- 17.10.2012, 09:17:39
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OGH: "Hol Dir Dein Stickerbuch!" ist verbotene Kinderwerbung
Verbandsklagen des VKI gegen SPAR und BILLA erfolgreich
Utl.: Verbandsklagen des VKI gegen SPAR und BILLA erfolgreich=
Wien (OTS/VKI) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ging mit
Verbandsklagen gegen direkte Kaufaufforderungen der
Lebensmittelketten SPAR und BILLA im Zusammenhang mit deren
Sticker-Sammelalbum-Aktionen vor. "Hol Dir Dein Stickerbuch" oder
ähnliche Aufforderungen gerichtet an Kinder (das sind Minderjährige
unter 14 Jahren) sind nach Ziffer 28 des Anhanges zum Gesetz gegen
Unlauteren Wettbewerb (UWG) verboten. Im Fall von SPAR hat dies der
Oberste Gerichtshof (OGH) nunmehr rechtskräftig entschieden. Im Fall
von Billa liegt ein ähnliches Urteil des Oberlandesgerichtes Wien
vor; die ordentliche Revision wurde nicht zugelassen.
Bei SPAR ging es um die "Entdeckungsreise zu den Wüsten und
Steppen", bei BILLA um "Rekorde im Tierreich". In beiden Fällen
sollten Kinder animiert werden, Sticker zu sammeln und in
Sticker-Sammel-Büchern einzukleben. Diese Bücher und auch die Sticker
gab es gegen Entgelt bzw. als Zugabe für Einkäufe in bestimmter Höhe.
Im Rahmen dieser Verkaufsförderungsaktionen wurden - bei SPAR in den
Filialen, bei BILLA auch auf einer eigenen Web-Site
(www.billa4kids.at) - Kinder direkt angesprochen. "Hol Dir hier das
Buch dazu. Stickersammelbuch zum Sensationspreis" wurde bei SPAR
geworben; bei BILLA war man auch per "Du" und formulierte: "Hol Dir
jetzt Dein Stickerbuch!".
In Ziffer 28 des Anhanges zum UWG ist eine direkte Aufforderung an
Kinder in der Werbung, die beworbenen Produkte zu kaufen oder ihre
Eltern oder andere Erwachsene zu überreden, die beworbenen Produkte
für sie zu kaufen aber verboten.
Der VKI klagte - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums -
daher die beiden Lebensmittelketten. Die Gerichte gaben dem VKI
Recht. Das Urteil des OGH gegen SPAR ist rechtskräftig. Das Urteil
des OLG Wien gegen BILLA könnte nur mit einer außerordentlichen
Revision angefochten werden.
Die Gerichte stellen klar, dass im Wettbewerbsrecht unter "Kinder"
jedenfalls Minderjährige unter 14 Jahren zu verstehen sind. Das
Argument der Unternehmer, wonach man nach dem Allgemeinen
Bürgerlichen Gesetzbuch nur Personen unter 7 Jahren verstehe, wurde
nicht auf das Wettbewerbsrecht ausgedehnt.
Die Verwendung des Imperativ ("Hol Dir ...") wurde ganz klar als
eine direkte Kaufaufforderung angesehen. Aber auch die Aufforderung,
sich Sammel-Sticker auf dem Umweg über Zugaben zum Einkauf der Eltern
zu holen, ist verboten. Dagegen wurde die Fernsehwerbung von BILLA,
in der die Aktion generell beworben wurde, nicht als gesetzwidrig
angesehen.
"Diese Urteile sind die ersten Entscheidungen zum Verbot der
Kinderwerbung in Österreich und die darin getroffenen Klarstellungen
sind sehr zu begrüßen", sagt Mag. Tanja Händel, Juristin im Bereich
Recht des VKI. "Minderjährige und deren Eltern sollen vor allzu
aufdringlicher Werbung geschützt werden."
Die Urteile sind kostenlos auf www.verbraucherrecht.at abrufbar.
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