreiung aufgrund eines besonderen
Verwendungszweckes, wie etwa zur Feier von Gottesdiensten, vorsieht.
Das betonte der Medienverantwortliche der Bischofskonferenz, Paul
Wuthe, am Sonntag gegenüber "Kathpress". "Für alle anderen
unbebauten Grundstücke, Immobilien und den land- und
forstwirtschaftlich genutzten Besitz der kirchlichen Rechtsträger
wird die Grundsteuer für kirchliche Eigentümer daher
selbstverständlich vorgeschrieben und auch bezahlt", hielt Wuthe
fest.

Konkret besteht laut Grundsteuergesetz eine Grundsteuerbefreiung für
jene Gebäude, die dem Gottesdienst, der Seelsorge und der Verwaltung
einer gesetzlich anerkannten Kirchen oder Religionsgesellschaft in
Österreich dienen; die Regelung gilt damit für christliche
Gotteshäuser genauso wie für jüdische Synagogen oder einen
buddhistischen Tempel. Weiters umfasst die Steuerbefreiung
Grundstücke, die mit Schulen bebaut sind oder etwa als Friedhof
genutzt werden. "Diese Grundsteuerbefreiungen sind aber kein
Privileg für Kirchen, sondern gelten genauso für jede andere
Institution, die den gleichen Zweck erfüllt", erklärte Wuthe.

Hintergrund für die Klarstellung waren Aussagen von BZÖ-Obmann Josef
Bucher im Ö1-Mittagsjournal am Samstag. Der Politiker kritisierte,
dass "die Kirche" als "zweitgrößter Immobilienbesitzer des Landes
mit 250.000 Hektar Grund" keine Grundsteuer bezahle, während "der
Steuerzahler bluten muss".

Mehr auf www.kathpress.at (ende) gut/

nnnn

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