• 26.09.2012, 10:55:22
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  • OTS0105 OTW0105

Hinweis des Magistrats zur "Online-Zahlung Parkpickerl"

Wien (OTS) - Kundinnen und Kunden, die den Parkpickerlantrag online
stellen, haben die Möglichkeit per Zahlschein die Gebühr zu
begleichen. Die Magistratischen Bezirksämter weisen darauf hin, dass
die Ausstellung des Parkpickerls erst nach Einzahlung des angegebenen
Betrages erfolgen kann.

Es wird daher empfohlen, um das Parkpickerl noch rechtzeitig vor dem
1. Oktober zu erhalten, die Gebühr sofort nach Erhalt des Zahlscheins
zu begleichen. Bei Nutzung der Online-Zahlungsmöglichkeiten, wie etwa
mit Kreditkarte, wird die Zustellungsdauer entsprechend abgekürzt.
(schluss)

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NRK

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