• 27.09.2012, 09:54:36
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Meinl Bank zu Justizskandal um Gutachter Geyer: "MEL - Verfahren schon seit Jahren ohne rechtliche Grundlage"

Wien (OTS) -

- Appell an Justizministerium, diesem "unwürdigen Schauspiel auf
Kosten des Rechtstaates und des Steuerzahlers endlich ein Ende zu
setzen"

- Bank Vorstand Weinzierl: "Bereits anlässlich der Bestellung von
Gutachter Geyer vor einem Jahr wurde die fehlende fachliche
Qualifikation und die vollkommene Abhängigkeit von der
Staatsanwaltschaft thematisiert - keine Reaktion der StA."

- "Staatsanwalt pervertiert die Unschuldsvermutung mit um
Steuermillionen gekauften Gutachten, um rechtlich haltlosen Vorwürfen
einen 'objektiven Anschein' zu geben."

- Weinzierl: "Es kann nicht sein, dass die Meinl Bank und ihre
Mitarbeiter seit nunmehr fünf Jahren ohne Rechtsschutz schikaniert
werden. Was muss noch geschehen, damit die Kontrollmechanismen
unseres Justizsystems endlich greifen? Oder ist verantwortlicher
Staatsanwalt vollkommen außer Kontrolle geraten?"

Laut der aktuellen Ausgabe des Wochenmagazins "News" hat der von
der Staatsanwaltschaft Wien im MEL- Verfahren eingesetzte Gutachter,
Martin Geyer, seine Befähigung zum Sachverständigen durch eine
plagiierte Diplomarbeit und andere undurchsichtige Maßnahmen zu
Unrecht erworben. Offenbar handelt es sich hier um einen
Justizskandal der über den MEL-Diskurs hinausreicht. Aus Sicht der
Meinl Bank wird hier offensichtlich, dass die Staatsanwaltschaft
regelmäßig mit um Steuermillionen gekauften Gutachten operiert, um in
völliger Ignoranz der Unschuldsvermutung Personen zur Strecke zu
bringen.

Dazu Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: "Was hier ans Licht
kommt, zeigt, auf welch dramatische Weise die verantwortlichen
Staatsanwälte im MEL- Verfahren den Rechtstaat missbrauchen. Schreibt
ein Sachverständiger, wie etwa der im MEL-Verfahren zuvor tätige
renommierte Gutachter Dr. Kleiner, nicht das, was die
Staatsanwaltschaft will, so wird er kurzerhand hinausgeworfen und
durch einen (nunmehr nachweislich) im Abschreiben geübten Kurpfuscher
ersetzt."

Relevante Institutionen bestätigen Rechtsposition der Meinl
Bank

Peter Weinzierl: "Während sämtliche relevanten heimischen und
internationalen Institutionen klar die Rechtsposition der Meinl Bank
unterstützen, führt der verantwortliche Staatsanwalt mit
öffentlichen Mitteln einen jahrelangen persönlichen Feldzug gegen
unser Institut und seine Organe - unbeeinsprucht durch seine
Vorgesetzten oder das Justizministerium. Nach der unrechtmäßigen
U-Haft gegen Julius Meinl im April 2009 und einer weltweit
einzigartigen Kaution von EUR 100 Mio versucht der Staatsanwalt mit
immer absurderen Mitteln, diese Freiheitberaubung nachträglich zu
legitimieren. Hier wird jahrelang das Prinzip der Unschuldsvermutung
ins Gegenteil verkehrt und den Organen der Bank notorisch der Zugang
zu ihrem Recht verwehrt." Weinzierl weiter: "Stück für Stück müssen
wir uns von teils offensichtlich unhaltbaren Anschuldigungen
freibeweisen und gegen die fragwürdigen Methoden der
Staatsanwaltschaft ankämpfen. Wir sind die einzige Bank, die
Anlegern, die im Zuge der internationalen Finanzkrise Geld verloren
haben, großflächig einen Ausgleich zahlt, und dafür werden wir seit
fünf Jahren mit Billigung des Justizministeriums schikaniert".

