- 27.09.2012, 09:14:46
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- OTS0031 OTW0031
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz wird seinem Präventionsauftrag nicht gerecht!
Novellierung sieht keine Verankerung der ArbeitspsychologInnen vor.
Utl.: Novellierung sieht keine Verankerung der ArbeitspsychologInnen
vor.=
Wien (OTS) - Die GkPP als Berufsvertretung für PsychologInnen
kritisiert den vorliegenden Gesetzesentwurf des
ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) scharf!
Die psychologische Expertise der Berufsvertretung wurde in die
Verhandlungen nicht einbezogen.
Das ASchG nimmt in seiner Neufassung eine Schwerpunktsetzung auf
psychische Gefährdungen und Belastungen in der Arbeitswelt vor. Das
Gesetz verabsäumt aber, ArbeitspsychologInnen als einzige
ausgewiesene ExpertInnen als Präventionsfachkräfte festzuschreiben.
ArbeitspsychologInnen müssen anderen Fachkräften gleichgestellt
werden. Nur so kann sicher gestellt werden, dass die
arbeitspsychologische Evaluierung und Diagnostik arbeitsbedingter
psychischer Belastungen fachgerecht und kompetent durchgeführt
werden.
Die Erhebung, Bewertung und Maßnahmenentwicklung im Bereich
psychischer Belastungen erfordert fundiertes psychologisches
Fachwissen und kann nicht von Sicherheitsfachkräften und/oder
ArbeitsmedizinerInnen geleistet werden!
"Wir halten es für ausnehmend gefährlich, wenn andere
Berufsgruppen in Zukunft arbeitspsychologisch 'herumdoktern'", bringt
es Mag. Andrea Birbaumer, Obfrau der GkPP auf den Punkt.
Ohne gesetzliche Verankerung von Arbeitspsychologie und
ArbeitspsychologInnen im ASchG zur Vorbeugung von Kurz- und
Langzeitfolgen psychischer Belastungen am Arbeitsplatz wird das ASchG
seinem umfassenden Präventionsauftrag nicht gerecht!
"An unserer Grundforderung nach der gesetzlichen Verankerung der
ArbeitspsychologInnen als 3. Präventivfachkraft mit einer
Mindestfestlegung der Einsatzzeiten auf 25% hat sich nichts
geändert", betont Mag. Gabriele Weger, Sprecherin der Fachabteilung
Arbeitspsychologie der GkPP.
Die GkPP-Gesetzesbegutachtung des ASchG finden Sie auf
http://www.ots.at/redirect/GkPP
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