• 09.10.2012, 15:09:34
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FPK-Darmann: Ein rigides Spiel- und Glücksspielautomatengesetz verhindert das Abdriften in die Illegalität

Zahl der Glücksspielautomaten wird verringert

Utl.: Zahl der Glücksspielautomaten wird verringert=

Klagenfurt (OTS) - "Kärnten dient Oberösterreich bei der Einführung
eines strikten Glücksspielgesetzes bereits als Vorbild", darauf macht
heute
FPK-Klubobmann Mag. Gernot Darmann wiederholt aufmerksam. Mit dem
heutigen FPK/ÖVP-Beschluss des Spiel- und
Glücksspielautomatengesetzes werde dem umfassenden Jugend- und
Spielerschutz weit über die Regelungen des Bundesgesetzgebers und
anderer Bundesländer hinaus Rechnung getragen. Bekanntlich sei die
Erlassung dieses Gesetzes durch die Glücksspielgesetz-Novelle des
Bundes, die eine Neuordnung des Glücksspielwesens vorsieht, notwendig
geworden.

"Damit das Glücksspiel besser kontrolliert werden kann, sind
entsprechende Rahmenbedingungen unabdingbar. Wir wollen mit diesem
rigiden Verschärfungen vor allem verhindern, dass das Glücksspiel in
die Illegalität abdriftet. Denn Spielerschutz und Suchtbekämpfung
sind in der Illegalität nicht möglich", klärt Darmann auf.

Das nun im Landtag beschlossene Gesetz werde alle rechtlich
zulässigen Schutzmaßnahmen für Jugendliche und Spieler umsetzen. So
werde beispielsweise ein Zutritts- und Identifikationssystem
einzurichten sein, ein Alkoholverbot beim Spielen gelten und eine
Spielerkarte sowohl für Einzelgeräte als auch Automatensalons wird
verpflichtend sein, wodurch auch Spielerpausen bzw. Sperren erzwungen
werden können. Klar geregelt werde unter anderem auch, dass keinem
Spieler das Spielen durch die Stundung von Spieleinsätzen ermöglicht
werden kann, führt Darmann aus. Auch müssten die Mitarbeiter der
Betreiber verpflichtend Schulungen aus den Bereichen der
Spielsuchtberatung, der Spielsuchtdiagnostik, der
Spielsuchtprävention und der Spielsuchttherapie besuchen.
Abschließend verweist Darmann auch darauf, dass die Anzahl an
Glücksspielautomaten mehr als halbiert wird. (Schluss)

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | FLK

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