- 28.09.2012, 13:38:55
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Straflosigkeit bei Menschenrechtsverletzungen und Folter unter der Jugendwohlfahrt an tausenden Kindern seit 1945 bis heute?
Wien (OTS) - Der Menschenrechtsverein Freiheit ohne Folter kritisiert
die rechtfertigende mediale Psychologie der Jugendwohlfahrt, somit
den Entzug der öffentlichen Diskussion zur völkerrechtlichen
Straflosigkeit bei Folter, sexuellem Missbrauch und sozialen
Experimenten an Kindern, so die FPÖ.
Hans Weiss deckt in seinem Buch "Tatort Kinderheim" die
jahrzehntelangen Machenschaften unter der Jugendwohlfahrt und ihrem
System auf. Zitat: "Entstanden ist ein aufrüttelnder Gesamtüberblick,
der zeigt, dass es sich um ein großflächiges Verbrechen gegen die
Menschlichkeit handelt."
§321 StGB Völkermord:
(1) Wer in der Absicht, eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer
Kirche oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, einem Volk, einem
Volksstamm oder einem Staat bestimmte Gruppe als solche ganz oder
teilweise zu vernichten, Mitglieder der Gruppe tötet, ihnen schwere
körperliche (§ 84 Abs. 1) oder seelische Schäden zufügt, die Gruppe
Lebensbedingungen unterwirft, die geeignet sind, den Tod aller
Mitglieder oder eines Teiles der Gruppe herbeizuführen, Maßnahmen
verhängt, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe
gerichtet sind, oder Kinder der Gruppe mit Gewalt oder durch Drohung
mit Gewalt in eine andere Gruppe überführt, ist mit lebenslanger
Freiheitsstrafe zu bestrafen.
Der heute medial auftretende Jugendamtsleiter Hannes Herbst,
Salzburg Umgebung, ist seit 2009 wegen Folter unmenschlicher,
grausamer und erniedrigender Behandlung angezeigt. Vorwürfe von
körperlichen Übergriffen und Nötigungen zur Zwangssterilisation durch
diese Behörde blieben unüberprüft.
Der Verein Freiheit ohne Folter wies Journalisten und Medien am
26.09.2012 großflächig auf die ausstehende völkerrechtliche
Diskussion über die in "Tatort Kinderheim" durch das
Jugendwohlfahrtssystem ausgeführten "Verbrechen an der
Menschlichkeit" und deren rechtlichen Konsequenzen hin.
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