• 24.09.2012, 16:57:27
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Forschungsprämie wird zu bürokratischem Hürdenlauf und Sicherheitsrisiko für heimische Unternehmen

Vorliegende Forschungsprämienverordnung muss verbessert werden, um Rechtsicherheit zu garantieren und österreichische Betriebsgeheimnisse zu schützen

Utl.: Vorliegende Forschungsprämienverordnung muss verbessert
werden, um Rechtsicherheit zu garantieren und österreichische
Betriebsgeheimnisse zu schützen=

Wien (OTS) - Mit dem StabG 2012 wurde eine Neuregelung der
Forschungsprämie beschlossen: Die FFG (Österreichische
Forschungsförderungsgesellschaft mbH) erstellt ein technisches
Gutachten über die Forschungstätigkeit eines Unternehmens, das
Finanzamt entscheidet auf Basis dieses Gutachtens über die zustehende
Forschungsprämie. Als Forschungsprämie werden 10% der Aufwendungen
für Forschung und Entwicklung rückerstattet. Die derzeitig
vorliegende Verordnung birgt aber enorme Gefahren für forschende
Unternehmen im Bereich Rechtssicherheit und Datenschutz. Was als
Einführung nachvollziehbarer Kontrollmechanismen über das
Stabilitätsgesetz gedacht war, entpuppt sich jetzt nach Vorlage des
Begutachtungsentwurfes der neuen Forschungsprämienverordnung als
bürokratischer Hürdenlauf.

So bringt der geplante Prozess der Gutachtenerstellung durch die
FFG nicht die von allen Seiten erwünschte Rechtssicherheit für
Unternehmen. Im Gutachtenantrag wird die Beschreibung von maximal 20
Forschungsprojekten bzw. Schwerpunkten erlaubt, des Weiteren ist
diese Beschreibung auf jeweils 3000 Zeichen beschränkt.
Es ist zu befürchten, dass die FFG Gutachten keine ausreichende
Rechtssicherheit für Unternehmen bieten werden. In der Praxis wird
vom Finanzamt eine genaue, detaillierte Beschreibung auf Ebene der
"Einzelprojekte" gefordert, um die Forschungsprämie pro Projekt
ermitteln zu können. Auch bei Betriebsprüfungen werden bereits heute
genaue Beschreibungen auf Ebene der "Einzelprojekte" verlangt.
Ein allgemeines Gutachten zu Forschungsschwerpunkten kann dem
Finanzamt nicht die erforderlichen Informationen zu "Einzelprojekten"
zur Verfügung stellen

Ein weiteres Problem wird im Bereich des Datenschutzes und der
Datensicherheit gesehen. Derzeit ist nicht ausreichend geregelt wie
die bei der FFG gesammelten Forschungsdaten der Unternehmen geschützt
werden. So wäre die FFG im vorliegenden Entwurf befugt, sämtliche
Daten und Details über die Forschung von Unternehmen an andere
Stellen weiterzugeben. Es ist daher nicht auszuschließen, dass
österreichische Betriebsgeheimnisse an Unbefugte gelangen.

"Die Neuregelung der Forschungsprämie ist grundsätzlich positiv zu
beurteilen, da dieses gute Förderinstrument die Forschungs- und
Entwicklungstätigkeiten innovativer Klein- und Mittelunternehmen
maßgeblich unterstützt. Die Abwicklung muss aber weiterhin
praxisgerecht, unbürokratisch und sicher für Unternehmen sein. Die
vorliegende Forschungsprämienverordnung wird dem nicht mehr gerecht
und muss daher im Interesse unserer Klienten verbessert werden",
fordert Dr. König von der ITS Steuerberatungskanzlei.

Detaillierte Informationen zur Neuregelung der Forschungsprämie
erhalten Kunden und Interessierte bei den
ITS-Informationsveranstaltungen am 3. und 9. Oktober 2012, jeweils 17
Uhr in den Räumlichkeiten der Kanzlei.

ITS International Tax Service Steuerberatungs GmbH ist die
führende Kanzlei zum Thema Forschungsförderung. ITS betreut über 70
österreichische und internationale Unternehmen im Bereich der
Forschungsförderung in Österreich. Dr. Wolfgang König, Partner bei
ITS, ist seit über 25 Jahren der juristische Experte zum Thema
steuerliche Forschungsförderung.

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