• 17.10.2012, 10:02:28
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AK: Achtung, Falle bei Kündigung einer Versicherung!

AK auf der GEWINN-Messe mit Tipps und Informationen

Utl.: AK auf der GEWINN-Messe mit Tipps und Informationen=

Wien (OTS) - Jede sechste Versicherungsanfrage in der AK
Konsumentenberatung geht um Fragen und Probleme mit der Kündigung von
Versicherungsverträgen. Oft werden die Kündigungen auch
zurückgewiesen, weil die Kündigungsfrist laut Vertrag nicht
eingehalten wurde. In manchen Fällen geht es nur um ein paar Tage.
Die AK verlangt daher bessere Informationen für die KonsumentInnen.
Eine neu aktualisierte AK Publikation "Versicherungen kündigen" gibt
KonsumentInnen Tipps. Diese und andere Broschüren finden
Interessierte am AK Stand auf der GEWINN-Messe.

Von rund 2.000 Versicherungsbeschwerden in der AK Beratung geht█s
bei 15 Prozent um die Kündigung von Verträgen. In vielen Fällen geht
eine Kündigung schief. Immer häufiger fragen auch BankkundInnen wegen
stillgelegten Versicherungsverträgen an, die mit einem Kredit
verknüpft sind. Oft werden Kündigungen von Versicherern auch
zurück-gewiesen, weil die Kündigungsfrist laut Vertrag - zumeist ein
oder drei Monate - nicht eingehalten wurde. In manchen Fällen geht es
nur um ein paar Tage, etwa bei einer nicht fristgerechten Kündigung
beim Wohnungswechsel.

Die AK verlangt daher bessere qualitative vorvertragliche
Informationen, auch zu den Kündigungs- oder Beendigungsmöglichkeiten
eines Vertrages: Es soll ein Produktinfor-mationsblatt verpflichtend
ausgehändigt werden. In Deutschland gibt es das schon. Darin sollen
alle Eckpunkte des Vertrages aufgelistet sein, auch die Laufzeit und
die Möglichkeiten zur Beendigung (Kündigung) des Vertrages.

AK Tipps für das Kündigen einer Versicherung:
+ Wählen Sie die Laufzeit des Vertrages bewusst aus. Bei zu lange
gewählten Laufzei-ten kann es sein, dass Verträge gekündigt werden
müssen aufgrund geänderter Lebens-umstände (zum Beispiel
Familienplanung, Scheidung oder Arbeitslosigkeit).
+ Nehmen Sie Aussagen von Versicherungsberatern kritisch unter die
Lupe, wenn Ihr Versicherungsberater Ihnen zum Beispiel weismachen
will, die Kündigung einer Lebens-versicherung sei "kein Verlust".
+ Länger als drei Jahre laufende Verträge haben häufig einen
Dauerrabatt für Ihre frei-willige längere Bindung. Bei vorzeitiger
Auflösung des Vertrages ist der Dauerrabatt zu-rückzuzahlen. Achtung:
Nicht jede Dauerrabatt-Klausel ist laut Oberstem Gerichtshof
rechtskonform. Prüfen Sie daher die Klausel vor Vertragsabschluss.
+ Lesen Sie Ihre Kündigungsrechte im Vertrag nach. Die
Kündigungsfristen betragen - je nach Vertragstypus und
Kündigungsgrund - ein oder drei Monate.
+ Kündigen Sie schriftlich. Für eine wirksame Kündigung ist das
Einlangen eines Schrei-bens beim Versicherer maßgeblich - und nicht
das Datum des Poststempels.

SERVICE: Die Publikation gibt es am AK Messestand auf der
GEWINN-Messe und unter www.arbeiterkammer.at. Die AK ist auf der
GEWINN-Messe vom 18. bis 19. Okto-ber im Messezentrum Wien, 2.
Bezirk: AK Stand A1b

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