"Kurpfuscherei"

Es bestätigt sich erneut, was wir immer gesagt haben: Dem
Staatsanwalt ist jedes Mittel Recht und er scheut selbst vor dem
Einsatz eines Gutachters, der seine Befähigung erschwindelt hat,
nicht zurück. Würde ein derartiger Fall im medizinischen Bereich
stattfinden, wäre das ein klarer Fall von Kurpfuscherei; dem
Betreffenden würde umgehend die Lizenz zu seiner Tätigkeit entzogen
und an ihn bezahlte Honorare würden zurückgefordert." Dieser Skandal
bilde nur einen weiteren Baustein in einer Reihe unrechtmäßiger
Maßnahmen der Staatsanwaltschaft Wien im Zusammenhang mit
Sachverständigen, so Weinzierl. Hier erinnerte der Bank Vorstand
daran, dass die Behörde im Zuge des so genannten MEL- Diskurses
mittlerweile drei Gutachter verbraucht habe:

- Thomas Havranek, der erste Gutachter, wurde bereits 2009 wegen
Befangenheit vom Gericht abberufen,

- der renommierte Sachverständige Dkfm. Dr. Fritz Kleiner wurde von
der Staatsanwaltschaft unter Druck gesetzt, inhaltlich gegen die
Meinl Bank zu arbeiten und legte daraufhin unter Protest sein Mandat
zurück,

- Martin Geyer wurde bestellt, obwohl dieser bekannt dafür war,
nicht objektiv an seine Aufgaben heranzugehen, dieses Bild wird durch
die aktuellen Ereignisse auf drastische Weise bestätigt.

Weinzierl: "Anstatt renommierte und objektive Gutachter zu
beschäftigen, die ihren Untersuchungsauftrag nach bestem eigenen
Urteilsvermögen absolvieren und entsprechend der Gesetzeslage zu
einer nachvollziehbaren Einschätzung kommen, beschäftigt die
Staatsanwaltschaft offenbar Kurpfuscher und Auftragsschreiber; die
nur eines können: die vorgefertigte tendenziöse Ansicht der
Staatsanwälte abzuschreiben."

Rechtstaat wird von Behördenvertreter gebeugt - ein Fall für
das Justizministerium

Als unmittelbare Reaktion auf die neuen Erkenntnisse kündigte
Weinzierl einen Einspruch wegen Rechtverletzung bei der
Staatsanwaltschaft Wien an. Weinzierl: "Was muss noch geschehen,
damit die Kontrollmechanismen des Rechtsstaats endlich zu greifen
beginnen?" Darüber hinaus sei dieser Fall spätestens jetzt eine
Angelegenheit der Justizministerin, so Weinzierl weiter. Wenn Beamte
des Justizapparats das Recht beugen, dann ist das ganz klar ein Fall
für das zuständige Ministerium. Nun könne die Ministerin ihre
Unabhängigkeit unter Beweis stellen und diesem unwürdigen Schauspiel
ein Ende bereiten, so Weinzierl. Weinzierl nahm damit auch direkt
Bezug auf das derzeit diskutierte Weisungsrecht der Justizministerin:
"Wenn eine Weisung der Ministerin angebracht oder notwendig ist, dann
doch wohl um das Ansehen und Funktionieren des Rechtstaats zu wahren.
Jetzt wäre es geboten, genau in diesem Sinne aktiv zu werden".

MEL- Verfahren außerhalb des Rechtstaats:

Peter Weinzierl erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass die
bisherigen Eckpunkte des MEL- Verfahrens dessen Fragwürdigkeit
belegen:

- eine laut Univ.-Prof. Heinz Mayer unrechtmäßige U-Haft gegen
Julius Meinl,

- die absurd unverhältnismäßige Kaution von EUR 100 Mio,

- eine fortgesetzt tendenziöse Verwendung von Unterlagen in
Gerichtsakten,

- eine unrechtmäßige Hausdurchsuchung in der Slowakei,

- eine von einem Polizisten erfundene, gegen das Institut gerichtete
Zeugenaussage,

- ein klar nachweisbarer Versuch des Staatsanwalts, einen
renommierten Gutachter inhaltlich in eine - für die Beschuldigten -
negative Richtung zu beeinflussen,

- die Verwendung eines gefälschten Meinl Schreibens in der
Argumentation des verantwortlichen Staatsanwalts,

- im März 2012 stellte das OLG- Wien fest, dass im MEL- Verfahren
das Grundrecht auf ein zügiges Verfahren durch den Staatsanwalt
gebrochen wurde. Das Gericht spricht von einem "massiven Verstoß"
gegen das Beschleunigungsgebot.

