- 30.09.2012, 09:57:57
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ÖAMTC-Hinweis: In Geschäftsstraßen Parkscheiben verwenden
Pickerlbesitzer parken 1,5 Stunden frei
Utl.: Pickerlbesitzer parken 1,5 Stunden frei=
Wien (OTS) - "Parkpickerlbesitzer müssen in den Geschäftsstraßen des
eigenen Bezirks Parkscheiben verwenden", weist ÖAMTC-Jurist Martin
Hoffer anlässlich der Ausweitung der Kurzparkzonen am Montag hin.
"Das Lösen eines Parkscheines ist aber nicht notwendig."
Informationen über das Parken in Geschäftsstraßen des eigenen Bezirks
werden laut Club oft unvollständig oder missverständlich übermittelt.
So wird zwar darauf hingewiesen, dass Geschäftsstraßen von den
flächendeckenden Kurzparkzonen ausgenommen sind, der Tipp, dass
Pickerlbesitzer im Heimatbezirk keine Parkscheine lösen müssen, fehlt
aber im allgemeinen. Statt mit einem Parkschein kann das Auto mit
einer Parkscheibe abgestellt werden. Die höchstzulässige Parkdauer
von 1,5 Stunden darf aber auch von Pickerlbesitzern nicht
überschritten werden.
Parkscheiben sind an allen ÖAMTC-Stützpunkten in Wien kostenlos
erhältlich.
Informationen über die neuen Kurzparkzonen
Obwohl der ÖAMTC gegen die anstehende Ausweitung der Kurzparkzonen
eingetreten ist, sieht es der Club als seine Pflicht, seine
Mitglieder umfassend zu informieren. Informationen zu den
Kurzparkzonen, dem genauen Grenzverlauf und den Geschäftsstraßen sind
samt übersichtlicher Grafiken unter www.oeamtc.at/parken abrufbar.
(Schluss)
Alfred Obermayr
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