• 12.10.2012, 12:37:20
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Kunstrückgabebeirat beschließt zwei neue Empfehlungen

Rückgabe in einem Fall befürwortet, in einem Fall verneint

Utl.: Rückgabe in einem Fall befürwortet, in einem Fall verneint=

Wien (OTS) - Der Kunstrückgabebeirat empfahl in seiner heutigen
Sitzung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur in
einem Fall die Rückgabe eines Gemäldes aus der Österreichischen
Galerie Belvedere an die Erben nach Valerie Karplus, sah jedoch die
Voraussetzungen für eine Rückgabe eines Werkes aus der Sammlung von
Rudolf Gutmann, das sich heute in der Albertina befindet, nicht
gegeben. Die Beratungen zu Werken aus der Sammlung von Oscar Bondy,
die sich heute im Kunsthistorischen Museum befinden, wurden vertagt.

Der Fall in der Österreichischen Galerie Belvedere betrifft das
Gemälde von Hans Makart, Der Einzug Karls V. in Antwerpen. Das
Gemälde gelangte von Eduard von Todesco an dessen Enkeltochter
Valerie Karplus, die im Jänner 1938 in Wien verstarb. Zwei ihrer vier
Söhne lebten zum Zeitpunkt des Anschlusses bereits im Ausland, die
beiden anderen mussten flüchten. Das Gemälde von Hans Makart verblieb
in Wien und wurde 1951 von Rechtsanwalt Johann Kaupa, der 1938/39 mit
der "Abwicklung" des Verlassenschaftsvermögens von Valerie Karplus
betraut war, an die Österreichische Galerie verkauft.

Der Beirat sah die Voraussetzungen für eine Rückgabe der heute in
der Albertina befindlichen Zeichnung von Jan de Beer, Wurzel Jesse,
nicht gegeben. Das bedeutende Werk stammte aus der Sammlung Rudolf
Gutmanns, der 1938 flüchten musste, und gelangte im Jahr 1957 im
Dorotheum zur Versteigerung. Der damalige Einbringer war der
Kunsthändler August Maisgeyer, der behauptete das Werk während der
NS-Zeit gutgläubig erworben zu haben. Rudolf Gutmann wurde vom
Bundesdenkmalamt über die Angelegenheit informiert und erklärte auf
seine Ansprüche gegen August Maisgeyer zugunsten einer
österreichischen Kulturinstitution verzichten zu wollen. Nach
Verhandlungen mit August Maisgeyer, in welche Rudolf Gutmann durch
seinen Rechtsanwalt eingebunden war, wurde das Werk von der Albertina
erworben.

Die Empfehlungen sind im Wortlaut auf der Seite der Kommission für
Provenienzforschung: www.provenienzforschung.gv.at wiedergegeben.

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