- 08.10.2012, 10:27:16
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Keine Chance für Inkasso-Betrüger
Fragen und Antworten für den Umgang mit Mahnschreiben
Utl.: Fragen und Antworten für den Umgang mit Mahnschreiben=
Wien (OTS) - Betrüger versuchen auf vielfältige Weise, ihren Opfern
Geld aus der Tasche zu locken. Zuletzt auch mit gefälschten Mahnungen
unter dem Deckmantel eines Inkassobüros. Doch gerade in diesem
Bereich kann man sich mit einfachen Mitteln vor Betrug schützen.
Die KSV1870 Forderungsmanagement GmbH hat einige Fragen
erarbeitet, die gelegentlich von Empfängern von Mahnschreiben
gestellt werden. Die Antworten zeigen, welche Möglichkeiten bestehen,
um den Adressaten in einem solchen Fall eine klare Entscheidungshilfe
zu geben, ob eine Forderung zu Recht besteht.
Was tun, wenn eine Mahnung von einem Inkassobüro kommt?
Wenn man die Forderung nicht zuordnen kann: Unterlagen überprüfen,
Rechnungen durchsehen, Zahlungsbelege kontrollieren. Wichtig und sehr
oft hilfreich ist auch ein Blick auf den Kontoauszug, ob eine
entsprechende Abbuchung vermerkt ist. Falls ja, könnte es eine
Überschneidung Zahlung/Mahnung gegeben haben. In diesem Fall
verständigt man das Inkassobüro und schickt einen Beleg für die
bereits erfolgte Bezahlung. Das Inkassobüro setzt sich dann mit dem
Gläubiger in Verbindung.
Sollte man auf die Bezahlung der Rechnung vergessen haben, ist der
geforderte Betrag innerhalb der im Schreiben angegebenen Frist an das
Inkassobüro zu begleichen.
Was tun, wenn man den Gläubiger nicht kennt und keine
Geschäftsbeziehung mit ihm hatte?
Umgehend Kontakt zum Inkassobüro aufnehmen und die entsprechenden
Unterlagen, die die Richtigkeit der Forderung belegen, einfordern.
Was tun, wenn die Forderung zu Recht besteht, man sie aber im Moment
nicht begleichen kann?
Umgehend Kontakt zum Inkassobüro aufnehmen. Wer einfach nicht
reagiert, muss mit weiteren Mahnungen, Anrufen, Besuchen eines
Inkassanten oder sogar der Übergabe in ein gerichtliches
Mahnverfahren rechnen, was mit erheblichen zusätzlichen Kosten
verbunden ist.
Welche Lösungsmöglichkeiten gibt es bei
Zahlungsschwierigkeiten?
Die geringsten Kosten entstehen bei der sofortigen Bezahlung der
Forderung. Sollte diese nicht möglich sein, so kann man um
Ratenzahlung oder um einen Zahlungsaufschub ersuchen. Das Inkassobüro
leitet eine entsprechende Anfrage an den Gläubiger weiter und trifft
eine Vereinbarung, mit der beide Seiten einverstanden sein können.
Was ist bei Ansuchen auf Zahlungsaufschub oder Ratenzahlung zu
beachten?
Diese Ansuchen immer schriftlich und mit der Angabe von Gründen
stellen. Die Ratenhöhe muss so gewählt werden, dass die Rückzahlung
den finanziellen Verhältnissen schnellst möglich erfolgt. Dringend
empfohlen wird, Dokumente wie eine Gehaltsbestätigung,
Arbeitslosenbestätigung, etc. beizulegen.
Muss der Gläubiger selbst auch mahnen?
Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zu mahnen.
Erfahrungsgemäß erinnert aber jeder Gläubiger zumindest einmal daran,
dass die Rechnung noch unbeglichen und somit umgehend zu bezahlen
ist.
Warum mahnt der Gläubiger nicht selbst?
Inkassobüros stellen in ihrer Expertenrolle eine perfekte Ergänzung
bzw. Unterstützung für das eigene Forderungsmanagement dar. Sie
fungieren als verlängerter Arm des Gläubigers.
Muss der Schuldner die vorgeschriebenen Inkassokosten und
Verzugszinsen bezahlen?
Ja, wenn die Forderung zu Recht besteht, ist der Schuldner
verpflichtet (Schadensverursacherprinzip §1333 Abs.2 ABGB), die
Inkassokosten und Verzugszinsen zu bezahlen.
Kann die offene Verbindlichkeit auch direkt an den Gläubiger
bezahlt werden?
Nach Einschaltung eines Inkassobüros wird empfohlen, direkt an das
Inkassobüro zu bezahlen. Zahlungen an den Gläubiger verzögern den
Abschluss des Verfahrens, führen zu unnötigen Rückfragen und unter
Umständen zu weiteren Kosten. Das Inkassobüro trägt die
Vermittlerrolle zwischen Gläubiger und Schuldner.
Was tun, wenn sich Name oder Anschrift des Schuldners während
des Inkassoverfahrens ändert?
Wer das Inkassobüro über diese Änderungen informiert, erspart sich
eventuelle weitere Kosten für Mahnschreiben, Anschriftenerhebungen,
Ermittlung der Einkommens- und Vermögenslage etc.
Bei wem kann man gegen ein Inkassobüro Beschwerde führen?
Die Wirtschaftskammer und der Inkassoverband Österreich sind die
erste Anlaufstelle dafür.
Als wichtigster Grundsatz gilt: Wer eine Mahnung bekommt, die er
nicht zuordnen kann, sollte unverzüglich mit dem Absender Kontakt
aufnehmen. Walter Koch, Prokurist der KSV1870 Forderungsmanagement
GmbH, und Präsident des IVÖ, sieht eine der Haupttätigkeiten eines
Inkassobüros in seiner Vermittlertätigkeit: "Unverzüglich zum Hörer
greifen und rückfragen. Wenn Klärungen nötig sind, wenn ein Schuldner
Einspruch erhebt oder auch, wenn er in Raten zahlen möchte, dann
sorgen wir umgehend für Aufklärung bzw. für eine entsprechende
Lösung."
Dies ist eine Aussendung der KSV1870 Forderungsmanagement GmbH.
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