Im Gegensatz zur Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft Wien
sprechen im MEL- Diskurs die Fakten für die Meinl Bank und für eine
rasche Einstellung des Verfahrens:

- Die österreichische Übernahmekommission bestätigte, dass das
österreichische Übernahmegesetz auf MEL nicht anwendbar sei. Damit
wird bestätigt, dass MEL von einem eigenständigen unabhängigen
Management gesteuert wurde, und nicht etwa von Julius Meinl, oder der
Meinl Bank.

- Die Finanzprokuratur, also der Rechtsanwalt des Staates
Österreich, sowie

- der Unabhängige Verwaltungssenat Wien bestätigten die Position der
Meinl Bank, dass der Rückkauf der MEL-Zertifikate 2007 nicht
veröffentlichungspflichtig war.

- Die Österreichische Kontrollbank und die Wiener Börse teilen die
Rechtsmeinung der Bank in der Frage der Unterscheidung von Aktien und
Zertifikaten: Inhaber von Zertifikaten sind in allen zentralen
Aktionärsrechten unmittelbaren Aktionären gleichgestellt.

- Im September 2010 wurden die juristischen Auseinandersetzungen mit
Airports International und Power International zum Großteil
beigelegt.

- Mit Wirkung Oktober 2010 sind sämtliche von der FMA ausgestellten
Strafbescheide gegen das Institut im Zusammenhang mit dem MEL-
Diskurs aufgehoben.

- Im Dezember 2010 erklärte der slowakische Verfassungsgerichtshof
die 2009 auf Initiative eines österreichischen Staatsanwalts in
Bratislava durchgeführte Hausdurchsuchung für verfassungswidrig.

- Die Finanzmarktaufsicht von Jersey ( Jersey Financial Services
Commission, Anm.) stellte fest, dass die MEL- Zertifikatsrückkäufe -
Auslöser für die öffentliche Diskussion um die Meinl Bank -
rechtskonform waren und stellte 2012 die Untersuchungen endgültig
ein. Ergebnis: Die Behörde sieht keine strafrechtlich relevanten
Vorgänge.

- Im Juni 2011 konnte die Auseinandersetzung mit Atrium endgültig
und ohne gegenseitige Zahlungen beendet werden.

- Im Dezember 2011 entschied das Internationale Schiedsgericht in
Wien, dass Gebühren der Meinl Bank für Airports International und
Power International rechtskonform waren - da diese Gebühren im
Prinzip denjenigen der MEL entsprachen, ergibt sich daraus, dass auch
das diesbezügliche Verfahren eingestellt werden müsste.

- Bis heute vereinbarte die Bank mit 5.850 unerfahrenen MEL-
Kleinanlegern soziale Vergleiche, das Institut wendete dafür etwa EUR
29 Mio auf. Die Meinl Bank ist damit das einzige österreichische
Institut, das konkrete Schritte zur Abmilderung von Härtefällen bei
unerfahrenen Kleinanlegern, die durch Kursverluste infolge der
Wirtschaftskrise entstanden sind, unternimmt. Der Großteil dieser
sozialen Vergleiche ist damit abgeschlossen.

Hintergrundinformation: Soziale Lösungen für Kleinanleger

Die Meinl Bank ist das einzige österreichische Bank - Institut,
das konkrete Schritte zur Abmilderung von Härtefällen bei
unerfahrenen Kleinanlegern, die durch Kursverluste infolge der
Wirtschaftskrise entstanden sind, unternimmt. Das Institut hat bisher
mit 5.850 Kleinanlegern soziale Lösungen realisiert und dafür rund
EUR 29 Mio aufgewendet. Die Meinl Bank ist auch bereit, solche
Vergleiche für weitere etwa 1.400 MEL-Kleinanleger, die
MEL-Zertifikate via Meinl Bank, aber beraten durch unabhängige
Finanzdienstleister, bezogen haben, zu ermöglichen. In Zusammenhang
mit MEL waren zum Jahresende 2011 rund 1800 Zivilklagen gegen die
Bank anhängig (2010: 2.700) Von Seiten der Bank wurden mit EUR 14,3
Mio ausreichend und entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen
Rückstellungen zur Abdeckung der Klagsrisiken gebildet.

Meinl Bank AG:

Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die
Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen
Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind mit 17% mehr als
doppelt so hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene
Eigenmittelunterlegung. Damit ist die Bank für die Zukunft gut
positioniert.

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