• 09.10.2012, 09:44:33
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ÖAMTC: Herbst ist Risikozeit für Wildunfälle - Versicherung zahlt nicht immer

Wie man Wildunfälle vermeidet bzw. wie man im Fall des Falles richtig reagiert

Utl.: Wie man Wildunfälle vermeidet bzw. wie man im Fall des Falles
richtig reagiert=

Wien (OTS) - Insgesamt gab es im Vorjahr laut Statistik Austria 98
Wildunfälle auf Österreichs Straßen. Dabei wurden 115 Personen
verletzt, 1 Person getötet. Die meisten Wildunfälle ereigneten sich
2011 in den Bundesländern Niederösterreich (25), Oberösterreich (21),
Steiermark (18), Kärnten (15), Burgenland (7), Salzburg (6), Tirol
(4) und Vorarlberg (2). "Gerade im Frühjahr und im Herbst ist die
Gefahr von Wildunfällen besonders groß, da die Tiere in dieser Zeit
ihr Revier wechseln", weiß ÖAMTC-Verkehrsexperte Markus Schneider.
Die meisten Wildunfälle gab es 2011 in den Monaten April und Oktober.
Jeweils knapp 15 Prozent aller Wildunfälle des Vorjahres ereigneten
sich in diesen Monaten.

Am größten ist die Wildunfall-Gefahr in den Morgen- und
Abendstunden. "Deshalb sollte man besonders bei Dämmerung im Bereich
von Wildwechsel-Warnschildern und bei bekannten Wildwechselstellen
sehr aufmerksam und vorausschauend fahren", rät der ÖAMTC-Experte.
Außerdem ist auf einen ausreichenden Abstand zum Vorderfahrzeug zu
achten. Sobald man ein Tier erblickt, gilt: Geschwindigkeit
reduzieren, Fernlicht ausschalten und hupen. Ergreift das Tier die
Flucht, ist dennoch Vorsicht angesagt. Wildtiere sind meist in
Gruppen unterwegs. Die Möglichkeit, dass weitere Tiere folgen ist
demnach sehr groß. "Ist ein Zusammenstoß unabwendbar, sollte man
stark bremsen und dabei das Lenkrad gut festhalten", sagt der
ÖAMTC-Experte und rät von riskanten Ausweichmanövern ab.

"Ich bremse auch für Tiere" kann unter Umständen teuer werden

Grundsätzlich besagt die Straßenverkehrsordnung, dass ein
Fahrzeuglenker nicht plötzlich und für den nachfolgenden Fahrer
überraschend abbremsen darf. Wer wegen eines Tieres bremst, riskiert
bei einem Auffahrunfall demnach ein Mitverschulden. "Die Judikatur
gibt klar vor, wann ein Bremsen für Tiere ohne das Risiko eines
Mitverschuldens als zulässig angesehen wird und wann die Gefahr eines
Auffahrunfalls nach einer Vollbremsung als zu gefährlich für
nachfolgende Autofahrer gilt", erklärt ÖAMTC-Juristin Verena
Pronebner. Entscheidend ist dabei nach der Ansicht der Höchstrichter
die Größe des Tieres. Bei einem Zusammenstoß mit einem Wildschwein,
Reh oder Hirsch rechtfertigt die Gefahr für den Menschen eine
Vollbremsung. Trifft man beispielsweise mit 50 km/h auf einen 20 kg
schweren Rehbock, wirkt eine halbe Tonne auf Fahrzeug und Fahrer, bei
100 km/h beträgt die Aufprallwucht bereits zwei Tonnen.

Ist aufgrund der Größe des Tieres eine Vollbremsung für den
Nachfolgeverkehr gefährlicher als ein Zusammenstoß mit dem Tier- etwa
bei Kleintieren wie Wildvögeln, Hasen und Eichhörnchen -, muss man
laut Rechtsprechung bei einem Auffahrunfall einen Teil des Schadens
selbst übernehmen. Und zwar auch dann, wenn der nachfolgende Fahrer
zu wenig Abstand gehalten hat.

"Generell gilt: Bei Wildunfällen bekommt man den Schaden am
eigenen Auto nur von der Kaskoversicherung ersetzt. Ist man nur
haftpflichtversichert, muss man für den gesamten Schaden selbst
aufkommen, außer es kann jemand anderer für den Schaden
verantwortlich gemacht werden", so die ÖAMTC-Juristin. Bei Unfällen
mit auf der Straße herumlaufenden Haustieren kann etwa der Besitzer
des Tieres für den Schaden verantwortlich sein, der durch das
Haustier verursacht worden ist. Es sei denn, der Tierhalter kann
beweisen, dass das Haustier ordentlich beaufsichtigt gewesen ist.

Wildunfälle müssen gemeldet werden - Tiere auf keinen Fall
mitnehmen

Nach einem Wildunfall gilt: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste
anlegen, Unfallstelle mit einem Pannendreieck absichern, eventuell
verletzte Personen versorgen, Polizei oder örtliche Jägerschaft
verständigen, verletzte oder getötete Tiere keinesfalls berühren. Für
die Kaskoversicherung wird unbedingt eine polizeiliche
Meldebestätigung des Unfalls benötigt. "Wer verletzte oder getötete
Wildtiere mitnimmt, macht sich wegen Diebstahls strafbar", warnt die
Clubjuristin abschließend.

Wildschadenhilfe durch den ÖAMTC-Schutzbrief

Wenn ein auf eine schutzbriefgeschützte Person zugelassenes
Fahrzeug durch einen Wildunfall beschädigt wurde, übernimmt der ÖAMTC
80 Prozent der Reparaturkosten oder des Selbstbehaltes einer
Kaskoversicherung bis zu einem Höchstbetrag von 600 Euro.

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