• 03.10.2012, 11:34:01
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FPK-Haas: Umsetzung des Beschlusses von SPÖ, ÖVP und Grünen zum Straßenprojekt Gummern rechtswidrig

Linke Einheitspartei schadet durch Willkür-Aktionen dem Land

Utl.: Linke Einheitspartei schadet durch Willkür-Aktionen dem Land=

Klagenfurt (OTS) - "Alle Warnungen der freiheitlichen Abgeordneten im
Kärntner Landtag wurden durch die Linke Einheitspartei aus SPÖ,ÖVP
und Grünen, in den Wind geschlagen", erklärt heute
FPK-Verkehrssprecher Helmut Haas, und fühlt sich in seiner Kritik
bestätigt, wonach es nicht möglich ist, das bereits im Bau
befindliche Straßenprojekt Gummern (Einbindung der Gummerner Straße
L43 in die B100) zur Errichtung eines T-Knotens in einen Kreisverkehr
zu ändern. "Nun ist es aktenkundig, dass der am 11.9.2012 gefasst
Beschluss der "Linken Einheitspartei" gegen die Stimmen der
Freiheitlichen eine Willkür-Aktion war, die dem Land nur schaden
würde", zeigt sich Haas verärgert.
Konkret hat die zuständige Abteilung des Landes (Kompetenzzentrum,
Abteilung 9) dazu schriftlich Stellung bezogen und festgehalten:
"Würde man der Forderung des Kärntner Landtages Folge leisten,
würde das folgende Konsequenzen nach sich ziehen:
1. Widerruf der Planung eines beeideten Zivilingenieurs
2. Widerruf einer behördlichen Genehmigung (straßenrechtliche
Bewilligung)
3. Nichtbefolgung der Empfehlung der TU Graz (Gutachten)
4. Nichtbefolgung der genehmigten Errichtung eines
Kreisverkehrs laut KfV.
Derzeit sind die Bauarbeiten im Gange und würde man gegen sämtliche
technischen Bauarbeiten eine Baueinstellung bzw. Umplanung erzwingen,
würde das Zigtausende Euro kosten. Die Errichtung eines Kreisverkehrs
würde ungefähr Euro 600.000,-- und die Umplanung Euro
40.000,-betragen, obwohl technisch gar nicht sinnvoll. Würden wir
entgegen eines gültigen Bescheides bauen, wäre dies aus Sicht des
Kompetenzzentrums 9 rechtswidriges Verhalten".

"Diese Husch-Pfusch-Aktionen der Einheitspartei passieren, weil durch
den parteipolitischen Aktionismus von SPÖ, ÖVP und Grünen, die zu
behandelnden Materien in den Budgetausschuss verwiesen werden,
anstatt in den zuständigen Ausschuss. "Der Wille gegen uns Beschlüsse
zu fassen, hat die Notwendigkeit, sich um Fakten zu kümmern, in
verantwortungsloser Weise verdrängt", schließt Haas.

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