• 03.10.2012, 12:55:51
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BZÖ präsentiert "echtes BürgerInnenbeteiligungsmodell" für Graz!

Volksabstimmungen und Volksbefragungen in Graz als Initiativrecht der Bürger gestalten

Utl.: Volksabstimmungen und Volksbefragungen in Graz als
Initiativrecht der Bürger gestalten=

Graz (OTS) - Die beiden BZÖ-Gemeinderäte Gerald Grosz und Georg
Schröck präsentierten heute ein "echtes
BürgerInnenbeteiligungsmodell" für Graz. "Nagl und die
Stadtregierungsparteien verstehen Bürgerbeteiligung falsch. Die
Einbindung der Bürgerinnen und Bürger darf kein Gnadenakt der
Politik, sondern muss das Initiativrecht der Menschen sein. Nicht nur
der Gemeinderat soll Volksbefragungen gnadenhalber beschließen,
sondern die Bürger sollen bei entsprechender Unterschriftenstärke das
Recht zur Einleitung von Befragungs- und Abstimmungsmodellen haben.
Von BürgerInnenbeteiligung wird in Graz oftmals gesprochen, aber
niemand hält sich im Grunde daran. Ein Gradmesser dafür ist das
Entstehen unzähliger Bürgerinitiativen, welche versuchen, dem Recht
der Menschen zum Durchbruch zu verhelfen", so Grosz und Schröck.

"Der Eindruck der Bevölkerung ist derzeit, dass es sich beim
Gemeinderat um kein Instrument der repräsentativen Demokratie
handelt, sondern dass eine Mehrheit der Politiker im Gemeinderat die
Wünsche einer einflussreichen Minderheit bevorzugt. Das ist in allen
Bereichen so und war auch beim kürzlich statt gefundenen
Bürgerbeteiligungsbeirat "Mehr Zeit für Graz" zu spüren. Allein das
Thema Volksbefragung ist in Graz von der falschen Seite her
aufgezäumt. Nicht die Bürger haben die Volksbefragung als
Initiativrecht, sondern die Politiker, was grundsätzlich einen
Widerspruch birgt", so Grosz.

Das BZÖ-BürgerInnenbeteiligungsmodell im Detail:

1. Verpflichtende Volksbefragungen und Volksabstimmungen ab 10.000
Unterschriften der Grazerinnen und Grazer.
2. Einrichtung eines Petitionsausschusses im Gemeinderat - Petitionen
ab 300 Unterschriften müssen im Ausschuss behandelt werden und als
eigener Tagesordnungspunkt im Gemeinderat diskutiert werden - samt
Anhörung des/der Erstunterzeichners/in.
3. Verpflichtende Sprechtage von Stadtregierungsmitgliedern (1 Tag
alle zwei Wochen) und Gemeinderäten (1 Mal im Monat) zur Verbesserung
der Kommunikation zwischen Bürgern und Politik.

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