• 25.10.2012, 18:52:04
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HYPO Niederösterreich: An rascher Klärung des Rechtsstreits interessiert

Bank schließt Fehlverhalten der Aufsichtsratsmitglieder und des Vorstandes aus

Utl.: Bank schließt Fehlverhalten der Aufsichtsratsmitglieder und
des Vorstandes aus=

St. Pölten (OTS) - Die HYPO NOE Gruppe stellt zur Diskussion
betreffend die 2007 durchgeführte Wertpapiertransaktion rund um
Augustus Funding Limited klar, dass es sich dabei um die bereits
bekannte rechtliche Expertendiskussion zu Themen wie
Kreditinstitutsgruppenzugehörigkeit, Großveranlagungsgrenze oder
Bilanzierungsvarianten handelt und nicht um Spekulationen
irgendwelcher Art. Die internationale Ratingagentur Standard & Poors
stellte der HYPO NOE Gruppe erst kürzlich wiederum ein gutes Zeugnis
aus, in dem das "angemessenes Risikoprofil" gelobt und das
Single-A-Rating mit stabilem Ausblick bestätigt wurde.

Mögliche Befragungen von Aufsichtsräten und des Vorstandes der Bank
stellen einen normalen Vorgang bei Ermittlungen dar, welche nach
Expertenschätzung - nach nunmehr drei Jahren Ermittlungsdauer - rasch
zu einer Klärung und Beendigung des Rechtsstreits gegen das
Kreditinstitut und deren Organe führen werden. Die HYPO NOE ist von
der Richtigkeit der damals durchgeführten Transaktion überzeugt und
stützt sich dabei auf Gutachten und Meinungen von renommierten
Experten. Aus Sicht der zahlreichen Gutachter haben die Organe der
Bank stets die Sorgfalt eines ordentlichen Bankkaufmannes angewandt.
Ein Fehlverhalten - und damit der Vorwurf der Untreue bzw. der
Beihilfe zur Untreue - der Aufsichtsratsmitglieder Mag. Klaus
Schneeberger und DI Willibald Eigner sowie der Vorstandsmitglieder
ist aus Sicht der Bank jedenfalls ausgeschlossen.
Die Gesellschaft Augustus Funding Limited wurde im Dezember 2007 zum
Ankauf von Wertpapieren gegründet. Die Wertpapiere wurden mit einem
Darlehen der HYPO Investmentbank AG (nunmehr HYPO NOE Gruppe Bank AG)
in der Höhe von rund 800 Mio. Euro finanziert. Die Finanzierung fand
unter dem damals verantwortlichen Vorstand, der nicht mehr im Amt
ist, statt und wurde von namhaften Wirtschaftsprüfern und
Rechtsanwälten begleitet, die allesamt bestätigen, dass die Augustus
Funding Limited Teil der Kreditinstitutsgruppe ist und die
Großveranlagungsgrenze nicht zur Anwendung kommt. Das Rechtsgeschäft
ist inzwischen abgewickelt.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | HYP

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