- 25.10.2012, 08:26:51
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Gesetzesentwurf greift OÖGKK-Vorschlag auf: Präventionsfonds mit Haken
Linz (OTS) - Die OÖGKK will einen Teil ihrer Rücklagen in neue
Angebote Gesundheitsförderung und Prävention investieren - und darf
aus rechtlichen Gründen nicht. Ein aktueller Gesetzesentwurf soll
dieses Problem beseitigen und den Krankenkassen die Einrichtung von
Präventionsfonds ermöglichen. Der Gesetzesentwurf hat allerdings
einen Haken - und zwar einen sehr teuren.
Konkret sieht der Gesetzesentwurf vor, dass die Kassen einen
Präventionsfonds einrichten und aus den laufenden Erträgen auch
jährlich dotieren dürfen. Auch eine Grunddotierung in Höhe von 10
Prozent der Rücklagen - bei der OÖGKK entspricht das rund 18
Millionen Euro - ist möglich. Für diese Grunddotierung des
Präventionsfonds ist allerdings zusätzlich eine Art "Provision"
vorgesehen, die von der OÖGKK an einen beim Hauptverband
angesiedelten Topf zu zahlen ist, und zwar in Höhe von satten 50
Prozent der Grunddotierung.
"Es freut uns sehr, dass unsere Forderung zum Präventionsfonds so
rasch Gehör gefunden hat. So wie der Gesetzesentwurf nun vorliegt,
kann es aber nicht sein. Wenn wir 18 Millionen in unseren
Präventionsfonds umbuchen wollen, müssten wir weitere neun Millionen
als Buchungsgebühr nach Wien zahlen - das ist schon ein sehr gewagter
Griff in die Geldbörse der oberösterreichischen
Versichertengemeinschaft", kritisiert OÖGKK-Obmann Felix Hinterwirth.
Er fordert nun die ersatzlose Streichung der "Provision".
"Ansonsten ist der Entwurf aus unserer Sicht voll in Ordnung!",
betont Obmann Hinterwirth.
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