• 18.10.2012, 07:00:31
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ÖH Uni Wien: VfGH teilt Bedenken der ÖH Uni Wien zu autonomen Studiengebühren

Einhebung widerspricht Verfassung und Universitätsgesetz

Utl.: Einhebung widerspricht Verfassung und Universitätsgesetz=

Wien (OTS) - Wien - Das vorläufige Urteil eines vom
Verfassungsgerichtshofes soeben eingeleiteten Prüfungsverfahrens
bezeichnet die autonome Einhebung von Studiengebühren durch die
Universitäten als nicht universitätsgesetzkonform. Ein solches
Konzept sei darüber hinaus nicht mit der Bundesverfassung in Einklang
zu bringen, so die gestrige Einschätzung.

Jasmin Rückert, Kübra Atasoy und Julia Kraus vom █Vorsitzteam der ÖH
Uni Wien zeigen sich über das mittelfristige Resultat des
Prüfverfahrens wenig erstaunt, wenn auch ein weiteres Mal in ihrer
Postion bestärkt.

"Es ist schön, dass█uns der Verfassungsgerichtshof bei unserer Kritik
den Rücken stärkt," erklärt Jasmin Rückert █mit leichtem Schmunzeln
zum Urteil des VfGH.█"Die rechtlichen und sozialen Probleme,█die mit
dieser Regelung einhergehen, hat die ÖH Uni Wien aber bereits vor
einem Jahr immer wieder zum Thema gemacht und ausdrücklich
kritisiert. In Zukunft sollte Minister Töchterle die Bedenken der
Student_innenvertretung besser sofort ernst nehmen, statt ein
Eingreifen des VfGH abzuwarten."

Auch Kübra Atasoy weist auf frühere Stellungnahmen der ÖH Uni Wien
hin, die die soeben geäußerten Zweifel des VfGH vorwegnehmen: "Schon
seit das Modell vorgestellt wurde, betonen wir, dass es die Aufgabe
einer demokratisch gewählten Regierung ist, über Studiengebühren zu
entscheiden. Finanzielle Hürden für Student_innen der Willkür der
Universitäten zu überlassen, die von den Einnahmen profitieren,
stellt einen dramatischen Bruch mit der Verfassung dar, wie der VfGH
richtig feststellt. Als ÖH Uni Wien kennen wir die Daten zur
Lebenssituation von Studierenden, daher ist es notwendig, dass
Universität und Ministerium uns als Verhandlungspartnerin ernst
nehmen."

"Die Hälfte aller Student_innen in Österreich hat im Monat nicht mehr
als 850 Euro zur Verfügung," , erinnert Julia Kraus. "In dieser Zahl
sind Sachleistungen von den Eltern, wie Wohnung und Kleidung, schon
miteingerechnet. 20% der Student_innen müssen sogar mit weniger als
600 Euro auskommen. Studiengebühren, bei denen sich die Universitäten
nach Belieben austoben können, haben in erster Linie eines zur Folge:
Studienabbrüche, weniger Student_innen aus nicht-akademischem
Elternhaus, weniger Gerechtigkeit beim Zugang zu Bildung."

Das Prüfungsverfahren und das vorläufige Urteil des VfGH sind sehr
begrüßenswert, sind sich Atasoy, Rückert und Kraus einig, auch wenn
"es zu bedauern ist, dass eine Intervention von so hoher Stelle nötig
ist, um die Problematik dieser Regelung aufzuzeigen. An der Frage von
Studiengebühren hängt die Frage, wer in Österreich Zugang zu Bildung
erhält und wer nicht. Diese Frage ist essentiell für die Zukunft
dieser Gesellschaft und darf nicht der demokratischen Kontrolle durch
das Parlament entzogen werden!" betonen die Vorsitzenden der ÖH Uni
Wien mit Nachdruck.

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