• 28.09.2012, 09:42:08
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  • OTS0051 OTW0051

Spanische Hofreitschule - grundlose Dienstfreistellung des Ersten Oberbereiters

Wien (OTS) - Das Arbeits- und Sozialgericht Wien bestätigt in einer
jüngsten Entscheidung, dass die Dienstfreistellung des Ersten
Oberbereiters Klaus Krzisch Ende 2009 grundlos erfolgte und
verurteilt die Spanische Hofreitschule zum (überwiegenden) Ersatz
seiner Einkommenseinbußen.

Mit der - noch nicht rechtskräftigen - Entscheidung des ASG Wien
folgt dieses der Rechtsansicht des Ersten Oberbereiters, der seit
Oktober 2009 darum kämpft, seine Funktion wieder ausüben zu dürfen.
Die Einwände der Spanischen Hofreitschule im Gerichtsverfahren, das
Verfahren sei formal unzulässig, die Dienstfreistellung wäre aus
disziplinären Gründen erfolgt und Klaus Krzisch erfülle fachlichen
Qualifikationen nicht, wurden damit - in I. Instanz - allesamt
verworfen.

Zitat aus dem Urteil: "Zunächst ist festzuhalten, dass sich aus
dem Verfahren kein stichhaltiger Grund für die Dienstfreistellung
ergeben hat [... und] ist somit für die rechtliche Beurteilung davon
auszugehen, dass die Dienstfreistellung grundlos erfolgte."

Das Gericht sprach dem Ersten Oberbereiter die seither erlittenen
Einkommenseinbußen (die Spanische Hofreitschule verweigerte die
Auszahlung eines Teils des vertraglich zugesicherten Gehalts) nunmehr
größtenteils zu.

Der seit Oktober 2009 zum Nichtstun verdammte Erste Oberbereiter
hierzu: "Nach alldem, was mir auch in der Öffentlichkeit vorgeworfen
wurde, erfüllt es mich mit Befriedigung, dass ein unabhängiges
Gericht die Haltlosigkeit dieser Behauptungen nunmehr festgestellt
hat. Ich habe die Dienstfreistellung nie verstanden. Seit mehr als 45
Jahren bin ich diesem einzigartigen Institut und vor allem diesen
herrlichen Pferden verbunden."

Seinen vordringlichsten Wunsch, mit den Lipizzanern und den jungen
Kollegen wieder arbeiten zu können, kann das Gericht aber nicht
erfüllen. Dies liegt alleine in der Verantwortung der
Geschäftsführung.

Hierzu der Rechtsvertreter, Rechtsanwalt Mag. Konlechner von JMKS
Rechtsanwälte: "Unser Mandant war mehrfach dazu bereit, eine
außergerichtliche Lösung zu finden und hätte auch auf einen großen
Teil der Außenstände verzichtet, hätte man nur die Dienstfreistellung
aufgehoben. Diese Angebote wurden leider allesamt von der Spanischen
Hofreitschule abgeschmettert. Ich hoffe aber, dass er nunmehr seinen
Dienst wieder antreten kann, ist es doch absurd, dass die
Hofreitschule ihn fürs Spazierengehen bezahlt."

Klaus Krzisch: "Ich appelliere an den Bundesminister Berlakovich,
endlich zu handeln. Es kann nicht sein, dass es im Interesse der
Republik ist, dass ich nicht arbeiten darf, aber dafür bezahlt
werde."

Es steht zu hoffen, dass die Spanische Hofreitschule und der
politisch verantwortliche Landwirtschaftsminister dieses Trauerspiel
endlich beenden und Klaus Krzisch wieder mit "seinen Lipizzanern"
arbeiten kann.

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