- 16.10.2012, 13:12:17
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Wlodkowski: Einheitswerte-Reform gelungen - Pauschalierung bleibt
Neuregelung stärkt die Rechtssicherheit für bäuerliche Betriebe
Utl.: Neuregelung stärkt die Rechtssicherheit für bäuerliche
Betriebe=
Wien (OTS) - "Die Reform des Einheitswert-Systems war dringend
notwendig und ist nun nach intensiven Verhandlungen gelungen. Die
Landwirtschaftskammer begrüßt diese Einigung über eine Neufassung des
Bewertungsgesetzes und über die Grundzüge der
Einkommensteuer-Pauschalierung für die Landwirtschaft. Die
Pauschalierung bleibt, denn für die Mehrzahl der Betriebe wird auch
in Zukunft das landwirtschaftliche Einkommen auf Basis der
Einheitswerte pauschal ermittelt werden. Ab 2014 werden jedoch
flächenmäßig größere und viehstarke Betriebe Aufzeichnungen führen
müssen. Die neuen Einheitswerte berücksichtigen die
EU-Betriebsprämien und basieren nicht mehr nur auf der reinen
Bodenbewertung", erklärte Gerhard Wlodkowski, Präsident der LK
Österreich. Der Beschluss des Ministerrates geht auf einen Vorschlag
der LK Österreich zurück, die diesen bereits im März 2012 übermittelt
hat. "Wir sind davon überzeugt, dass diese Neuregelung die
Rechtssicherheit für das Einheitswert-System und die
Einkommensteuer-Pauschalierung stärkt", so der Präsident.
Kernpunkte: Was wird neu?
"Der Beschluss des Ministerrates öffnet nun die Tür für die
Bewertungsgesetznovelle, womit die für 01.01.2014 vorgesehene
Hauptfeststellung durchgeführt werden kann", stellte Wlodkowski fest
und präsentierte die Kernpunkte der Änderungen: Die "natürlichen und
wirtschaftlichen Ertragsbedingungen", das sind Bodengüte, Klimazahl
etc. tragen in Hinkunft mit 83% zum Einheitswert bei, der Anteil der
"Öffentlichen Zahlungen aus der Ersten Säule der Gemeinsamen
Agrarpolitik" wird mit 13% bewertet und die "Vieheinheitenzuschläge"
machen 4% aus. Die Einheitswert-Grenze für die Voll-Pauschalierung
sinkt von derzeit EUR 100.000,- auf 75.000,-. Dazu kommen als Grenzen
die Betriebsgröße mit 60 ha, 120 Vieheinheiten und 5 ha Obst. Die
Teilpauschalierung bleibt für Betriebe mit einem Einheitswert
zwischen EUR 75.000,- und 130.000,- möglich.
Einheitswerte stets aktuell
"Mit dieser Reform kann der Einheitswert auch in Zukunft die Basis
für eine ganze Reihe von Steuern und Abgaben, wie
Sozialversicherungsbeiträge, bilden. Damit jedoch die Einheitswerte
in Zukunft stets auf dem aktuellen Stand sind, wurde eine laufende
Fortschreibung der neuen Einheitswerte vereinbart. Um
Verwaltungskosten einzusparen, erfolgt diese mithilfe der Daten aus
der Finanzverwaltung, der Agrarmarkt Austria und der
Sozialversicherung", erklärte Wlodkowski.
(Schluss)
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