• 17.10.2012, 09:00:32
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  • OTS0031 OTW0031

Menschenrechtsausschuss des Parlaments outet "Lücke zum Folterverbot"

Niederalm (OTS) - Der Verein Freiheit ohne Folter fordert die
politisch-öffentliche Diskussion der anhängigen Folterfälle, welche
alle Instanzen seit Jahren vergebens in Österreich durchlaufen sind.

NatAbg. Mag. Harald Stefan 10.05.2012 "Diese Konvention zum
Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, wurde in Österreich
bereits am 3. Sep. 1958 ratifiziert. Somit gilt unbestritten in
Österreich ein allgemeines Folterverbot, das keinerlei
Bevölkerungsgruppen ausschließt." siehe § 321 StGB

Foltervorwürfe werden in Österreich weder justiziell noch
verfassungsrechtlich zurück- oder abgewiesen oder
verwaltungsbehördlich bearbeitet. Justiz und Verwaltung verweigern
über Jahre schlicht die Bearbeitung der Foltervorwürfe und
rechtfertigen weiter die Erfordernis von Folter u.a. bei politisch
motivierten Kindesentziehungen oder anderen unmenschlichen Handlungen
der JWT u.a. mit Sachwalterschaften, Zwangspsychiatrierung, sozialer
Gewalt und Kontrolle. Opfer warten seit 2010 auf die Bearbeitung
ihrer Folterbeschwerden durch den Verfassungsgerichtshof. Es stellt
sich die Frage der ethisch-politischen Motive zur "Lücke zum
Folterverbot" in Österreich?

Jede Rechtfertigung von Folter mit einer Lücke im Recht beinhaltet
einen erneuten Verstoß gegen das Folterverbot und bestätigt die
unmenschliche Behandlung der Gruppe österreichischer Folteropfer - §
321 StGB.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

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