• 23.10.2012, 09:26:42
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  • OTS0036 OTW0036

SPAR-Slogan "Erntefrisch aus Österreich" für Pfirsiche aus Ägypten ist irreführende Werbung

Landesgericht Salzburg untersagt Werbung mit falscher Herkunftsbezeichnung

Utl.: Landesgericht Salzburg untersagt Werbung mit falscher
Herkunftsbezeichnung=

Wien (OTS/VKI) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ging
gegen SPAR wegen irreführender Werbung mit falschen
Herkunftsbezeichnungen für Obst und Gemüse vor. Ägyptische Pfirsiche
wurden als "Erntefrisch aus Österreich" und grüne Paprika aus Spanien
als "Ein Produkt aus Österreich" angeboten. Das Landesgericht
Salzburg sah diese Werbungen als irreführend an. Das Urteil ist nicht
rechtskräftig.

Im April 2011 bewarb SPAR in einem Werbeprospekt Pfirsiche mit
einem rot-weiß-roten Banner und der Aufschrift: "Saisonstart:
Erntefrisch aus Österreich!" In einer nahezu unlesbaren Schrift von
ca. einem Millimeter Größe stand: "aus Ägypten Klasse 1".

Im November 2011 wurden grüne Paprika mit dem Werbeslogan "Ein
Produkt aus Österreich" angeboten; auf der Packung war "Herkunft
Spanien" zu lesen. Diese Herkunftsbezeichnung trat aufgrund der
geringen Schriftgröße vollkommen in den Hintergrund.

Der VKI klagte SPAR auf Unterlassung der irreführenden Werbung mit
Herkunftsangaben. Das LG Salzburg gab nun der Klage statt. Das
Gericht weist darauf hin, dass das Anbringen von Landesfarben,
-flaggen oder -wappen auf der Ware über den tatsächlichen Ursprung
der Ware täuschen kann. Das Herkunftsland von Früchten sei ein
maßgebliches Argument für die Kaufentscheidung von Verbrauchern.

SPAR argumentierte, dass einem "verständigen Verbraucher" klar
sein müsse, dass es im April keine einheimischen Pfirsiche geben
könne. Das Gericht verwies dagegen darauf, dass gerade der
hervorspringende Slogan "Erntefrisch aus Österreich" den
Angesprochenen zu einem raschen Kaufabschluss verleiten solle, ohne
sich über die Richtigkeit der plakativen Ankündigung Gedanken zu
machen.

SPAR wurde die irreführende Werbung mit Herkunftsbezeichnungen in
Bezug auf Pfirsiche und Paprika untersagt. Das weiterführende
Klagebegehren, diese Methoden schlichtweg für Obst und Gemüse zu
untersagen, war dem Gericht zu weitgehend. Das Urteil ist nicht
rechtskräftig.

"Leider kommt es im Lebensmittelhandel immer wieder vor, dass eine
Herkunft aus Österreich vorgegaukelt wird, wenn die Produkte
tatsächlich aus dem Ausland kommen. Der VKI bemüht sich, diese
Methoden durch Verbandsklagen nach dem Gesetz gegen Unlauteren
Wettbewerb im Dienste der Verbraucher abzustellen", sagt Ass.jur.
Sabine Hochmuth, Juristin im Bereich Recht des VKI. "Einkaufen ist
kein Detektivspiel - man sollte sich auf die Werbeaussagen der
Lebensmittelketten in der Praxis verlassen können."

Das Urteil ist kostenlos auf www.verbraucherrecht.at abrufbar.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NKI

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