- 04.10.2012, 16:47:13
- /
- OTS0317 OTW0317
FPK-Darmann: Das Spiel- und Glücksspielautomatengesetz verhindert das Abdriften in die Illegalität
Zahl der Glücksspielautomaten wird verringert
Utl.: Zahl der Glücksspielautomaten wird verringert=
Klagenfurt (OTS) - "Kärnten dient Oberösterreich bei der Einführung
eines strikten Glücksspielgesetzes bereits als Vorbild", erklärte
FPK-Klubobmann Mag. Gernot Darmann und macht darauf aufmerksam, dass
Kärnten mit dem heute im Rechts- und Verfassungsausschuss erfolgten
FPK/ÖVP-Beschluss des Spiel- und Glücksspielautomatengesetzes dem
umfassenden Jugend- und Spielerschutz weit über die Regelungen des
Bundesgesetzgebers hinaus Rechnung getragen habe. Bekanntlich ist die
Erlassung dieses Gesetzes durch die Glücksspielgesetz-Novelle des
Bundes, die eine Neuordnung des Glücksspielwesens vorsieht, notwendig
geworden.
"Damit das Glücksspiel besser kontrolliert werden kann, sind
entsprechende Rahmenbedingungen unabdingbar. Wir wollen damit vor
allem verhindern, dass das Glücksspiel in die Illegalität abdriftet.
Denn Spielerschutz und Suchtbekämpfung sind in der Illegalität nicht
möglich", klärt Darmann auf.
Das nun im Landtag zu beschließende Gesetz werde alle rechtlich
zulässigen Schutzmaßnahmen für Jugendliche und Spieler umsetzen. So
werde beispielsweise ein Zutritts- und Identifikationssystem
einzurichten sein, ein Alkoholverbot beim Spielen gelten und eine
Spielerkarte sowohl für Einzelgeräte als auch Automatensalons wird
verpflichtend sein, wodurch auch Spielerpausen bzw. Sperren erzwungen
werden können. Klar geregelt werde unter anderem auch, dass keinem
Spieler das Spielen durch die Stundung von Spieleinsätzen ermöglicht
werden kann, führt Darmann aus.
Weiters müssten die Mitarbeiter der Betreiber verpflichtend
Schulungen aus den Bereichen der Spielsuchtberatung, der
Spielsuchtdiagnostik, der Spielsuchtprävention und der
Spielsuchttherapie besuchen. Abschließend verweist Darmann auch
darauf, dass die Anzahl an Glücksspielautomaten mehr als halbiert
wird. (Schluss)
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | FLK






