- 17.09.2012, 10:53:49
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- OTS0088 OTW0088
Kindesvater des sexuellen Missbrauchs an Mdj. beschuldigt, Kindesvater geschockt?
Wien (OTS) - Am 20.09.2012 steht Herr P.H. wegen mutmaßlichem
sexuellen Missbrauch an seiner ersten Tochter vor Gericht. Der
Kindesvater (zwei Kinder von zwei Frauen) wurde durch seine erste 14
jährige Tochter schwer belastet. Polizeiprotokolle u.a. der zweiten
Ex-Lebensgefährtin, entlasteten den Kindesvater und widerlegten die
Anschuldigungen des Kindes. Trotz allem steht der Kindesvater vor
Gericht. Wurde eine Mdj. durch die Mutter aufgehetzt? Hintergrund
laut Angaben des Kindesvater: Der getrennt lebende Kindesvater
leitete aufgrund der Desorientierung seiner 2 1/2 jährigen Tochter
bei einem Besuch beim Kindesvater, einen Drogentest ein, welcher sich
als positiv herausstellte. Das Kleinkind hatte Amphetamine und Opiate
im Harn.
MAG ELF zeigt laut Angaben des Kindesvaters kein Interesse an
einem Drogenmissbrauch an der 2 1/2 jährigen, sondern argumentiert,
dass der Drogentest des Kindesvaters einen Vertrauensbruch an der KM
darstelle. Der Kindesvater ist selbst Pfleger im Krankenhaus, daher
fiel der Drogenmissbrauch an der Mdj. auf.
Der Verein Freiheit ohne Folter kritisiert seit Jahren die
politische Jugendamtspolitik u.a. schwarze Pädagogik und weiße
Folter. Medien zufolge, will das BMJ 2012 erstmals eine
Beschwerdemöglichkeit gegen Handlungen des JWT und deren
menschenunwürdigen Sekundärfolgen für Kinder und Eltern (soziale
Gewalt und Kontrolle) ermöglichen. Kinder werden derzeit u.U.
rechtlos den Eltern entzogen oder ferngehalten. Eltern klagen über
willkürliche Kriminalisierung und Pathologisierung durch den JWT,
ohne Recht auf Art 13 EMRK.
Hat der Kindesvater tatsächliche eine Aufklärungsmöglichkeit, wenn
der JWT in die Anschuldigungen des sex. Missbrauchs involviert ist?
Der Fall wirft unabhängig viele Fragen auf. Nach medialen Angaben der
FPÖ zufolge, werden seit 1945 bis 2012 Kinder in staatlicher Obhut
ohne Recht auf Art 13 EMRK physisch und psychisch misshandelt und
für, OTS 0070 4.9.12: "Sozialexperimente der Jugendwohlfahrt
missbraucht" (§7 JWG?).
Richtungsweisende justizielle VFGH Entscheidung (§ 19 VfGG) über
Folter Kinderfolter, soziale Gewalt und Kontrolle im Zusammenhang mit
dem JWT im Einzelfall seit 3.8.2012 weiter ausständig. Das BMJ
stellte die mutmaßliche Verfassungswidrigkeit von JWT Entscheidungen,
u.a. des § 215 ABGB am 3.9.2012 fest.
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